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   LG Mannheim, 12.03.1993 - 1 S 252/92   

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LG Mannheim, 12.03.1993 - 1 S 252/92 (https://dejure.org/1993,8035)
LG Mannheim, Entscheidung vom 12.03.1993 - 1 S 252/92 (https://dejure.org/1993,8035)
LG Mannheim, Entscheidung vom 12. März 1993 - 1 S 252/92 (https://dejure.org/1993,8035)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • VersR 1993, 492
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 02.07.2019 - VI ZR 184/18

    Schadensersatzanspruch aufgrund eines Glatteisunfalls; Umfang der Streupflicht

    Daher ist es auch im Ansatz zutreffend, bei der Bestimmung des Umfangs der Verkehrssicherungspflicht des Betreibers eines Lebensmittelmarktes hinsichtlich seines Kundenparkplatzes zu berücksichtigen, dass dieser in der Erwartung angelegt wurde, die bequeme Parkmöglichkeit werde potentielle Kunden zum Besuch des Marktes veranlassen (vgl. OLG Karlsruhe, Urteil vom 18. April 2012 - 7 U 254/10, juris Rn. 10; OLG Brandenburg, Urteil vom 29. März 2007 - 12 U 171/06, juris Rn. 3; OLG Düsseldorf, VersR 2000, 1381, juris Rn. 2; LG Mannheim, VersR 1993, 492; Ziegenhardt, NJW-Spezial 2015, 9; BeckOK BGB/Förster § 823 Rn. 469; Staudinger/Hager [2009] BGB § 823 E 142; Lange in jurisPK-BGB, 8. Aufl., § 823 Rn. 156).

    Er wird daher seinen Kunden nicht nur einen im Rahmen des Zumutbaren möglichst gefahrlosen Zugang zu ihren auf dem Kundenparkplatz abgestellten Fahrzeugen verschaffen, sondern auch deren möglichst sicheres Be- und auch Entladen (z.B. von Leergut) ermöglichen müssen (vgl. LG Mannheim, VersR 1993, 492; Staudinger/Hager [2009] BGB § 823 E 142).

    Mehr als die Gewährleistung (nur) einer von Glättebildung möglichst unbeeinträchtigten Möglichkeit des Be- und Entladens kann von den Kunden nach den oben aufgezeigten Grundsätzen nicht erwartet werden, um dem Umstand Rechnung zu tragen, dass sie dabei in ihrer Aufmerksamkeit und Reaktionsmöglichkeit auf Glättestellen eingeschränkt sind (vgl. BGH, Urteil vom 23. November 1965 - III ZR 32/65, VersR 1966, 90, juris Rn. 37, wonach das Bestehen - lediglich - einer Möglichkeit zum gefahrlosen Verlassen des Platzes oder zum gefahrlosen Erreichen der Wagen genügt; für eine weitergehende Verkehrssicherungspflicht offenbar LG Mannheim, VersR 1993, 492; Staudinger/Hager [2009] BGB § 823 E 142; Lange in jurisPK-BGB, 8. Aufl., § 823 Rn. 157).

  • OLG Brandenburg, 29.03.2007 - 12 U 171/06

    Schadensersatzanspruch wegen Verletzung der Streupflicht auf einem

    Dabei finden die von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätze zur Streupflicht von Gemeinden auf öffentlichen Parkplätzen sowie zur Streupflicht auf kleinen privaten Parkplätzen, wonach bei Parkplätzen mit geringer Verkehrsbedeutung keine Streupflicht besteht, wenn der Gehweg mit wenigen Schritten zu erreichen ist, auf Kundenparkplätze eines Lebensmitteleinkaufsmarktes keine Anwendung, da diese in der Regel räumlich begrenzt sind und in der Erwartung angelegt worden sind, die bequeme Parkmöglichkeit werde potentielle Kunden zum Besuch des Marktes veranlassen (vgl. OLG Düsseldorf VersR 1992, 847; MDR 2000, 519; LG Mannheim VersR 1993, 492).
  • LG Itzehoe, 08.05.2017 - 6 O 33/16

    Verkehrssicherungspflicht - Räum- und Streupflicht auf Kundenparkplatz

    Diese erweiterten Verkehrssicherungspflichten seien einem Geschäftsinhaber angesichts seiner regelmäßig geringeren Zahl an Stellplätzen auch ohne weiteres zumutbar (vgl. OLG Brandenburg, Urteil vom 29.03.2007 - 12 U 171/16; OLG Saarbrücken, Urteil vom 18.10.2011 - 4 U 400/10; OLG Düsseldorf, Urteil vom 10.09.1999 - 22 U 53/99; LG Mannheim, Urteil vom 12.03.1993 - 1 S 252/92; Förster, in: BeckOK BGB, Stand: 01.11.2016, § 823 Rn. 462f; Ziegenhardt, Winterzeit: Räum- und Streupflichten auf Parkplätzen, NJW-Spezial 2015, 9).
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