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   BGH, 14.01.1993 - VII ZB 18/92   

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https://dejure.org/1993,5274
BGH, 14.01.1993 - VII ZB 18/92 (https://dejure.org/1993,5274)
BGH, Entscheidung vom 14.01.1993 - VII ZB 18/92 (https://dejure.org/1993,5274)
BGH, Entscheidung vom 14. Januar 1993 - VII ZB 18/92 (https://dejure.org/1993,5274)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Sofortige Beschwerde gegen die Zurückweisung des Antrags auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Organisationsverschulden eines Prozessbevollmächtigten - Hinreichende Vorkehrungen zur Fehlervermeidung bei Führung eines Fristenkalenders durch Büropersonal - ...

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    ZPO § 233; ZPO § 85 Abs. 2
    Erforderliche Kontrollen bei Streichungen im Terminkalender

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • VersR 1993, 772
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 26.09.1991 - I ZB 12/91

    Keine Wiedereinsetzung bei offengebliebener Möglichkeit, daß Fristversäumung

    Auszug aus BGH, 14.01.1993 - VII ZB 18/92
    Wiedereinsetzung kann aber nicht gewährt werden, wenn die Möglichkeit offengeblieben ist, daß die Fristversäumnis verschuldet war (vgl. BGH, Beschluß vom 26. September 1991 - I ZB 12/91 = NJW 1992, 574).
  • BGH, 06.02.2006 - II ZB 1/05

    Anforderungen an die Büroorganisation eines Rechtsanwalts bei der Notierung von

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand kann nicht gewährt werden, wenn die Möglichkeit offen geblieben ist, dass die Einhaltung der Frist schuldhaft versäumt worden ist (BGH, Beschl. v. 14. Januar 1993 - VII ZB 18/92, VersR 1993, 772, 773).
  • BGH, 03.11.2010 - XII ZB 177/10

    Rechtsanwaltsverschulden bei Berufungsbegründungsfristversäumung: Erforderliche

    Da somit die Möglichkeit offen geblieben ist, dass die Einhaltung der Frist durch ein Verschulden des Prozessbevollmächtigten des Antragstellers versäumt worden ist, hat das Berufungsgericht den Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen der Versäumung der Berufungsbegründungsfrist zu Recht zurückgewiesen (BGH Beschlüsse vom 6. Februar 2006 - II ZB 1/05 - NJW 2006, 1520; vom 14. Januar 1993 - VII ZB 18/92 - VersR 1993, 772, 773; vom 6. Mai 1999 - VII ZR 396/98 - VersR 2000, 515) und die Berufung somit zu Recht verworfen.
  • BGH, 20.12.2011 - VI ZB 25/11

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Folgen der falschen Unterschrift unter dem

    Darüber hinaus muss der Rechtsanwalt sicherstellen, dass die im Kalender vermerkten Fristen erst gestrichen werden (oder ihre Erledigung sonst kenntlich gemacht wird), wenn die fristwahrende Maßnahme durchgeführt, der Schriftsatz also gefertigt und abgesandt oder zumindest postfertig gemacht worden ist (vgl. Senatsbeschlüsse vom 5. November 2002 - VI ZB 40/02, NJW 2003, 437; vom 12. April 2011 - VI ZB 6/10, NJW 2011, 2051 Rn. 7; BGH, Beschlüsse vom 14. Januar 1993 - VII ZB 18/92, VersR 1993, 772 f.; vom 7. Dezember 1993 - XI ZR 207/93, VersR 1994, 956; vom 14. März 1996 - III ZB 13/96, VersR 1996, 1298).
  • OLG Düsseldorf, 01.02.2010 - 24 U 214/09

    Anforderungen an die Büroorganisation bei Übermittlung fristgebundener

    Wiedereinsetzung kann aber nicht gewährt werden, wenn die Möglichkeit offen geblieben ist, dass die Fristversäumung verschuldet war (BGH NJW 1992, 574; VersR 1993, 772 f.; BRAK-Mitt 2008, 16 - Leitsatz -, vollständige Wiedergabe bei Juris).
  • BGH, 10.07.1997 - IX ZB 57/97

    Überwachungspflichten der in einer Sozietät zusammengeschlossen Rechtsanwälte

    Dabei muß der Prozeßbevollmächtigte auch Vorkehrungen treffen, die geeignet sind, versehentliche Erledigungsvermerke im Fristenkalender zu verhindern (BGH, Beschluß vom 14. Januar 1993 - VII ZB 18/92, VersR 1993, 772 f; vom 7. Dezember 1993 - XI ZR 207/93, VersR 1994, 956; vom 14. März 1996 a.a.O.).
  • BGH, 17.02.2009 - VI ZB 75/08

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Berufungsfrist;

    Die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand kann nicht gewährt werden, wenn die Möglichkeit offen geblieben ist, dass die Einhaltung der Frist schuldhaft versäumt wurde (BGH, Beschlüsse vom 14. Januar 1993 - VII ZB 18/92 - VersR 1993, 772, 773 und vom 6. Februar 2006 - II ZB 1/05 - VersR 2007, 1391).
  • BGH, 02.03.1999 - XI ZB 31/98

    Versäumung der Rechtsmittelfrist wegen Schwächeanfall des Prozeßbevollmächtigten

    Auch unter Berücksichtigung des Beschwerdevorbringes kann Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nicht gewährt werden, da die Möglichkeit offengeblieben ist, daß die Fristversäumnis verschuldet war (BGH, Beschlüsse vom 26. September 1991 - I ZB 12/91, NJW 1992, 574 und vom 14. Januar 1993 - VII ZB 18/92, VersR 1993, 772).
  • OLG Brandenburg, 06.03.2007 - 12 U 252/06
    Der Prozessbevollmächtigte hat dabei durch geeignete organisatorische Vorkehrungen Maßnahmen dagegen zu treffen, dass Büroangestellte eingetragene Fristen eigenmächtig abändern, unbeachtet lassen oder versehentlich streichen (vgl. BGH VersR 1993, 772 [BGH 14.01.1993 - VII ZB 18/92] f; BGH NJW 1996, 1349, 1350: BGH, BGHR 2004, 903, 905).
  • BGH, 11.11.1997 - XI ZB 32/97

    Anforderungen an die Ausgangskontrolle bei der Übermittlung fristwahrender

    Wiedereinsetzung konnte nicht gewährt werden, da die Möglichkeit offengeblieben ist, daß die Fristversäumnis verschuldet war (BGH, Beschluß vom 26. September 1991 - I ZB 12/91, NJW 1992, 574; Beschluß vom 14. Januar 1993 - VII ZB 18/92, VersR 1993, 772).
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