Rechtsprechung
LG Frankfurt/Main, 06.05.1993 - 2/5 O 279/92 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1993,14428) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (2)
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
AUB 61 § 2
Keine Eintrittspflicht für Armbruch bei wettkampfmäßigem "Armdrücken" - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- VersR 1994, 588
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Nürnberg, 23.02.1995 - 8 U 2117/94
Leistungsfreiheit der Berufsunfähigkeitszusatzversicherung bei Landwirt
Unter diesen Umständen hätte der Kläger als mitarbeitender Betriebsinhaber vorzutragen und erforderlichenfalls zu beweisen gehabt, daß ihm in seinem umorganisierten Betrieb trotz gestiegenem wirtschaftlichen Erfolg keine Tätigkeitsfelder verblieben sind, in denen er trotz seiner gesundheitlichen Beeinträchtigung noch in einem Umfang mitarbeiten konnte, den die Berufsunfähigkeit ausschließt (vgl. BGH, VersR 1994/206 2.b)), ohne an, seiner Gesundheit Raubbau zu treiben (BGH, VersR 1994/588 2. b)), weil er noch mindestens halbschichtig mitarbeitete (BGH, VersR 1995/87 IV). - LG Bremen, 14.03.2012 - 1 O 350/09
Unfallversicherung - Verletzung eines Feuerwehrmanns während eines Brandeinsatzes
Auch bei wohlüberlegten, von der versicherten Person steuernd beherrschten eigenen Handlungen scheidet subjektiv begründete Plötzlichkeit aus (LG Frankfurt/M., VersR 1994, 588: Plötzlichkeit verneint bei einem Kräftemessen durch Armdrücken mit dadurch verursachtem Armbruch und Nervenschädigung).