Rechtsprechung
OLG Köln, 13.07.1993 - 22 U 34/93 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
BGB § 823
Nässe im Eingangsbereich einer Halle bei starkem Besucherandrang - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Veranstaltung; Besucher; Halle; Eingangsbereich; Nässe ; Witterungsverhältnisse; Verletzung von Verkehrssicherungspflichten
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
BGB § 823
Verfahrensgang
- LG Köln, 08.12.1992 - 5 O 225/91
- OLG Köln, 13.07.1993 - 22 U 34/93
Papierfundstellen
- VersR 1994, 1251
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (2)
- OLG Nürnberg, 04.04.1967 - 3 U 113/66
Auszug aus OLG Köln, 13.07.1993 - 22 U 34/93
Ein nasser Fußboden, gleich welcher Art, stellt immer eine gewisse Gefahrenquelle dar, weil man auf ihm erfahrungsgemäß leichter ausrutscht als auf einer trockenen Fläche (so auch OLG Nürnberg VersR 1967, 1083).Denn es kann nur diejenige Sicherheit verlangt werden, die unter Berücksichtigung der jeweils gegebenen zeitlichen und örtlichen Verhältnisse und der Art und Weise des in Frage kommenden Publikumsverkehrs allgemein erwartet werden kann und muß (vgl. OLG Hamm MDR 1979, 1022; OLG Nürnberg, VersR 1967, 1083).
Auch bei Dauerregen ist z.B. in den Innenräumen eines Kaufhauses ein Aufwischen lediglich in angemessenen Zeiträumen zu fordern, da die Nässe in einem solchen Fall auch durch häufiges Wischen nie ganz beseitigt werden kann, zumal stets neue Feuchtigkeit hereingetragen wird (vgl. OLG Nürnberg VersR 1967, 1083).
- OLG München, 01.06.1978 - 1 U 1030/78
Auszug aus OLG Köln, 13.07.1993 - 22 U 34/93
So ist z.B. bei Regen ein Wahllokal zu wischen, aber nur in stündlichen Abständen (OLG München VersR 1979, 1065/1066).
- OLG Karlsruhe, 03.04.2009 - 14 U 140/07
Verkehrssicherungspflicht des Diskothekenbetreibers: Verunreinigung des Fußbodens …
Es gibt zwar Umstände, unter denen mit verschütteter Flüssigkeit oder sonstiger Feuchtigkeit am Boden gerechnet werden muss und Reinigungsmaßnahmen zeitweise unmöglich oder jedenfalls unzumutbar sind: Das ist etwa der Fall, wenn am Ende einer Karnevalsveranstaltung Tausende von Besuchern gleichzeitig zu den Ausgängen der Kölnarena strömen, viele nicht ganz leere Bierfässer mit sich führen und Böden und Treppen mit auslaufendem Bier beschmutzen (OLG Köln, NJW-RR 2003, 85), oder wenn zum Beginn einer Veranstaltung Hunderte von Besuchern von der feuchten Straße, auf der sich teilweise noch Schneereste befinden, in eine Halle strömen (OLG Köln, VersR 1994, 1251). - OLG Köln, 28.06.2002 - 19 U 7/02
Verbraucherrecht: Nicht jeder lacht auf der "Lachenden Kölnarena"; Umfang der …
d) Es kann letztlich dahingestellt bleiben, ob die Beklagte für die Veranstaltung 10 weitere Reinigungskräfte engagiert hat und diese im 15 - 20 minütigen Abstand Kontrollgänge ausgeführt und die erforderlichen Reinigungsmaßnahmen durchgeführt haben, da das vom Kläger vorgebrachte Unfallgeschehen hierdurch nicht hätte verhindert werden können: Der Unfall soll nach Ende der Veranstaltung passiert sein, als Tausende von Besuchern gleichzeitig zu den Ausgängen strömten, wobei viele Personen nicht ganz leere Bierfässer mit sich führten und dabei gleichzeitig Böden und Treppen mit auslaufendem Bier beschmutzten, so daß eine (rechtzeitige) Reinigung zwischen den Besucherströmen - auch nach dem Klagevorbringen - gar nicht möglich, jedenfalls nicht zumutbar gewesen wäre (s. OLG Köln VersR 1994, 1251). - OLG Köln, 10.01.2023 - 28 U 46/22
Umfang der Verkehrssicherungspflicht in einem Supermarkt bei regnerischen …
Ein nasser Fußboden, gleich welcher Art, stellt immer eine gewisse Gefahrenquelle dar, weil man auf ihm erfahrungsgemäß leichter ausrutscht als auf einer trockenen Fläche (so auch OLG, Nürnberg VersR 1967, 1083;… OLG Koblenz, a.a.O.; OLG Köln, VersR 1994, 1251). - LG Coburg, 26.01.2005 - 12 O 839/04
Voraussetzungen eines Anspruchs auf Schadensersatz wegen Verletzung der …
Zwar sind Bodenbeläge in dem öffentlichen Besucherverkehr eröffneten Räumen wie Geschäften, Lokalen, Behörden usw. in angemessenen Abständen auf Gefahrenquellen - wie Verunreinigungen, Feuchtigkeit usw. - zu kontrollieren und diese alsbald zu beseitigen (vgl. OLG Köln VersR 1994, 1251 ff [OLG Köln 13.07.1993 - 22 U 34/93] ).
Rechtsprechung
AG Koblenz, 28.04.1993 - 41 C 3971/92 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- VersR (via Owlit)
BRAGO § 118 Abs. 1 Nr. 2; BGB § 249
Voraussetzungen des Entstehens der Besprechungsgebühr eines Anwalts - juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Rechtsanwaltsgebühren; Besprechungsgebühr; Informationsgespräch
- rechtsportal.de (Leitsatz)
BGB § 249; BRAGO § 118 Abs. 1 Nr. 2
Papierfundstellen
- VersR 1994, 1251