Weitere Entscheidung unten: OLG Karlsruhe, 23.10.1992

Rechtsprechung
   OLG Köln, 12.02.1993 - 19 U 166/92   

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https://dejure.org/1993,2512
OLG Köln, 12.02.1993 - 19 U 166/92 (https://dejure.org/1993,2512)
OLG Köln, Entscheidung vom 12.02.1993 - 19 U 166/92 (https://dejure.org/1993,2512)
OLG Köln, Entscheidung vom 12. Februar 1993 - 19 U 166/92 (https://dejure.org/1993,2512)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Mietwagenkosten Vergleichsangebot Sondertarif Pauschaltarif

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    BGB §§ 249 S. 2, 251 ABS. 2, 254 ABS. 2
    Mietwagenkosten Vergleichsangebot Sondertarif Pauschaltarif

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Geltendmachung von Mietwagenkosten während der Reparaturzeit eines unfallgeschädigten KfZ gegenüber dem Schädiger; Einordnung der Mietwagenkosten als Herstellungsaufwand für ein unfallgeschädigtes Fahrzeug im Rahmen des § 249 S. 2 BGB; Anspruch auf Ersatz der ...

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 249 S. 2; BGB § 251 Abs. 2; BGB § 254 Abs. 2
    Pflichten des Geschädigten zur Minderung der Mietwagenkosten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 249, § 254 Abs. 2
    Mietwagen; Mietwagenkosten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1993, 1053
  • NZV 1993, 470 (Ls.)
  • VersR 1993, 767
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 04.12.1984 - VI ZR 225/82

    Ersatzfähigkeit unverhältnismäßiger Mietkosten bei Ausfall eines ausschließlich

    Auszug aus OLG Köln, 12.02.1993 - 19 U 166/92
    Mietwagenkosten, die einem Geschädigten während der Reparatur seines unfallgeschädigten Fahrzeugs entstehen, hat der Schädiger gem. § 249 S. 2 BGB in den durch § 251 Abs. 2 BGB gezogenen Grenzen zu ersetzen (Anschluß an BGH NJW 1985, 793).

    Erst auf dieser Grundlage kann er beurteilen, ob das von ihm ausgesuchte Mietwagenunternehmen außerhalb des Üblichen liegende Tarife hat (Klarstellung zu BGH NJW 1985, 793, 794).

    Danach gehören die Mietwagenkosten, die einem Geschädigten während der Reparaturzeit seines unfallgeschädigten Fahrzeuges entstehen, zu dem Herstellungsaufwand für dieses Fahrzeug, den der Schädiger - hier die Beklagten - nach § 249 Satz 2 BGB zu ersetzen hat (BGH NJW 1985, 793 m.w.N.).

    Wenn der Bundesgerichshof ausgeführt hat (NJW 1985, 793, 794), der Geschädigte dürfe nur dann einen Mietvertrag nicht zu Lasten des Schädigers abschließen, wenn für ihn ohne weiteres erkennbar sei, daß das von ihm ausgewählte Unternehmen Miet-wagensätze verlange, die außerhalb des Üblichen liegen, dann kann diese Aussage angesichts des oben bereits zitierten späteren Urteils nur so verstanden werden, daß diese Feststellung erst nach Einholung von Konkurrenzangeboten getroffen werden kann und darf.

  • BGH, 02.07.1985 - VI ZR 86/84

    Anmietung eines Unfallersatzwagens für eine längere Urlaubsreise

    Auszug aus OLG Köln, 12.02.1993 - 19 U 166/92
    Der Kläger brauchte zwar nicht Marktforschung zu betreiben, um das preisgünstigste Mietwagenunternehmen ausfindig zu machen (BGH a.a.O. und NJW 1985, 2637, 2639), es war aber von ihm zu erwarten, daß er sich durch ein oder zwei Konkurrenzangebote vergewisserte, ob das Angebot der Fa. K. nicht deutlich aus dem Rahmen fiel (BGH NJW 1985, 2637, 2640).
  • OLG Hamm, 28.09.1992 - 3 U 37/92

    Anforderungen an den Geschädigten für die Erfüllung seiner

    Auszug aus OLG Köln, 12.02.1993 - 19 U 166/92
    Die Empfehlungen des HUK-Verbandes sind unverbindlich und hindern die in Anspruch genommene Versicherung im Verhältnis zum Schädiger nicht daran, sich im Einzelfall darauf zu berufen, daß das Ersatzfahrzeug auch billiger zu haben gewesen sei (vgl. OLG Düsseldorf, MDR 1992, 134; OLG Hamm, OLGR 1993, 23).
  • OLG Köln, 03.02.1989 - 19 U 169/88
    Auszug aus OLG Köln, 12.02.1993 - 19 U 166/92
    Zu den sich in diesem Zusammenhang ergebenden Fragen hat der Senat bereits in einem früheren Urteil vom 03.02.1989 (19 U 169/88 = 21 O 330/87 LG Köln) eingehend Stellung genommen.
  • OLG Hamm, 23.01.1995 - 13 U 178/94

    Ein Verzicht auf einen Mietwagen zugunsten von Taxibenutzung ist zumutbar

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  • AG Bonn, 06.11.2012 - 109 C 145/11

    Verkehrsunfall, Haushaltsführungsschaden, Mietwagenkosten,

    Dass die geltend gemachten Mietwagenkosten im Sinne von § 249 BGB erforderlich waren, hat der Geschädigte zudem darzulegen und nötigenfalls zu beweisen (BGH, NJW 1985, 237; OLG Köln, VersR 1993, 767 f.).
  • LG Hildesheim, 25.02.2005 - 7 S 301/04
    Soll der Geschädigte demnach nicht verpflichtet sein, im Hinblick auf seine Schadensminderungspflicht sich nach anderen Tarifen zu erkundigen oder Konkurrenzangebote einzuholen (so neben OLG Düsseldorf, a. a. O., auch OLG Koblenz NJW-RR 1992, 820; LG Frankfurt/Main NZV 1996, 34, 35; AG Düsseldorf NJW-RR 2001, 133, 134; AG Frankfurt/Main NJW 2002, 83, 87; LG Bonn VersR 2004, 1284) wird auch die abweichende Auffassung vertreten, der Geschädigte dürfe nicht auf das erstbeste Angebot eingehen, sondern müsse sich nach den Möglichkeiten eines Sondertarifes erkundigen und ein oder zwei Vergleichsangebote einholen ( OLG Düsseldorf MDR 1992, 124; OLG Köln NJW-RR 1993, 1053; OLG Nürnberg NZV 1994, 24).
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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 23.10.1992 - 10 U 170/92   

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OLG Karlsruhe, 23.10.1992 - 10 U 170/92 (https://dejure.org/1992,7742)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 23.10.1992 - 10 U 170/92 (https://dejure.org/1992,7742)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 23. Oktober 1992 - 10 U 170/92 (https://dejure.org/1992,7742)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • VersR (via Owlit)

    BGB § 249
    Beweislast des Geschädigten bei substantiierter Pauschalpreisbehauptung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Papierfundstellen

  • VersR 1993, 767
 
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