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   OLG Celle, 27.01.1992 - 1 U 39/90   

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OLG Celle, 27.01.1992 - 1 U 39/90 (https://dejure.org/1992,15978)
OLG Celle, Entscheidung vom 27.01.1992 - 1 U 39/90 (https://dejure.org/1992,15978)
OLG Celle, Entscheidung vom 27. Januar 1992 - 1 U 39/90 (https://dejure.org/1992,15978)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 278; BGB § 823
    Hebamme als Erfüllungsgehilfin des Arztes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • VersR 1993, 360
 
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Wird zitiert von ... (10)

  • BGH, 16.05.2000 - VI ZR 321/98

    Haftung von Belegärzten

    Insoweit ist nämlich davon auszugehen, daß der Behandlungsvertrag der Patientin mit dem die Schwangerschaft betreuenden Gynäkologen jedenfalls dann fortbesteht, wenn sich die Patientin in das Belegkrankenhaus begibt, in dem der Gynäkologe Belegarzt ist, und dieser dort die Behandlung fortsetzt (vgl. OLG Oldenburg, VersR 1991, 1177, 1179 mit Nichtannahmebeschluß des erkennenden Senats vom 19. Februar 1991 - VI ZR 201/90 und OLG Celle, VersR 1993, 360 f. mit Nichtannahmebeschluß des Senats vom 17. November 1992 - VI ZR 58/92 - VersR 1993, 360).
  • BGH, 08.11.2005 - VI ZR 319/04

    Rechtsform der Zusammenarbeit im kooperativen Belegarztwesen verbundener Ärzte

    Das entspricht dem bei der Gestaltung von Verträgen zwischen Krankenhausträgern und Belegärzten geltenden Grundsatz, dass die stationäre belegärztliche Behandlung nur die Fortsetzung der ambulanten Behandlung durch den gleichen Arzt darstellt (OLG Celle, VersR 1993, 360 mit NA-Beschluss des erkennenden Senats vom 17. November 1992 - VI ZR 58/92; Franzki/Hansen, NJW 1990, 737; vgl. auch Senatsurteil BGHZ 144, 296, 309 f.).
  • OLG Stuttgart, 19.09.2000 - 14 U 65/99

    Geburtsleitung durch Belegarzt - Weiterleitung durch vertretenden Arzt -

    S. 9; OLG Celle VersR 1999, 486 - Verkennung eines hochpathologischen CTG durch die Hebamme; OLG Frankfurt Urt. v. 11.09.95 - 8 U 30/94 - unterlassene Registrierung der kindlichen Herztöne in der Austreibungsphase; OLG Celle VersR 1993, 360 - unzureichende Überwachung der Geburt; Senat Urt. v. 20.08.92 - 14 U 3/92 = VersR 1993, 1358 = NJW 1993, 2384 - unterlassene Verständigung des Arztes durch Entbindungsschwester).

    Insofern setzt sich der schon vor der stationären Aufnahme bestehende und mit den Beklagten geschlossene Behandlungsvertrag im belegärztlichen Behandlungsvertrag mit den Beklagten fort (BGH v. 16.05.00 - VI ZR 321/98 - Original S. 19 unter Hinweis auf OLG Oldenburg VersR 1991, 1177, 1179 und OLG Celle VersR 1993, 360 f., jeweils mit NA BGH; Franzki/Hansen NJW 1990, 737).

    Dementsprechend hat das OLG Celle den die Schwangerschaft betreuenden Gynäkologen und Belegarzt als Partner des Behandlungsvertrags gesehen, der bei Aufnahme der Schwangeren in der Belegklinik zustandegekommen ist, obwohl die Behandlung am Wochenende von dem in Praxisgemeinschaft tätigen Gynäkologen - als Vertreter des ersten Gynäkologen - durchgeführt worden ist (OLG Celle VersR 1993, 360 mit Nichtannahme BGH).

    aa) Die Hebamme untersteht - soweit sie die Geburt nach Übernahme der Behandlung durch den Belegarzt betreut - dem Weisungs- und Direktionsrecht des Belegarztes und ist deshalb nicht nur seine Erfüllungs-, sondern auch seine Verrichtungsgehilfin (Steffen/Dressier a.a.O.; BGH v. 14.02.95 - VI ZR 272/93 = BGHZ 129, 6, 11 = VersR 1995, 706 = NJW 1995, 1611; OLG Celle VersR 1999, 486; OLG München NJW-RR 1994, 1278; zur Haftung des Belegarztes für schwere Verstöße der Hebamme OLG Celle VersR 1993, 360).

  • OLG Frankfurt, 25.04.2023 - 8 U 127/21

    Keine Haftung für Aspirationen eines Kleinkindes nach Antibiotikumsgabe (hier:

    aa) Wie das Landgericht im Ansatz noch zutreffend erkannt hat, setzt sich ein schon vor einer stationären Aufnahme bestehender Behandlungsvertrag als belegärztlicher Behandlungsvertrag fort, wenn - wie hier der Beklagte zu 3 - ein niedergelassener Arzt einen seiner Patienten zur weiteren Behandlung in ein Belegkrankenhaus einweist, in dem er selbst Belegarzt ist (BGH, Urteil vom 16. Mai 2000 - VI ZR 321/98 -, BGHZ 144, 296-311; OLG Koblenz, Beschluss vom 14. März 2014 - 5 U 9/14; OLG Stuttgart, Urteil vom 19. September 2000 - 14 U 65/99; OLG Celle, Urteil vom 27. Januar 1992 - 1 U 39/90).

    Auch eine persönliche Vorstellung der übernehmenden Ärztin gegenüber dem Patienten genügt nicht, da sich daraus kein Vertragsbindungswille ergibt (BGH, Urteil vom 16. Mai 2000 - VI ZR 321/98 -, BGHZ 144, 296-311; OLG Koblenz, Beschluss vom 14. März 2014 - 5 U 9/14; OLG Stuttgart, Urteil vom 19. September 2000 - 14 U 65/99; OLG Celle, Urteil vom 27. Januar 1992 - 1 U 39/90).

  • OLG Koblenz, 26.07.2000 - 1 U 1606/98

    Anspruchsberechtigung des neugeborenen Kindes bei vorgeburtlichen

    Fehler in dieser Phase der Durchführung der von dem Belegarzt angeordneten und geleiteten medizinischen Maßnahmen (Geburtseinleitung) sind ausschließlich dem Belegarzt als Vertragsverletzungen zuzuordnen, auch wenn sie dem angestellten Personal des Krankenhauses unterlaufen sind (vergl. OLG Celle, VersR 1993, 360 f.; OLG München, OLGR 1995, 199; OLG München, OLGR 1997, 53; OLG Celle, VersR 1999, 486 ff.; Robbers/Schneider a.a.O.; s. auch Lauf/Uhlenbruck, Handbuch des Arztrechts, 2. Aufl., 5 98 Rdnr. 7, 18 ff., § 104 Rdnr. 7; Laufs, Arztrecht, 5. Aufl., Rdnr. 563).
  • OLG Karlsruhe, 16.05.2001 - 7 U 46/99

    Haftung des Krankenhausträgers - Personalleistungen des Belegarztes - Hebamme als

    Abgesehen davon, daß die Beurteilung der bisher geschriebenen Kardiotokogramme Sache des Arztes ist, weil sie die Entscheidung über den Verlauf und die Art der Geburt beeinflußt und diese Entscheidung eigene Aufgabe des behandelnden Arztes ist (vgl. BGH VersR 1996, 976/978; VersR 1993, 360 - Nichtannahmebeschluß), steht aufgrund der Angaben des Sachverständigen Zimmermann im Vorprozeß fest, daß dieser Fehler die Haftung der Hebamme und damit der Beklagten nicht begründet.
  • OLG Frankfurt, 24.05.2005 - 8 U 129/04

    Schmerzensgeld für Geburtsschaden (Leukomalazie) durch Zuführung überhöhter

    Sie muss sich das Verschulden ihrer Krankenschwester ebenfalls zurechnen lassen (§ 278 BGB) und haftet gesamtschuldnerisch neben den Ärzten, weil hier ein Versäumnis bei der sog. Weisungspflege, d. h. der pflegerischen Leistungen auf besondere Anweisung des Arztes eingetreten ist (vgl. Geiß/Greiner aaO. Kapitel A, Rn 48; OLG Celle VersR 1993, 360).
  • OLG Hamm, 25.11.2009 - 3 U 192/08

    Haftung von Arzt und Hebamme für Behandlungsfehler bei einer Geburt

    Für die Folgen der spätestens ab 12.34 Uhr / 12.35 Uhr grob fehlerhaften Hebammenversäumnisse hat der Beklagte zu 2. ungeachtet seiner zeitweiligen Abwesenheit einzustehen; denn die Beklagte zu 3. übernahm mit den in Rede stehenden Bewertungen der aufgetretenen CTG-Veränderungen und dem daraufhin fortgesetzten Geburtsprozedere als seine Gehilfin Aufgaben der Geburtsüberwachung, die zumindest mit ihm als geburtsleitenden Arzt abzustimmen waren (vgl. zur Belegarzthaftung für Hebammenversäumnisse in der intrapartalen CTG-Beurteilung: OLG Celle, VersR 1999, 486; VersR 1993, 360 mit NichtannahmeB. des BGH vom 17.11.1992 - VI ZR 58/92).
  • OLG München, 15.04.1996 - 30 U 882/95
    Verletzung von Aufklärungsobliegenheiten des Wissenserklärungsvertreters muß sich der Versicherungsnehmer zurechnen lassen (BGH VersR 1993, 360 und OLG Köln, r+s 1994, 405, 406 m.w.N.).
  • OLG München, 22.01.1998 - 24 U 563/96
    In der Rechtsprechung ist zwar anerkannt, daß der Belegarzt für das Fehlverhalten von Ärzten, die zur Behandlung des stationär aufgenommenen Patienten hinzugezogen werden, zumindest dann haftet, wenn deren Leistungen in sein Fachgebiet fallen (vgl. OLG Celle VersR 1993, 360; OLG Düsseldorf in AHRS 0485/14; Franzki/Hansen a.a.O. S. 739 ff., 742).
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