Weitere Entscheidung unten: KG, 16.12.1991

Rechtsprechung
   BGH, 24.06.1992 - IV ZR 240/91   

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BGH, 24.06.1992 - IV ZR 240/91 (https://dejure.org/1992,1066)
BGH, Entscheidung vom 24.06.1992 - IV ZR 240/91 (https://dejure.org/1992,1066)
BGH, Entscheidung vom 24. Juni 1992 - IV ZR 240/91 (https://dejure.org/1992,1066)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Gleichstellung eines Grundstückerwerbs in der Zwangsversteigerung mit einem Kauf zur Forderung von Maklerprovisionen - Zustandekommen einer Maklergebühr - Formularmäßige Vereinbarung einer Provisionspflicht für die Bekanntgabe der Ersteigerungsmöglichkeit

  • zimmermann-notar-rostock.de PDF

    Unwirksamkeit formularmäßiger Provisionspflicht im Zwangsversteigerungsverfahren

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Allgemeinen Geschäftsbedingungen; Maklerprovision; Provisionspflicht; erfolgsunabhängige Maklerprovision:Aufwendungsersatz; Nachweismakler; Zwangsversteigerungsinformation

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    AGB des Maklers, Immobilienmakler

  • 123recht.net (Kurzinformation, 7.11.2007)

    Maklervereinbarung bei Zwangsversteigerung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Auszüge)

    AGBG § 9 Abs. 2 Nr. 1; BGB § 652
    Leistung des Nachweismaklers

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Maklergebühr auch bei Erwerb im Wege der Zwangsversteigerung? (IBR 1992, 472)

Papierfundstellen

  • BGHZ 119, 32
  • NJW 1992, 2568
  • ZIP 1992, 1157
  • MDR 1992, 937
  • VersR 1992, 1129
  • WM 1992, 1532
  • BB 1992, 1589
  • DB 1992, 2132
  • Rpfleger 1993, 34
  • JR 1993, 113
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 04.07.1990 - IV ZR 174/89

    Rechtsnatur des Eigentumserwerbs im Zwangsversteigerungsverfahren;

    Auszug aus BGH, 24.06.1992 - IV ZR 240/91
    Die in dem Senatsurteil vom 4. Juli 1990 noch offengelassene Frage, ob ein Erwerb in der Zwangsversteigerung auch durch Allgemeine Geschäftsbedingungen einem Kauf gleichgestellt werden kann (Leitsatz d und BGHZ 112, 59, 64), ist zu verneinen.

    Das hat der Senat in dem vom Berufungsgericht herangezogenen Urteil (BGHZ 112, 59 ff.) näher begründet.

  • BGH, 14.01.1987 - IVa ZR 130/85

    Formularmäßige Vereinbarung der Provisionspflicht bei Weitergabe eines Nachweises

    Auszug aus BGH, 24.06.1992 - IV ZR 240/91
    Die wesentlichen Grundgedanken der gesetzlichen Regelung des Maklervertrages sind § 652 BGB zu entnehmen (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. z.B. zur sog. Verweisungsklausel BGHZ 88, 368, 371, zur erfolgsunabhängigen Provision und zum Aufwendungsersatz BGHZ 99, 374, 382 f. [BGH 28.01.1987 - IVa ZR 173/85], zur Nachweisweitergabe Senatsurteil vom 14.01.1987 - IVa ZR 130/85 - NJW 1987, 2431 = WM 1987, 632 = LM BGB § 652 Nr. 108 unter II 1).

    Die für § 9 AGBG erforderliche Interessenabwägung (vgl. Senatsurteil vom 14.01.1987 aaO) zeigt demgemäß, daß der Kunde unangemessen benachteiligt wird, wenn er auch für die ihm ungünstigere, in § 652 BGB nicht genannte Erwerbsart Maklerprovision schuldet.

  • BGH, 16.05.1990 - IV ZR 337/88

    Provisionsanspruch des Nachweismaklers; Identität zwischen nachgewiesenem und

    Auszug aus BGH, 24.06.1992 - IV ZR 240/91
    Die Leistung des Nachweismaklers ist nach dem Gesetzeswortlaut die Bekanntgabe der Gelegenheit zum Vertragsschluß, nicht etwa die Bekanntgabe des Objektes; dieses ist nicht Nachweisgegenstand (Urteile vom 16.05.1990 - IV ZR 337/88 - NJW-RR 1990, 1007 = WM 1990, 1677 unter II 1 und vom 20.03.1991 - IV ZR 93/90 - BGHR BGB § 652 Abs. 1 Satz 1 Nachw. 10 = VersR 1991, 774 unter 2).
  • BGH, 20.03.1991 - IV ZR 93/90

    Anfall der Maklerprovision

    Auszug aus BGH, 24.06.1992 - IV ZR 240/91
    Die Leistung des Nachweismaklers ist nach dem Gesetzeswortlaut die Bekanntgabe der Gelegenheit zum Vertragsschluß, nicht etwa die Bekanntgabe des Objektes; dieses ist nicht Nachweisgegenstand (Urteile vom 16.05.1990 - IV ZR 337/88 - NJW-RR 1990, 1007 = WM 1990, 1677 unter II 1 und vom 20.03.1991 - IV ZR 93/90 - BGHR BGB § 652 Abs. 1 Satz 1 Nachw. 10 = VersR 1991, 774 unter 2).
  • BGH, 03.07.1990 - XI ZR 302/89

    Sittenwidrige Ausnutzung eines Titels

    Auszug aus BGH, 24.06.1992 - IV ZR 240/91
    Dem Provisionsinteresse des Maklers ist durch die ihm eingeräumte Möglichkeit (BGHZ 112, 58, 64) [BGH 03.07.1990 - XI ZR 302/89] Genüge getan, mit dem Kunden eine individuelle Vereinbarung über die Provisionspflicht auch im Falle des Erwerbs durch Zwangsversteigerung abzuschließen.
  • OLG Köln, 22.12.1989 - 19 U 118/89

    Wirksamkeit der Verfügung eines einzelnen Kontoinhabers über ein sogenanntes

    Auszug aus BGH, 24.06.1992 - IV ZR 240/91
    Die Leistung des Nachweismaklers ist nach dem Gesetzeswortlaut die Bekanntgabe der Gelegenheit zum Vertragsschluß, nicht etwa die Bekanntgabe des Objektes; dieses ist nicht Nachweisgegenstand (Urteile vom 16.05.1990 - IV ZR 337/88 - NJW-RR 1990, 1007 = WM 1990, 1677 unter II 1 und vom 20.03.1991 - IV ZR 93/90 - BGHR BGB § 652 Abs. 1 Satz 1 Nachw. 10 = VersR 1991, 774 unter 2).
  • BGH, 02.11.1983 - IVa ZR 86/82

    Zuziehungsklausel in AGB eines Finanzierungsmaklers

    Auszug aus BGH, 24.06.1992 - IV ZR 240/91
    Die wesentlichen Grundgedanken der gesetzlichen Regelung des Maklervertrages sind § 652 BGB zu entnehmen (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. z.B. zur sog. Verweisungsklausel BGHZ 88, 368, 371, zur erfolgsunabhängigen Provision und zum Aufwendungsersatz BGHZ 99, 374, 382 f. [BGH 28.01.1987 - IVa ZR 173/85], zur Nachweisweitergabe Senatsurteil vom 14.01.1987 - IVa ZR 130/85 - NJW 1987, 2431 = WM 1987, 632 = LM BGB § 652 Nr. 108 unter II 1).
  • BGH, 28.01.1987 - IVa ZR 173/85

    Gültigkeit einer vorformulierten Aushandelnsbestätigung; Vorformulierte

    Auszug aus BGH, 24.06.1992 - IV ZR 240/91
    Die wesentlichen Grundgedanken der gesetzlichen Regelung des Maklervertrages sind § 652 BGB zu entnehmen (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. z.B. zur sog. Verweisungsklausel BGHZ 88, 368, 371, zur erfolgsunabhängigen Provision und zum Aufwendungsersatz BGHZ 99, 374, 382 f. [BGH 28.01.1987 - IVa ZR 173/85], zur Nachweisweitergabe Senatsurteil vom 14.01.1987 - IVa ZR 130/85 - NJW 1987, 2431 = WM 1987, 632 = LM BGB § 652 Nr. 108 unter II 1).
  • LG Saarbrücken, 17.05.2016 - 14 O 152/15

    Versicherungsmaklervertrag: Rechtliche Einordnung der Beratung von Kunden einer

    Denn nach den Grundgedanken dieser Regelung kann eine Provisionspflicht für einen Nachweis nur entstehen, wenn dieser Nachweis sich auf die "Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrages" bezieht, und wenn "der Vertrag infolge des Nachweises ... zustande kommt" (BGH, Urteil vom 24. Juni 1992 - IV ZR 240/91, BGHZ 119, 32).

    Dadurch wird der Beklagte entgegen Treu und Glauben in unangemessener Art und Weise benachteiligt (vgl. BGH, Urteil vom 24. Juni 1992 - IV ZR 240/91, BGHZ 119, 32, zur formularmäßigen Vereinbarung einer Provisionspflicht für die Bekanntgabe einer Ersteigerungsmöglichkeit).

    Die für § 307 BGB erforderliche Interessenabwägung zeigt, dass der Kunde unangemessen benachteiligt wird, wenn er auch für die ihm ungünstigere, in § 652 BGB nicht genannte Erwerbsart Maklerprovision schuldet; Solches wäre vielmehr nur zulässig, wenn es ihm durch eine besondere Vereinbarung vor Augen geführt würde (BGH, Urteil vom 24. Juni 1992 - IV ZR 240/91 -, BGHZ 119, 32).

  • BGH, 20.11.2008 - III ZR 60/08

    Vereinbarung einer Vergütung eines mit einem Verkäufer verflochtenen Dritten im

    Dies ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes bei Maklerverträgen anzunehmen, wenn durch Allgemeine Geschäftsbedingungen eine erfolgsunabhängige Provision vereinbart wird (BGHZ 119, 32, 33 f; 99, 374 382).
  • OLG Hamm, 27.10.2014 - 18 U 22/14

    Voraussetzungen des Honoraranspruchs eines Personalvermittlers

    Die Leistung des Nachweismaklers ist nach dem Gesetzeswortlaut die Bekanntgabe der Gelegenheit zum Vertragsschluss, nicht etwa die Bekanntgabe des Objektes; dieses ist nicht Nachweisgegenstand (BGH, Urt. v. 24.06.1992 - IV ZR 240/91, BGHZ 119, 32; vorgehend: Senat, Urt. v. 06.05.1991 - 18 U 123/90, juris).
  • BGH, 04.03.1999 - III ZR 105/98

    Anspruch auf Maklerlohn bei Ausübung eines Vorkaufsrechts und anschließendem

    Die bloße Objektbekanntgabe, die anschließend etwa zum Erwerb in der Zwangsversteigerung führt, reicht nicht aus (vgl. BGHZ 112, 59; 119, 32, 34), es sei denn, im Maklervertrag ist - individualvertraglich - etwas anderes vereinbart; daran fehlt es im Streitfall.
  • BGH, 20.02.1997 - III ZR 208/95

    Provisionsanspruch des Maklers bei Veräußerungsverbot hinsichtlich des

    Durch (Individual-)Vereinbarung kann der Erwerb in der Zwangsversteigerung zwar dem Abschluß eines Grundstückskaufvertrages gleichgestellt werden (BGHZ aaO. S. 64 und BGHZ 119, 32, 34).
  • OLG Köln, 08.08.2000 - 24 U 38/00

    Keine Beurkundungspflicht von Maklerverträgen

    Die Aufgabe des Nachweismaklers besteht darin, durch seinen Nachweis den Kunden in die Lage zu versetzen, in konkreten Verhandlungen über den von ihm angestrebten Hauptvertrag einzutreten (BGH NJW-RR 1988, 942; WM 1990, 1499; 1992, 1532; NJW 1999, 1256).
  • OLG Zweibrücken, 20.11.2008 - 4 U 106/08

    Provision bei Zwangsversteigerung: AGB-Klausel unwirksam!

    Zutreffend hat das Landgericht angenommen, dass die in dem Besichtigungsnachweis vom 23. Juni 2007 enthaltene Formularklausel, wonach dem Kläger eine Provision auch "bei einem späteren Versteigerungstermin" zustehen sollte, wegen Verstoßes gegen § 307 Abs. 2 Nr. 1 BGB unwirksam ist (vgl. BGH, Urteil vom 24. Juni 1992 - IV ZR 240/91 - 3. Februar 1993 - IV ZR 106/92 - bei Juris; Palandt/Sprau, BGB 67. Aufl., § 652 Rdnr. 28).

    Deshalb bleibt es im vorliegenden Fall dabei, dass der Grundgedanke der genannten Vorschrift der Annahme entgegensteht, dass der Makler formularmäßig bereits die Bekanntgabe der Ersteigerungsmöglichkeit zur Begründung seines Maklerlohnes genügen lässt (BGH, Urteil vom 24. Juni 1992, aaO).

  • BGH, 03.02.1993 - IV ZR 106/92

    Keine formularmäßige Provisionspflicht bei Zwangsversteigerungserwerb -

    b) Erst nach Verkündung des Berufungsurteils hat der Senat entschieden, daß die formularmäßige Vereinbarung einer Provisionspflicht für die Bekanntgabe der Ersteigerungsmöglichkeit den Grundgedanken der gesetzlichen Regelung in § 652 BGB entgegensteht, außerdem die schutzwürdigen Interessen des Kunden nicht genügend berücksichtigt und daher nicht wirksam ist (Urteil vom 24. Juni 1992 - IV ZR 240/91IV ZR 240/91 - NJW 1992, 2568f., für BGHZ vorgesehen).
  • OLG Schleswig, 21.09.2000 - 5 U 87/99

    Verwertung sicherheitshalber belasteter Grundstücke - Einschaltung eines

    Eine Gleichstellungsklausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen scheidet damit aus (BGHZ 112, 59; BGHZ 119, 32).
  • LG Aachen, 18.07.2017 - 2 T 255/16
    Dies ist nach höchstrichterlicher Rechtsprechung bei Maklerverträgen anzunehmen, wenn durch Allgemeine Geschäftsbedingungen eine erfolgsunabhängige Provision vereinbart wird (vgl. BGH NJW 1992, 2568 m.w.N.).
  • KG, 01.04.2019 - 10 U 53/17

    Provisionspflicht für Bekanntgabe von Ersteigerungsmöglichkeit

  • LG Ravensburg, 17.03.2006 - 4 O 366/05

    Maklervertrag: Maschinenschriftlicher Zusatz als Allgemeine Geschäftsbedingung;

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Rechtsprechung
   KG, 16.12.1991 - 12 U 202/91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,2574
KG, 16.12.1991 - 12 U 202/91 (https://dejure.org/1991,2574)
KG, Entscheidung vom 16.12.1991 - 12 U 202/91 (https://dejure.org/1991,2574)
KG, Entscheidung vom 16. Dezember 1991 - 12 U 202/91 (https://dejure.org/1991,2574)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Berufung; Anforderungen an die Darlegung von Zulassungsgründen; Voraussetzungen für den Anspruch auf Schadensersatz wegen einer Amtshaftung; Anforderungen an das Vorliegen einer Amtspflichtverletzung; Rechtsfolgen einer ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)

    Gründliche Ausführungen zur Haftungsabwägung bei Unfall mit Sonderrechtsfahrzeug und zum Innenausgleich zwischen Amtsträger und Haftpflichtversicherer unter Einbezug des Sozialversicherungsträgers

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    Haftungsverteilung bei Kollision eines Einsatzfahrzeuges der Feuerwehr, das unter Inanspruchnahme von Sonderrechten in eine Kreuzung einfährt, mit einem PKW

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 1992, 1129
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (27)

  • KG, 03.07.1975 - 12 U 405/75

    Haftung; Kfz; Sonderwegerecht; Grünes Ampelrecht; Betriebsgefahr; Kreuzung

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  • KG, 14.12.1981 - 12 U 4648/80

    Haftungsverteilung bei Kollision mit einem Sonderrechte in Anspruch nehmenden

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  • BGH, 13.12.1990 - III ZR 14/90

    Haftung einer öffentlichen Körperschaft für die Verursachung eines

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  • OLG München, 12.01.2018 - 10 U 2135/17

    Haftungsverteilung nach Kollision eines Rettungswagens im Einsatz mit einem

    Der Einwand der Beklagten im Schriftsatz ihres Verfahrensbevollmächtigten vom 15.12.2017 (Bl. 207/210 d.A.), der Senat weiche mit seiner o.g., den Parteien bereits in der Verfügung des Vorsitzenden vom 06.10.2017 (Bl. 194/197 d.A.) mitgeteilten Auffassung von der Rechtsprechung des Kammergerichts gem. Urteil vom 16.12.1991, Az.: 12 U 202/9, VersR 1992, 1129, ab, ist nicht nachvollziehbar.
  • BGH, 11.06.1992 - III ZR 134/91

    Ausnahme vom Verweisungsprivileg aus § 839 Abs. 1 Satz 2

    auch KG (Urteil - 12 U 202/91 - v. 16.12.1991, in VersR 1992, 1129 ), das im Sinne der BGH-Rechtsprechung zum fortbestehenden Verweisungsprivileg in Fällen der Inanspruchnahme von Sonderrechten im Straßenverkehr betont, daß sich dieses Privileg nicht auf einen - selbständig neben der Amtshaftung als Verschuldenshaftung stehenden - Anspruch aus § 7 StVG auswirkt (Auswirkung insbesondere auf Schmerzensgeldanspruch).
  • OLG Hamm, 06.11.1995 - 13 U 94/95

    Haftungsverteilung bei Kollision mit einem Notarztwagen im Einsatz

    Bei Annäherung an eine Kreuzung mit Rotlicht muß er so fahren, daß er sich durch Einblick in die bevorrechtigte Querstraße vergewissern kann, ob die anderen Verkehrsteilnehmer sein Vorrecht erkannt und sich auf die Durchfahrt des Einsatzfahrzeuges bei Rot eingerichtet haben (OLG Düsseldorf, VersR 1988, 813; KG NZV 1989, 192; KG VersR 1992, 1129, 1131).

    Grundsätzlich muß und kann ein längere Zeit vor dem Einfahren eines Einsatzfahrzeuges in eine Kreuzung eingeschaltetes Martinshorn von einem aufmerksamen Fahrer wahrgenommen werden (KG VersR 1992, 1129, 1131).

  • LG Osnabrück, 10.02.2005 - 5 O 2941/04

    Anspruch auf Schadensersatz auf Grund eines Verkehrsunfalls; Befreiung des

    Der Einsatzfahrer verhält sich grob fahrlässig, wenn er mit überhöhter Geschwindigkeit in den Kreuzungsbereich hineinfährt, obwohl er wegen Sichtbehinderung nicht feststellen konnte, ob die Signale des Einsatzfahrzeuges von allen Verkehrsteilnehmern wahrgenommen und beachtet wurden (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. KG, NZV 1989, 192; VersR 1992, 1129 (1131) [KG Berlin 16.12.1991 - 12 U 202/91] ; OLG Hamm, NJW-RR 1996, 599 (600) [OLG Hamm 06.11.1995 - 13 U 94/95] ; LG Itzehoe, DAR 1999, 316 [LG Itzehoe 13.08.1998 - 6 O 67/97] ; KG, VRS 100, 329 ).

    Grundsätzlich muss und kann ein längere Zeit vor dem Einfahren eines Einsatzfahrzeuges in eine Kreuzung eingeschaltetes Martinshorn von einem aufmerksamen Fahrer wahrgenommen werden (KG, VersR 1992, 1129 (1131)).

  • KG, 20.11.2006 - 12 U 151/05

    Verkehrsunfallhaftung: Kollision eines Polizeifahrzeuges mit einem ordnungsgemäß

    Im Bereich der Gefährdungshaftung gilt diese Haftungseinschränkung jedoch nicht (vgl. Senat, VersR 1992, 1129; Staudinger/Wurm, BGB, Bearbeitung 2002, § 839 BGB, Rn. 278 m.w.N.).
  • LG Itzehoe, 13.08.1998 - 6 O 67/97

    Haftungsverteilung bei Kollision mit einem Rettungsfahrzeug im Einsatz auf

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