Weitere Entscheidung unten: OLG Köln, 02.08.1993

Rechtsprechung
   OLG Köln, 12.04.1994 - 9 U 27/94   

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https://dejure.org/1994,5139
OLG Köln, 12.04.1994 - 9 U 27/94 (https://dejure.org/1994,5139)
OLG Köln, Entscheidung vom 12.04.1994 - 9 U 27/94 (https://dejure.org/1994,5139)
OLG Köln, Entscheidung vom 12. April 1994 - 9 U 27/94 (https://dejure.org/1994,5139)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Verhüllte Obliegenheit; Darlegungs- und Beweislast des Versicherers; Diebstahl eines Pelzmantels; Abstellen des Fahrzeuges in einer Tiefgarage; Glaubwürdigkeit der Versicherungsnehmerin; Widersprüchliche Angaben; Ablage des Mantels im Kofferraum des Fahrzeuges

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    AVBSP (76) Nr. 5.4.1; ZPO § 286

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 1994, 1420
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 24.04.1991 - IV ZR 172/90

    Umfang der Beweiserleichterung bei behaupteter Entwendung des versicherten

    Auszug aus OLG Köln, 12.04.1994 - 9 U 27/94
    Dazu bedürfte es eines sogenannten "Anfangsbeweises", das heißt einer schon bestehenden gewissen Wahrscheinlichkeit für die Richtigkeit ihrer Behauptungen, die durch die Parteivernehmung lediglich zum vollen Beweis verstärkt werden soll (vgl. BGH r + s 1991, 221 f.).
  • BGH, 17.03.1993 - IV ZR 11/92

    Anforderungen an die Darlegung des äußeren Bildes eines Diebstahls

    Auszug aus OLG Köln, 12.04.1994 - 9 U 27/94
    Im Normalfall genügt insoweit die Feststellung von Beweisanzeichen, denen hinreichend deutlich das äußere Bild eines bedingungsgemäß versicherten Diebstahls entnommen werden kann (ständige höchstrichterliche Rechtsprechung, der sich der Senat angeschlossen hat; vgl. BGH VersR 1984, 29 ff.; 1993, 571 f. = r + s 1993, 169 ff.).
  • BGH, 05.10.1983 - IVa ZR 19/82

    Begriff der groben Fahrlässigkeit; Ersatzpflicht des Versicherers bei

    Auszug aus OLG Köln, 12.04.1994 - 9 U 27/94
    Im Normalfall genügt insoweit die Feststellung von Beweisanzeichen, denen hinreichend deutlich das äußere Bild eines bedingungsgemäß versicherten Diebstahls entnommen werden kann (ständige höchstrichterliche Rechtsprechung, der sich der Senat angeschlossen hat; vgl. BGH VersR 1984, 29 ff.; 1993, 571 f. = r + s 1993, 169 ff.).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 02.08.1993 - 12 U 107/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,13582
OLG Köln, 02.08.1993 - 12 U 107/92 (https://dejure.org/1993,13582)
OLG Köln, Entscheidung vom 02.08.1993 - 12 U 107/92 (https://dejure.org/1993,13582)
OLG Köln, Entscheidung vom 02. August 1993 - 12 U 107/92 (https://dejure.org/1993,13582)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • VersR 1994, 1420
 
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