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   OLG Hamm, 17.03.1993 - 20 U 360/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,5433
OLG Hamm, 17.03.1993 - 20 U 360/92 (https://dejure.org/1993,5433)
OLG Hamm, Entscheidung vom 17.03.1993 - 20 U 360/92 (https://dejure.org/1993,5433)
OLG Hamm, Entscheidung vom 17. März 1993 - 20 U 360/92 (https://dejure.org/1993,5433)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 242; BGB § 328 Abs. 2; VVG § 1
    Keine Hinweispflicht des Versicherers auf mögliche Einbeziehung neuer AVB

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    Hinweispflicht des VU auf mögliche Einbeziehung neuer AVB, Dynamik, Beitragsdynamik, dynamische Summenerhöhung, Erhöhungsgeschäft

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    AUB 61 § 8 II Abs. 2c; AUB 88 § 7 I Abs. 2a
    Pflicht des Versicherers zur Einbeziehung neuer AVB

Verfahrensgang

  • LG Bielefeld - 23 O 302/92
  • OLG Hamm, 17.03.1993 - 20 U 360/92

Papierfundstellen

  • VersR 1994, 37
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • LG Coburg, 23.07.1996 - 23 O 229/96

    Abrechnung eines Unfallversicherungsschadens; Schadensersatzanspruch aus

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  • OLG Saarbrücken, 01.12.2010 - 5 U 395/09

    Versicherungsbedingungen - Einbeziehung - Darlegungslast

    Der Sachvortrag des Klägers ist geeignet, das Auswechseln der AKB im Sinne einer rechtsgeschäftlich vereinbarten Änderung des streitgegenständlichen Versicherungsvertrags schlüssig zu begründen (zur Einbeziehung geänderter AVB in einen bestehenden Vertrag im Wege der Vertragsänderung Senat, Urt. v. 25.11.1987 - 5 U 35/87 - VersR 1989, 245; OLG Hamm, VersR 1994, 37; OLG Bamberg, VersR 1998, 833).
  • OLG Düsseldorf, 10.06.2008 - 4 U 151/07

    Inhalt einer fristgerechten ärztlichen Feststellung unfallbedingter Invalidität -

    Da aber eine allgemeine Verpflichtung der Versicherer zur Information ihrer Versicherungsnehmer über die Schaffung neuer Vertragsbedingungen und zu deren Einbeziehung in bestehende Verträge nicht besteht (OLG München VersR 2005, 1418; OLG Hamm VersR 1994, 37), kommt eine Pflicht zum Hinweis auf neue Bedingungen - abgesehen von dem Fall geführter Vertragsverhandlungen - allenfalls dann in Betracht, wenn hierfür ein besonderer, dem Versicherer erkennbarer Grund spricht.

    Ob es ausreicht, wenn festgestellt werden kann, dass die Veränderungen ausnahmslos im Interesse des Versicherungsnehmers liegen, um eine Hinweispflicht des Versicherers auslösen zu können (so OLG Hamburg VersR 1988, 620; OLG Hamm VersR 1994, 37; OLG Bamberg VersR 1998, 833; vom Senat aaO mangels Entscheidungserheblichkeit offen gelassen), braucht hier nicht entschieden zu werden.

  • OLG Bamberg, 13.03.1997 - 1 U 160/96

    Voraussetzungen für die Einbeziehung geänderter Allgemeiner

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  • OLG Hamm, 21.01.2000 - 20 U 147/99

    Versicherungsschutz für Enkelkinder des Versicherten; Schadensersatzansprüche des

    Voraussetzung für einen Schadensersatzanspruch ist, daß die nicht einbezogenen neueren Versicherungsbedingungen nicht nur per Saldo günstiger sind (Senat, VersR 94, 37).
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