Rechtsprechung
LG Traunstein, 19.12.1991 - 1 O 3568/91 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
VVG § 61
Steckenlassen des Kfz-Schlüssels ist kein Augenblicksversagen - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
VVG § 61
Papierfundstellen
- VersR 1993, 47
Wird zitiert von ...
- OLG Rostock, 07.11.2008 - 5 U 153/08
Kasko-Versicherung: Grobe Fahrlässigkeit bei Verlassen des Fahrzeuges und …
Die obergerichtliche Rechtsprechung und mehrere Landgerichte gehen davon aus, dass die Entwendung eines Fahrzeuges in der Regel grob fahrlässig herbeigeführt wird, wenn der Versicherte sein unverschlossenes Fahrzeug mit im Zündschloss steckenden Schlüssel verlässt und sich von seinem Fahrzeug entfernt (OLG Koblenz VersR 2001, 1278; OLG Hamm NZV 1991, 195; OLG Koblenz, Beschluss vom 15.12.2006 - 10 U 903/06; OLG Frankfurt MDR 2003, 632; LG Köln VersR 1993, 348; LG Traunstein VersR 1993, 47).
Rechtsprechung
OLG Köln, 13.07.1992 - 5 U 188/91 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- VersR (via Owlit)
ARB 75 § 14 Abs. 3 S. 2
Beginn des Versicherungsfalls bei mehreren Rechtsverstößen - juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- VersR 1993, 47
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- LG Berlin, 07.02.1990 - 18 O 504/89
Auszug aus OLG Köln, 13.07.1992 - 5 U 188/91
Der Kl. hat aus der bei der Bekl. unterhaltenen Rechtsschutzversicherung keinen Anspruch auf Erstattung der ihm bzw. seiner Ehefrau in den Verfahren LG Köln (2 O 597/89 und 18 O 504/89 = OLG Köln 12 U 59/90) entstandenen Kosten.
- LG Köln, 24.09.2015 - 24 O 153/15
Begehren von Versicherungsschutz für die außergerichtliche und gerichtliche …
Demnach kann auch unter diesem Gesichtspunkt offen bleiben, ob - wie die Beklagte auf die im Urteil des OLG Köln vom 13.07.1992 - 5 U 188/91 -, VersR 1993, 47 f wohl zutreffend ausführt - vorliegend von einem einheitlichen Rechtsschutzfall im Sinne des § 4 Abs. 2 ARB 2010 auszugehen ist, für den die dort genannte Jahresfrist nicht gilt.