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   OLG Hamm, 01.04.1992 - 20 U 283/91   

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https://dejure.org/1992,5497
OLG Hamm, 01.04.1992 - 20 U 283/91 (https://dejure.org/1992,5497)
OLG Hamm, Entscheidung vom 01.04.1992 - 20 U 283/91 (https://dejure.org/1992,5497)
OLG Hamm, Entscheidung vom 01. April 1992 - 20 U 283/91 (https://dejure.org/1992,5497)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BRAGO § 8 Abs. 1 S. 2; BRAGO § 118; ARB 75 § 2 Abs. 1 a S. 1
    Umfang der Kostenerstattung bei sogenannter Teildeckung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Geschäftswert; Prozeßauftrag; Anwaltstätigkeit; Aufhebung des Arbeitsverhältnisses; Abfindungszahlung; Teildeckung; Kostenschuldner; Gesamtstreitwert; Gebührenrechnung

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1992, 927
  • VersR 1993, 94
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • BGH, 04.05.2005 - IV ZR 135/04

    Umfang der Erstattungspflicht des Rechtsschutzversicherers bei gleichzeitiger

    Nichts anderes könne gelten, wenn die Rechtsverfolgung darüber hinausgehe, weil sie neben dem gedeckten Anspruch weitere, ungedeckte Ansprüche zum Gegenstand habe (OLG Hamm VersR 1993, 94; v. Bühren, MDR 2001, 1393 f.; Meyer, JurBüro 2000, 70; Buschbell/Hering, Handbuch Rechtsschutz 2. Aufl. § 10 Rdn. 133; Harbauer, Rechtsschutzversicherung 6. Aufl. Vor § 21 ARB 75 Rdn. 5).
  • BAG, 16.05.2000 - 9 AZR 279/99

    Rechtsanwaltsgebühren für Aufhebungsvertrag

    Das Oberlandesgericht Hamm hat dazu die Kurzformel geprägt "maßgeblich ist nicht, worauf, sondern worüber man sich vergleicht" (OLG Hamm 1. April 1992 - 20 U 283/91 - NJW-RR 1992, 927).

    Zu Recht sieht daher die überwiegende Rechtsprechung in der vorzeitigen Vertragsaufhebung mit Abfindungsvereinbarung ein Tätigwerden im Sinne von § 8 Abs. 1 Satz 2 BRAGO, für das die Gebührenbegrenzung in § 12 Abs. 7 Satz 1 ArbGG gilt (OLG Hamm 1. April 1992 - 20 U 283/91 - NJW-RR 1992, 927, 928; Amtsgericht Buxtehude 10. November 1997 - 33 C 1324/96 - RuS 1998, 246; Amtsgericht Bergisch-Gladbach 28. Februar 1996 - 63 C 189/95 - RuS 1997, 69).

  • LAG Hamm, 07.07.2012 - 6 Ta 193/12

    Gegenstandswertfestsetzung; Ansatz des Vergleichsmehrwerts

    Dabei ist Gegenstand des Vergleichs nicht das, worauf sich die Parteien einigen (Verhandlungsergebnisse/Zugeständnisse), sondern worüber sie gestritten haben (BAG 16.05.2000 - 9 AZR 279/99; OLG Hamm 01.04.1992 - 20 U 283/91; OLG Düsseldorf 09.06.2008 - 24 W 17/08).
  • LAG Baden-Württemberg, 10.03.1999 - 2 Sa 64/98

    Streitwert eines außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens geschlossenen

    § 8 Abs. 1 Satz 2 BRAGO setzt von seinem Wortlaut wie auch nach seinem Sinn und Zweck lediglich voraus, dass die außergerichtliche Tätigkeit des Anwalts und das gerichtliche Verfahren, das sie vorbereiten oder vermeiden soll, dieselbe Angelegenheit betreffen (OLG Hamm, Urteil v. 01.04.1992 - 20 U 283/91 - NJW-RR 1992, 927).
  • OLG München, 01.10.2002 - 25 U 2862/02

    Streit über die Höhe der Kostentragungslast einer Rechtsschutzversicherung

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