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   BGH, 19.05.1993 - IV ZR 80/92   

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https://dejure.org/1993,3188
BGH, 19.05.1993 - IV ZR 80/92 (https://dejure.org/1993,3188)
BGH, Entscheidung vom 19.05.1993 - IV ZR 80/92 (https://dejure.org/1993,3188)
BGH, Entscheidung vom 19. Mai 1993 - IV ZR 80/92 (https://dejure.org/1993,3188)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Gewährung von Rentenzahlungen und Freistellung von der Prämienzahlungspflicht wegen Berufsunfähigkeit - Ausübung von ungelernten Tätigkeiten wegen Berufsunfähigkeit aus gesundheitlichen Gründen - Vorliegen einer völligen Berufsunfähigkeit - Möglichkeit des Verweises in ...

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BB-BUZ § 2; BB-BUZ § 4; BB-BUZ
    Anforderungen an die Verweisung des VN auf einen "Vergleichsberuf"

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1993, 1047
  • VersR 1993, 953
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 30.09.1992 - IV ZR 227/91

    Konkrete Feststellungen zur Berufsausübung als Grundlage sachverständiger

    Auszug aus BGH, 19.05.1993 - IV ZR 80/92
    Ist nicht bekannt, welche Kräfte, Fähigkeiten und Fertigkeiten, welche Kenntnisse und welche Vorbildung diese Berufsausübung voraussetzte, und auch nicht, ob sie dem Ausübenden im Laufe der Zeit zusätzliche Kenntnisse oder Geschicklichkeiten vermitteln konnte, so kann Berufsunfähigkeit normalerweise weder im Bereich des konkreten Berufes sachgerecht beurteilt, noch können tatsächlich in Betracht kommende Vergleichsberufe aufgezeigt werden (s. dazu auch Senatsurteile vom 30. September 1992 - IV ZR 227/91 - VersR 1992, 1386 und vom 17. September 1986 - IVa ZR 252/84 - VersR 1986, 1113 unter 3.).
  • BGH, 27.05.1992 - IV ZR 112/91

    Klage eines Versicherungsnehmers auf Zahlung von Berufsunfähigkeitsrente und

    Auszug aus BGH, 19.05.1993 - IV ZR 80/92
    Die von der Beklagten u.a. beanspruchte Verweisung auf die Tätigkeit einer Pförtnerin dürfte schon aus diesem Grund ausscheiden, denn ein Beruf, der den Versicherten kenntnis- und erfahrungsmäßig unterfordert, ist kein Vergleichsberuf im Sinne der Musterbedingungen (Senatsurteil vom 27. Mai 1992 - IV ZR 112/91 - VersR 1992, 1073 [BGH 27.05.1992 - IV ZR 112/91] unter 2 c und d).
  • BGH, 11.11.1987 - IVa ZR 240/86

    Zurechnung des Wissens eines Vermittlungsagenten; Vortrags- und Beweislast für

    Auszug aus BGH, 19.05.1993 - IV ZR 80/92
    Die substantiierte Darlegung möglicher Vergleichsberufe ist Sache des Versicherers (Senatsurteil vom 11. November 1987 - IVa ZR 240/86 - VersR 88, 234 unter 1 c).
  • BGH, 17.09.1986 - IVa ZR 252/84

    Befreiung des Versicherers von einer in den Versicherungsbedingungen der

    Auszug aus BGH, 19.05.1993 - IV ZR 80/92
    Ist nicht bekannt, welche Kräfte, Fähigkeiten und Fertigkeiten, welche Kenntnisse und welche Vorbildung diese Berufsausübung voraussetzte, und auch nicht, ob sie dem Ausübenden im Laufe der Zeit zusätzliche Kenntnisse oder Geschicklichkeiten vermitteln konnte, so kann Berufsunfähigkeit normalerweise weder im Bereich des konkreten Berufes sachgerecht beurteilt, noch können tatsächlich in Betracht kommende Vergleichsberufe aufgezeigt werden (s. dazu auch Senatsurteile vom 30. September 1992 - IV ZR 227/91 - VersR 1992, 1386 und vom 17. September 1986 - IVa ZR 252/84 - VersR 1986, 1113 unter 3.).
  • OLG Saarbrücken, 30.11.2011 - 5 U 123/09

    Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung: Beweislastumkehr und Anerkenntnis bei

    Verweisungsberufe sind als weitere Tätigkeit, auf die sich der Versicherte im Rahmen der Berufsunfähigkeitsversicherung verweisen lassen muss, nur dann geeignet, wenn sie den Einsatz von Kenntnissen, Fähigkeiten und Geschicklichkeiten erfordern, über die der Kläger trotz seiner körperlichen Einschränkungen verfügt, und auf der Einkommensseite eine Gleichwertigkeit mit dem zuvor ausgeübten Beruf gewährleisten (vgl. BGH, Urt. v. 19. Mai 1993 - IV ZR 80/92 - VersR 1993, 953; Senat, Urt. v. 29. Oktober 2008 - 5 U 124/07-11 - VersR 2009, 971).

    Vielmehr muss der Versicherer die berufliche Tätigkeit in ihren sie sachlich prägenden Merkmalen - nach Arbeitszeit, körperlicher und intellektueller Inanspruchnahme und nach Verdienst - so kennzeichnen, dass ein anschauliches, für den Versicherten angreifbares Bild der Vergleichstätigkeit entsteht (vgl. BGH, Urt. v. 19. Mai 1993 - IV ZR 80/92 - VersR 1993, 953; Senat, Urt. v. 29. Oktober 2008 - 5 U 124/07-11 - VersR 2009, 971).

  • OLG Saarbrücken, 29.10.2008 - 5 U 124/07

    Anspruch auf Zahlung aus einer Lebensversicherung mit

    Denn geeignet ist ein Verweisungsberuf nur dann, wenn er den Einsatz von Kenntnissen, Fähigkeiten und Geschicklichkeiten erfordert, über die die Klägerin trotz ihrer körperlichen Einschränkungen verfügt, und auf der Einkommensseite eine Gleichwertigkeit mit dem zuvor ausgeübten Beruf gewährleistet (vgl. BGH, Urt. v. 19.05.1993 - IV ZR 80/92 , VersR 1993, 953 (954); Senat, Urt. v. 01.10.2003 - 5 U 134/03 -14 -, OLGR Saarbrücken 2004, 183-188, [...] Rdnr. 55).

    Vielmehr muss der Versicherer die berufliche Tätigkeit in ihren sie sachlich prägenden Merkmalen - nach Arbeitszeit, körperlicher und intellektueller Inanspruchnahme und nach Verdienst - so kennzeichnen, dass ein anschauliches, für den Versicherten angreifbares Bild der Vergleichstätigkeit entsteht (vgl. BGH, Urt. v. 19.05.1993 - IV ZR 80/92 , VersR 1993, 953 (954) m.w.N.; Senat, Urt. v. 06.08.2003, 5 U 283/01 -21 -, OLGR Saarbrücken 2004, 9-11, [...], Rdnr. 29; OLG Köln VersR 99, 518).

  • OLG Saarbrücken, 19.12.2014 - 5 U 40/13

    Berufsunfähigkeitsversicherung: Berufsunfähigkeit eines selbstständigen

    Denn geeignet ist ein Verweisungsberuf nur dann, wenn er den Einsatz von Kenntnissen, Fähigkeiten und Geschicklichkeiten erfordert, über die der Versicherungsnehmer trotz seiner körperlichen Einschränkungen verfügt, und auf der Einkommensseite eine Gleichwertigkeit mit dem zuvor ausgeübten Beruf gewährleistet ist (BGH, Urt. v. 19.05.1993 - IV ZR 80/92 - VersR 1993, 953; BGH, Urt. v. 21.04.2010 - IV ZR 8/08 - VersR 2010, 1023; Senat, Urt. v. 01.10.2003 - 5 U 134/03-14 - OLGR Saarbrücken 2004, 183).
  • OLG Saarbrücken, 26.04.2017 - 5 U 27/15

    Begriff der Berufsunfähigkeit in der Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung

    Denn geeignet ist ein Verweisungsberuf nur dann, wenn er den Einsatz von Kenntnissen, Fähigkeiten und Geschicklichkeiten erfordert, über die der Versicherungsnehmer trotz seiner körperlichen Einschränkungen verfügt, und auf der Einkommensseite eine Gleichwertigkeit mit dem zuvor ausgeübten Beruf gewährleistet ist (vgl. BGH, Urt. v. 19.05.1993 - IV ZR 80/92 - VersR 1993, 953; Senat, Urt. v. 19.12.2014 - 5 U 40/14 - zitiert nach juris).
  • OLG Nürnberg, 30.04.1998 - 8 U 3172/96

    Verweisung auf einen Beruf mit Mindereinkommen -

    Nach der neueren Rechtsprechung des BGH ist insoweit auf die Gleichwertigkeit der Einkommen abzustellen (vgl. BGH VersR 93, 953; Bellinghausen, VersR 95, 8; Voit Berufsunfähigkeitsversicherung, Rz. 356 f.).
  • OLG Koblenz, 11.04.2003 - 10 U 768/02

    Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung: Hausmeistertätigkeit als bedingungsgemäße

    Maßgebend ist, ob die Einkommensdifferenz die erworbene Lebensstellung entscheidend beeinträchtigt (BGH VersR 1993, 953, 954; VersR 1998, 42).
  • OLG Karlsruhe, 17.05.2011 - 12 U 45/11

    Invaliditäts-Zusatzversicherung: Auslegung einer die Verweisung auf eine andere

    Maßgeblich für den nach alledem notwendigen Vergleich der für die beiden Tätigkeiten vorausgesetzten Ausbildungen ist der vom Kläger bei Eintritt der Berufsunfähigkeit ausgeübte Beruf in seiner konkreten Tätigkeitsausgestaltung (vgl. BGH VersR 1993, 953; 1997, 436).
  • OLG Saarbrücken, 01.10.2003 - 5 U 134/03

    Berufsunfähigkeitsversicherung: Zur Frage der Wirksamkeit von Auschlussklauseln

    Denn geeignet sind die Verweisungsberufe nur dann, wenn sie den Einsatz von Kenntnissen, Fähigkeiten und Geschicklichkeiten erfordern, über die der Kläger trotz seiner körperlichen Einschränkungen verfügt, und auf der Einkommensseite eine Gleichwertigkeit mit dem zuvor ausgeübten Beruf gewährleisten (BGH, U. v. 19.5.1993 - IV ZR 80/92, VersR 1993, 953, 954).
  • OLG Saarbrücken, 06.08.2003 - 5 U 283/01

    Berufsunfähigkeitsversicherung: Voraussetzungen der Verweisung eines Stukkateurs

    Vielmehr muss der Versicherer die berufliche Tätigkeit in ihren sie sachlich prägenden Merkmalen - nach Arbeitszeit, körperlicher und intellektueller Inanspruchnahme und nach Verdienst - so kennzeichnen, dass ein anschauliches, für den Versicherten angreifbares Bild der Vergleichstätigkeit entsteht (BGH VersR 93, 953, 954 m.w.N.; OLG Köln VersR 99, 518).
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