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Rechtsprechung
   BGH, 13.05.1992 - VIII ZB 3/92   

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https://dejure.org/1992,510
BGH, 13.05.1992 - VIII ZB 3/92 (https://dejure.org/1992,510)
BGH, Entscheidung vom 13.05.1992 - VIII ZB 3/92 (https://dejure.org/1992,510)
BGH, Entscheidung vom 13. Mai 1992 - VIII ZB 3/92 (https://dejure.org/1992,510)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Pflichten eines Rechtsanwalts - Anwaltspflicht - Zugang einer gerichtlichen Mitteilung - Eingangsdatum einer Rechtsmittelschrift - Fristenkontrolle - Einhaltung der Frist - Verschulden - Fristenkalender - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    ZPO § 234
    Überprüfung des gerichtlich mitgeteilten Eingangsdatums einer Rechtsmittelschrift

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 234
    Überwachungspflichten des Rechtsanwalts bei Eingang einer gerichtlichen Mitteilung über das Eingangsdatum einer Rechtsmittelschrift

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1992, 2098
  • MDR 1992, 712
  • VersR 1993, 205
  • BB 1992, 1385
  • AnwBl 1992, 449
 
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Wird zitiert von ... (42)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 29.06.1982 - VI ZB 6/82

    Antrag auf Gewährung von Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die

    Auszug aus BGH, 13.05.1992 - VIII ZB 3/92
    Diese Frist beginnt nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes, sobald die Partei oder ihr Prozeßbevollmächtigter erkannt hat oder bei Anwendung der gebotenen Sorgfalt hätte erkennen können und müssen, daß die Rechtsmittelfrist versäumt war (Beschlüsse vom 1. Juni 1987 - II ZB 43/87 = VersR 1987, 1237, vom 29. November 1984 - X ZB 33/84 = VersR 1985, 283 und vom 29. Juni 1982 - VI ZB 6/82 = VersR 1982, 971).

    Sinn und Zweck einer gerichtlichen Mitteilung über den Eingang eines Rechtsmittels an den Rechtsmittelkläger bestehen auch darin, diesem zu ermöglichen, die Einhaltung der Rechtsmittelfrist zu überprüfen (BGH, Beschlüsse vom 29. Juni 1982 aaO S. 972 und 29. April 1975 - VI ZB 2/72 = VersR 1975, 860, 861).

  • BGH, 01.06.1987 - II ZB 43/87

    Berechnung der Wiedereinsetzungsfrist bei Verfahrensverzögerungen in der Sphäre

    Auszug aus BGH, 13.05.1992 - VIII ZB 3/92
    Diese Frist beginnt nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes, sobald die Partei oder ihr Prozeßbevollmächtigter erkannt hat oder bei Anwendung der gebotenen Sorgfalt hätte erkennen können und müssen, daß die Rechtsmittelfrist versäumt war (Beschlüsse vom 1. Juni 1987 - II ZB 43/87 = VersR 1987, 1237, vom 29. November 1984 - X ZB 33/84 = VersR 1985, 283 und vom 29. Juni 1982 - VI ZB 6/82 = VersR 1982, 971).
  • BGH, 29.11.1984 - X ZB 33/84

    Fristversäumung bei der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Berufliche

    Auszug aus BGH, 13.05.1992 - VIII ZB 3/92
    Diese Frist beginnt nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes, sobald die Partei oder ihr Prozeßbevollmächtigter erkannt hat oder bei Anwendung der gebotenen Sorgfalt hätte erkennen können und müssen, daß die Rechtsmittelfrist versäumt war (Beschlüsse vom 1. Juni 1987 - II ZB 43/87 = VersR 1987, 1237, vom 29. November 1984 - X ZB 33/84 = VersR 1985, 283 und vom 29. Juni 1982 - VI ZB 6/82 = VersR 1982, 971).
  • BGH, 29.04.1975 - VI ZB 2/75

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen Versäumung der

    Auszug aus BGH, 13.05.1992 - VIII ZB 3/92
    Sinn und Zweck einer gerichtlichen Mitteilung über den Eingang eines Rechtsmittels an den Rechtsmittelkläger bestehen auch darin, diesem zu ermöglichen, die Einhaltung der Rechtsmittelfrist zu überprüfen (BGH, Beschlüsse vom 29. Juni 1982 aaO S. 972 und 29. April 1975 - VI ZB 2/72 = VersR 1975, 860, 861).
  • BGH, 27.09.2018 - IX ZB 67/17

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Nachweis der Rechtzeitigkeit des Eingangs

    In diesem Zeitpunkt ist das Hindernis behoben, durch das die Partei von der Einhaltung der Frist abgehalten worden ist (BGH, Beschluss vom 13. Mai 1992 - VIII ZB 3/92, NJW 1992, 2098, 2099; vom 13. Dezember 1999 - II ZR 225/98, NJW 2000, 592; vom 20. September 2011 - VI ZB 5/11, NJW-RR 2012, 252 Rn. 11).

    Die Frist läuft daher mit Kenntnisnahme einer gerichtlichen Mitteilung, aus der das Eingangsdatum der verspäteten Berufung zu erkennen ist (BGH, Beschluss vom 13. Mai 1992, aaO).

  • BGH, 24.04.2007 - AnwZ (B) 93/06

    Ersatzzustellung im Geschäftslokal außerhalb der gewöhnlichen Geschäftszeiten

    Maßgeblich ist allein, ob er dies hätte erkennen können (BGH, Beschl. v. 13. Mai 1992, VIII ZB 3/92, NJW 1992, 2098, 2099; Beschl. v. 12. November 1997, XII ZB 66/97, NJW-RR 1998, 1218, 1219; Senat, Beschl. v. 15. August 2000, AnwZ (B) 40/00, BRAK-Mitt. 2000, 305, 306; Senat, Beschl. v. 25. September 2006, AnwZ (B) 73/05, unveröff.).
  • BGH, 16.10.2008 - III ZB 31/08

    Pflicht des Rechtsanwalts zur Prüfung der fristgerechten Einlegung der Berufung

    b) Zwar durfte er die Kontrolle, ob die - rechtzeitig abgesandte - Berufungsschrift tatsächlich noch innerhalb der Frist des § 517 ZPO beim Berufungsgericht eingegangen war, zunächst seinem Büropersonal überlassen (vgl. BGH, Beschluss vom 13. Mai 1992 - VIII ZB 3/92 - NJW 1992, 2098, 2099).
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Rechtsprechung
   BGH, 08.04.1992 - XII ZB 26/92   

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https://dejure.org/1992,8412
BGH, 08.04.1992 - XII ZB 26/92 (https://dejure.org/1992,8412)
BGH, Entscheidung vom 08.04.1992 - XII ZB 26/92 (https://dejure.org/1992,8412)
BGH, Entscheidung vom 08. April 1992 - XII ZB 26/92 (https://dejure.org/1992,8412)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Einlegung der Berufung nach Ablauf der Berufungsfrist - Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Verspätete Empfangnahme der Postsendung mit dem erstinstanzlichen Urteil aufgrund eines Erholungsurlaubs - Kenntnis des Termins für die Anberaumung der Verkündung ...

  • VersR (via Owlit)

    ZPO § 233; ZPO § 85 Abs. 2
    Durch Anwaltsverschulden behobenes Hindernis des Fristlaufs

  • ibr-online
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • FamRZ 1992, 1057
  • VersR 1993, 205
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 10.06.1974 - VII ZB 16/74

    Urteilsfrist - Urlaubsabwesendheit - Kenntnisnahme - Berufungsfrist -

    Auszug aus BGH, 08.04.1992 - XII ZB 26/92
    Zumindest hätte die Beklagte dafür Vorsorge treffen müssen, daß sie auch während ihrer Urlaubsabwesenheit für ihre anwaltlichen Vertreter erreichbar blieb (vgl. BGH NJW 1974, 1384; Zöller/Stephan ZPO 17. Aufl. § 233 Rdn. 23).
  • BGH, 25.03.1997 - VI ZB 3/97

    Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand wegen Versäumung der Berufungsfrist -

    Das steht in Einklang mit der ständigen Rechtsprechung des BGH, wonach eine Partei, die mit der Verkündung bzw. Zustellung eines Urteils rechnen muß, für den Fall eines längeren Urlaubs Vorkehrungen treffen muß, um im Hinblick auf ein etwa einzulegendes Rechtsmittel für ihren Prozeßbevollmächtigten erreichbar zu sein (Beschlüsse vom 10. Oktober 1985 - I ZB 3/85 - VersR 1986, 41; vom 17. April 1986 - V ZB 17/85 - VersR 1986, 892 und vom 8. April 1992 - XII ZB 26/92 - VersR 1993, 205 m.w.N.).
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Rechtsprechung
   BGH, 08.04.1992 - IV ZB 14/91   

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https://dejure.org/1992,8310
BGH, 08.04.1992 - IV ZB 14/91 (https://dejure.org/1992,8310)
BGH, Entscheidung vom 08.04.1992 - IV ZB 14/91 (https://dejure.org/1992,8310)
BGH, Entscheidung vom 08. April 1992 - IV ZB 14/91 (https://dejure.org/1992,8310)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Papierfundstellen

  • VersR 1993, 205
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 19.02.1991 - VI ZB 2/91

    Prüfung des Fristablaufs bei Vorlage eines Verlängerungsantrags zur

    Auszug aus BGH, 08.04.1992 - IV ZB 14/91
    Denn der Anwalt mußte bei der Unterzeichnung der Berufungsbegründung eigenverantwortlich prüfen, ob mit ihr die zu wahrende Frist noch eingehalten werden konnte (wiederum ständige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes, vgl. insbesondere den zur Begründung der sofortigen Beschwerde herangezogenen Beschluß vom 19.02.1991 - VI ZB 2/91 - VersR 1991, 1269 unter 2 b aa).

    Mit Recht hebt der angefochtene Beschluß in diesem Zusammenhang das besondere Datum des 16. Oktober hervor, weil sich jedem Anwalt an diesem Tage nach dem wegen der Gerichtsferien besonders "fristenträchtigen" 15. Oktober die Ungewöhnlichkeit eines Fristablaufs aufdrängt (vgl. den genannten Beschluß vom 19.02.1991 aaO).

  • BGH, 12.10.1989 - I ZB 3/89

    Beginn der Wiedereinsetzungsfrist bei Versäumung der Berufungsbegründungsfrist;

    Auszug aus BGH, 08.04.1992 - IV ZB 14/91
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes ist das Hindernis auch dann behoben, wenn sein Weiterbestehen nicht mehr als unverschuldet angesehen werden kann, weil der Anwalt bei Wahrung der üblichen Sorgfalt die bereits eingetretene Fristversäumung hätte erkennen müssen (Beschlüsse vom 12.10.1989 - I ZB 3/89 - VersR 1990, 402 und vom 31.01.1990 - VIII ZB 44/89 - VersR 1990, 543, jeweils m.w.N.).
  • BGH, 31.01.1990 - VIII ZB 44/89

    Beginn der Frist für die Stellung des Wiedereinsetzungsantrages wegen Versäumung

    Auszug aus BGH, 08.04.1992 - IV ZB 14/91
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes ist das Hindernis auch dann behoben, wenn sein Weiterbestehen nicht mehr als unverschuldet angesehen werden kann, weil der Anwalt bei Wahrung der üblichen Sorgfalt die bereits eingetretene Fristversäumung hätte erkennen müssen (Beschlüsse vom 12.10.1989 - I ZB 3/89 - VersR 1990, 402 und vom 31.01.1990 - VIII ZB 44/89 - VersR 1990, 543, jeweils m.w.N.).
  • BGH, 15.10.1997 - IV ZB 15/97

    Beginn der Frist zur Anbringung des Wiedereinsetzungsantrages; Zeitpunkt der

    Behoben ist das Hindernis nicht erst, wenn die bisherige Ursache der Verhinderung beseitigt ist, sondern schon, wenn das Fortbestehen des Hindernisses nicht mehr als unverschuldet angesehen werden kann (BGH, Beschluß vom 8. April 1992 - IV ZB 14/91 - VersR 1993, 205; Beschluß vom 18. September 1991 - XII ZB 51/91 - BGHR ZPO § 234 Abs. 2 Fristbeginn 5).
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