Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 18.01.1994 - 4 U 248/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,13427
OLG Düsseldorf, 18.01.1994 - 4 U 248/92 (https://dejure.org/1994,13427)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 18.01.1994 - 4 U 248/92 (https://dejure.org/1994,13427)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 18. Januar 1994 - 4 U 248/92 (https://dejure.org/1994,13427)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1994,13427) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    ZPO § 287; AUB 61 § 10 Nr. 1
    Schätzung des Mitwirkungsanteils eines Tumors bei Unfallfolgen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Abwägung; Krankheit; Gebrechen; Unfallfolgen; Vorschaden; Abwägung

Papierfundstellen

  • VersR 1994, 1218
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)

  • BGH, 23.11.2011 - IV ZR 70/11

    Deckungsklage gegen eine private Unfallversicherung auf Todesfallleistung:

    Demgemäß wurde in den im Berufungsurteil zitierten Entscheidungen (OLG Düsseldorf VersR 1997, 174, 175; VersR 1994, 1218 ff.; OLG Hamm VersR 1982, 946) zunächst festgestellt, dass der Mitwirkungsanteil der jeweiligen Vorerkrankung mehr als 25% betragen habe, und erst bei der Gewichtung im Verhältnis zu dem Unfall eine Schätzung nach § 287 Abs. 1 Satz 1 ZPO vorgenommen.
  • OLG Saarbrücken, 16.03.2011 - 5 U 464/08

    Unfallversicherung - Tod eines herzkranken Versicherungsnehmers nach Stromschlag

    Zum Teil wird eine überwiegende Wahrscheinlichkeit nicht für ausreichend gehalten (Grimm, Unfallversicherung, 4. Aufl., § 3 AUB 99 Rn. 7 und OLG Düsseldorf, VersR 2002, 883 unter Hinweis auf BGH NJW-RR 1988, 789, obwohl sich die Entscheidung mit dem Beweismaß mitwirkender Ursachen nicht befasst) bzw. auf § 286 ZPO abgestellt (OLG Koblenz, r+s 2001, 348), überwiegend wird dagegen von der Rechtsprechung § 287 ZPO angewendet (OLG Düsseldorf, VersR 1997, 174; OLG Düsseldorf, VersR 1994, 1218; OLG Hamm, VersR 1982, 946).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht