Rechtsprechung
OLG Köln, 12.02.1993 - 19 U 166/92 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
Mietwagenkosten Vergleichsangebot Sondertarif Pauschaltarif
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
BGB §§ 249 S. 2, 251 ABS. 2, 254 ABS. 2
Mietwagenkosten Vergleichsangebot Sondertarif Pauschaltarif - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Geltendmachung von Mietwagenkosten während der Reparaturzeit eines unfallgeschädigten KfZ gegenüber dem Schädiger; Einordnung der Mietwagenkosten als Herstellungsaufwand für ein unfallgeschädigtes Fahrzeug im Rahmen des § 249 S. 2 BGB; Anspruch auf Ersatz der ...
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
BGB § 249 S. 2; BGB § 251 Abs. 2; BGB § 254 Abs. 2
Pflichten des Geschädigten zur Minderung der Mietwagenkosten - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Köln, 29.07.1992 - 28 O 16/92
- OLG Köln, 12.02.1993 - 19 U 166/92
Papierfundstellen
- NJW-RR 1993, 1053
- NZV 1993, 470 (Ls.)
- VersR 1993, 767
Wird zitiert von ... (18) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 04.12.1984 - VI ZR 225/82
Ersatzfähigkeit unverhältnismäßiger Mietkosten bei Ausfall eines ausschließlich …
Auszug aus OLG Köln, 12.02.1993 - 19 U 166/92
Mietwagenkosten, die einem Geschädigten während der Reparatur seines unfallgeschädigten Fahrzeugs entstehen, hat der Schädiger gem. § 249 S. 2 BGB in den durch § 251 Abs. 2 BGB gezogenen Grenzen zu ersetzen (Anschluß an BGH NJW 1985, 793).Erst auf dieser Grundlage kann er beurteilen, ob das von ihm ausgesuchte Mietwagenunternehmen außerhalb des Üblichen liegende Tarife hat (Klarstellung zu BGH NJW 1985, 793, 794).
Danach gehören die Mietwagenkosten, die einem Geschädigten während der Reparaturzeit seines unfallgeschädigten Fahrzeuges entstehen, zu dem Herstellungsaufwand für dieses Fahrzeug, den der Schädiger - hier die Beklagten - nach § 249 Satz 2 BGB zu ersetzen hat (BGH NJW 1985, 793 m.w.N.).
Wenn der Bundesgerichshof ausgeführt hat (NJW 1985, 793, 794), der Geschädigte dürfe nur dann einen Mietvertrag nicht zu Lasten des Schädigers abschließen, wenn für ihn ohne weiteres erkennbar sei, daß das von ihm ausgewählte Unternehmen Miet-wagensätze verlange, die außerhalb des Üblichen liegen, dann kann diese Aussage angesichts des oben bereits zitierten späteren Urteils nur so verstanden werden, daß diese Feststellung erst nach Einholung von Konkurrenzangeboten getroffen werden kann und darf.
- BGH, 02.07.1985 - VI ZR 86/84
Anmietung eines Unfallersatzwagens für eine längere Urlaubsreise
Auszug aus OLG Köln, 12.02.1993 - 19 U 166/92
Der Kläger brauchte zwar nicht Marktforschung zu betreiben, um das preisgünstigste Mietwagenunternehmen ausfindig zu machen (BGH a.a.O. und NJW 1985, 2637, 2639), es war aber von ihm zu erwarten, daß er sich durch ein oder zwei Konkurrenzangebote vergewisserte, ob das Angebot der Fa. K. nicht deutlich aus dem Rahmen fiel (BGH NJW 1985, 2637, 2640). - OLG Hamm, 28.09.1992 - 3 U 37/92
Anforderungen an den Geschädigten für die Erfüllung seiner …
Auszug aus OLG Köln, 12.02.1993 - 19 U 166/92
Die Empfehlungen des HUK-Verbandes sind unverbindlich und hindern die in Anspruch genommene Versicherung im Verhältnis zum Schädiger nicht daran, sich im Einzelfall darauf zu berufen, daß das Ersatzfahrzeug auch billiger zu haben gewesen sei (vgl. OLG Düsseldorf, MDR 1992, 134; OLG Hamm, OLGR 1993, 23). - OLG Köln, 03.02.1989 - 19 U 169/88
Auszug aus OLG Köln, 12.02.1993 - 19 U 166/92
Zu den sich in diesem Zusammenhang ergebenden Fragen hat der Senat bereits in einem früheren Urteil vom 03.02.1989 (19 U 169/88 = 21 O 330/87 LG Köln) eingehend Stellung genommen.
- OLG Hamm, 23.01.1995 - 13 U 178/94
Ein Verzicht auf einen Mietwagen zugunsten von Taxibenutzung ist zumutbar
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - AG Bonn, 06.11.2012 - 109 C 145/11
Verkehrsunfall, Haushaltsführungsschaden, Mietwagenkosten, …
Dass die geltend gemachten Mietwagenkosten im Sinne von § 249 BGB erforderlich waren, hat der Geschädigte zudem darzulegen und nötigenfalls zu beweisen (BGH, NJW 1985, 237; OLG Köln, VersR 1993, 767 f.). - LG Hildesheim, 25.02.2005 - 7 S 301/04 Soll der Geschädigte demnach nicht verpflichtet sein, im Hinblick auf seine Schadensminderungspflicht sich nach anderen Tarifen zu erkundigen oder Konkurrenzangebote einzuholen (…so neben OLG Düsseldorf, a. a. O., auch OLG Koblenz NJW-RR 1992, 820; LG Frankfurt/Main NZV 1996, 34, 35; AG Düsseldorf NJW-RR 2001, 133, 134; AG Frankfurt/Main NJW 2002, 83, 87; LG Bonn VersR 2004, 1284) wird auch die abweichende Auffassung vertreten, der Geschädigte dürfe nicht auf das erstbeste Angebot eingehen, sondern müsse sich nach den Möglichkeiten eines Sondertarifes erkundigen und ein oder zwei Vergleichsangebote einholen ( OLG Düsseldorf MDR 1992, 124; OLG Köln NJW-RR 1993, 1053; OLG Nürnberg NZV 1994, 24).
- OLG Nürnberg, 26.10.1993 - 3 U 1788/93
Langzeitpauschaltarife bei der Nutzung eines Ersatzfahrzeugs für eine längere …
Im vorliegenden Fall beinhaltete die den Kläger treffende Schadensminderungspflicht darüber hinaus die Obliegenheit, sich um günstigere Langzeitpauschaltarife zu bemühen und in Anspruch zu nehmen, unabhängig davon, ob der angebotene Unfallersatztarif der Mietwagenfirma - wie hier - den HUK-Empfehlungen entsprach oder nicht (vgl. OLG Nürnberg ZfS 1990, 191; OLG Nürnberg ZfS 1991, 195; OLG Düsseldorf MdR 1992, 134; OLG Hamm ZfS 1993, 11; OLG Köln VersR 1993, 767 ; Möller/Durst VersR 1993, 1072 m.w.N.). - OLG Jena, 25.03.2003 - 8 U 448/02
Zum Mietzins bei einem gebrauchten KFZ das per verbindlichen Vertrag bestellt …
Die Rechtsprechung hat von jeher die Unverbindlichkeit der Empfehlungen betont (OLG Karlsruhe VRS Bd. 79 (1990), S. 326; OLG Köln VersR 1993, 767, 768 m. w. N.). - OLG München, 14.03.1995 - 5 U 3850/94
Schätzung ersatzfähiger Mietwagenkosten
Hätte sich der Kläger nach derartigen Angeboten erkundigt, hätte er solche günstigen Angebote auch in Erfahrung bringen und wahrnehmen können (…vgl. auch Senat, a.a.O., OLG Nürnberg NZV 1994, 24 ; OLG Köln VersR 1993, 767 ; OLG Düsseldorf NZV 1991, 465 ). - OLG Nürnberg, 13.07.1994 - 4 U 713/94
Schadensminderungspflicht bei Anmietung eines Ersatzfahrzeugs
Tatsächlich fordert ein Teil der Rechtsprechung jedenfalls bei längerer Mietdauer und überdurchschnittlichem Fahrbedarf vom Geschädigten, daß er sich um günstigere Langzeitpauschaltarife bemüht und diese in Anspruch nimmt, unabhängig davon, ob der angebotene Unfallersatztarif der Mietwagenfirma den HUK-Empfehlungen entspricht - wie hier - oder nicht (vgl. OLG Nürnberg, ZFS 1990, 191; OLG Nürnberg, ZFS 1991, 195; OLG Düsseldorf, MDR 1992, 134 ; OLG Hamm, ZFS 1993, 11; OLG Köln, VersR 93, 767; OLG Karlsruhe, VersR 93, 767; OLG Nürnberg, NZV 1994, 24 ). - OLG Köln, 03.06.1996 - 12 U 5/96
Anforderungen an das Vorliegen eines Anspruchs auf Abrechnung nach den …
Er war indes gehalten, sich - gegebenenfalls telefonisch - durch ein oder zwei Konkurrenzangebote Gewißheit über den Rahmen der üblichen Kosten zu verschaffen (vgl. BGH NJW 1985, 2639 sowie z.B. OLG Köln VersR 1993, 767) . - OLG Nürnberg, 16.03.1994 - 4 U 3380/93
Grenzen der Schadensminderungspflicht
Zunehmend fordert die Rechtsprechung jedenfalls bei längerer Mietdauer und überdurchschnittlichem Fahrbedarf vom Geschädigten, daß er sich um günstigere Langzeitpauschaltarife bemüht und diese in Anspruch nimmt, unabhängig davon, ob der angebotene Unfallersatztarif der Mietwagenfirma den HUK-Empfehlungen entspricht oder nicht (vgl. OLG Nürnberg ZFS 1990, 191; OLG Nürnberg ZFS 1991, 195; OLG Düsseldorf MDR 1992, 134 ; OLG Hamm ZFS 1993, 11; OLG Köln VersR 93, 767; OLG Karlsruhe, VersR 93, 767; OLG Nürnberg, Urteil vom 26. Oktober 1993 - 3 U 1788/93). - LG Bonn, 14.01.2004 - 5 S 126/03
Erstattungsfähigkeit sog. Unfallersatztarife
Die Erforderlichkeit der Mietwagenkosten ist aus Sicht eines verständigen und wirtschaftlich denkenden Menschen unter Berücksichtigung der individuellen Erkenntnis- und Einsichtsfähigkeit des Geschädigten ex ante und unter Berücksichtigung seiner Schadensminderungspflicht nach § 254 Abs. 2 BGB zu beurteilen (vgl. BGH DAR 203, 373; BGH NJW 1996, 1958; BGH NJW 1985, 793; OLG Köln, VersR 1996, 121; OLG Köln VersR 1993, 767; Greger, NZV 1994, 337, 338). - OLG Jena, 12.07.1995 - 4 U 56/95
Schadensersatz nach Verkehrsunfall; Anspruch auf vollen Ersatz der tatsächlich …
- LG Arnsberg, 15.07.2020 - 3 S 142/19
- LG Hildesheim, 22.04.2005 - 7 S 5/05
- LG Chemnitz, 06.02.2004 - 6 S 686/03
- AG Hamburg, 10.03.2006 - 33b C 197/05
Schadenersatzklage nach Verkehrsunfall: Darlegungslast des Geschädigten zur …
- KG, 05.05.1994 - 12 U 4042/92
Wertminderung bei älteren Fahrzeugen und Unkostenpauschale
- AG Dippoldiswalde, 26.10.1995 - 3 C 270/95
- OLG Köln, 12.01.1994 - 11 U 140/93
Rechtsprechung
OLG Karlsruhe, 23.10.1992 - 10 U 170/92 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- VersR (via Owlit)
BGB § 249
Beweislast des Geschädigten bei substantiierter Pauschalpreisbehauptung - juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Schadensersatz; Mietwagen; Reparatur; Herstellerkosten; Beweispflicht
- rechtsportal.de (Leitsatz)
Papierfundstellen
- VersR 1993, 767
Wird zitiert von ...
- LG Ravensburg, 16.12.1993 - 5 S 201/93
Anmietung eines Ersatzkraftfahrzeuges für Dauer einer Unfallreparatur ; Ersatz …
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