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LG Heidelberg, 20.02.1991 - 3 O 96/90 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Schadenersatzpflicht der Gemeinde wegen Verletzung ihrer Verkehrssicherungspflicht infolge des nicht durchgeführten Aufstellens zweier umgefallener Absperrgeländer auf einem Feldweg; Umfang der Verkehrssicherungspflicht für beschränkt öffentliche Wege
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
GG Art. 34; BGB § 839; BGB § 847; StrG BW § 3; StrG BW § 9; StrG BW § 44; StrG BW § 59
Maß der Verkehrssicherungspflicht bei Feldwegen - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Papierfundstellen
- VersR 1992, 357
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- OLG Karlsruhe, 26.05.1989 - 10 U 290/88
Weg; Landwirtschaftlicher; Gefahrenquelle; Verkehrssicherungspflicht; Baum
Auszug aus LG Heidelberg, 20.02.1991 - 3 O 96/90
Diese Verkehrssicherungspflicht besteht aber nur im Rahmen des der Beklagten nach ihrer Leistungsfähigkeit Zumutbaren und richtet sich danach, welche Erwartungen ein Verkehrsteilnehmer vernünftigerweise an den Zustand einer Verkehrseinrichtung unter Berücksichtigung ihres Zweckes stellen darf (vgl. OLG Karlsruhe DAR 1989, 464, 465 [OLG Karlsruhe 26.05.1989 - 10 U 290/88] ).
- LG Tübingen, 13.01.2006 - 2 O 292/05
Anspruch auf Schadensersatz wegen Verletzung der Verkehrssicherungspflicht; …
An solchen beschränkt öffentlichen Wegen, die insbesondere zur Bewirtschaftung des Waldes angelegt werden, besteht jedoch wie erwähnt nur eine geringe Verkehrssicherungspflicht (vgl. LG Heidelberg, VersR 1992, 357 - Feldweg).