Weitere Entscheidung unten: OLG Düsseldorf, 03.08.1993

Rechtsprechung
   OLG Köln, 11.11.1993 - 5 U 25/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,2483
OLG Köln, 11.11.1993 - 5 U 25/93 (https://dejure.org/1993,2483)
OLG Köln, Entscheidung vom 11.11.1993 - 5 U 25/93 (https://dejure.org/1993,2483)
OLG Köln, Entscheidung vom 11. November 1993 - 5 U 25/93 (https://dejure.org/1993,2483)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Entwertung; Leitungsrohre; Gebäudeversicherung; Nebenarbeiten; Ersatzpflicht

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    VVG § 66; VGB 62 § 4 Nr. 2 a Ziff. 1; VGB 62 § 6 Nr. 1; VGB 62 § 7 Nr. 1; VGB 62 § 15 Nr. 1 a
    Umfang der Entschädigung bei Rohrbruchschäden

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VGB (VGB 62) §§ 1, 6, 7
    Abrechnung eines Rohrbruchs- und Leitungswasserschadens - Versicherung, Gebäude, Rohrbruch, Leitungswasser, Abrechnung, Entwertung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Abrechnung eines Rohrbruch- und Leitungswasserschadens (IBR 1994, 350)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1994, 541
  • VersR 1994, 670
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 16.06.1993 - IV ZR 226/92

    Leitungswasserschaden durch Rohrbruch im Heizkessel

    Auszug aus OLG Köln, 11.11.1993 - 5 U 25/93
    Rohr-bruchschäden sind nach den VGB 62 gesondert und zusätzlich versicherte Schäden, die unabhängig von den sonstigen Gebäudeschäden, etwa Leitungswasser-schäden, zu regulieren sind (vgl. zum Verhältnis der nach VGB 62 versicherten Gefahren "Leitungswasser" und "Rohrbruch" auch die neuere Entscheidung des BGH in r + s 1993, 349 ff. = VersR 1993, 1102 f.).
  • LG Köln, 23.12.1992 - 24 O 190/90
    Auszug aus OLG Köln, 11.11.1993 - 5 U 25/93
    Auf die Berufung des Klägers wird das am 23. Dezember 1992 verkündete Urteil der 24. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 24 O 190/90 - teilweise geändert und wie folgt neu gefaßt: Der Beklagte wird unter Abweisung der Klage im übrigen verurteilt, an den Kläger 3.177,90 DM nebst 4 % Zinsen seit dem 1. Mai 1989 zu zahlen.
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 03.08.1993 - 4 U 243/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,9474
OLG Düsseldorf, 03.08.1993 - 4 U 243/92 (https://dejure.org/1993,9474)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 03.08.1993 - 4 U 243/92 (https://dejure.org/1993,9474)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 03. August 1993 - 4 U 243/92 (https://dejure.org/1993,9474)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • VersR (via Owlit)

    BGB § 251; ZPO § 287; VGB 62 § 7 Nr. 1 b
    Keine vollständige Neuverfliesung bei Beschädigung einer Teilfläche

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Neuverfliesung; Badezimmer; Badewanne; Optische Beeinträchtigung

Papierfundstellen

  • VersR 1994, 670
 
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Wird zitiert von ... (9)

  • OLG Saarbrücken, 12.04.2006 - 5 U 496/05

    Versicherungsfall in der Wohngebäudeversicherung nach den VGB 88

    Ist die Wiederherstellung des früheren Zustandes aber mit einem unverhältnismäßigen Aufwand verbunden, so kann in Anlehnung an den in § 251 BGB zum Ausdruck gekommenen Rechtsgedanken allerdings auch nur ein Ausgleich der Wertminderung in Betracht kommen, was sich letztlich danach richtet, ob dem Versicherungsnehmer eine weitere Nutzung der in ihrer optischen Funktion beeinträchtigten Sache zugemutet werden kann (vgl. OLG Düsseldorf, VersR 1994, 670; AG München, VersR 2000, 581 f.; Matusche/Matusche-Beckmann/Rüffer, a.a.O., § 32, Rn. 418; Prölss/Martin, a.a.O., § 15 VGB 88, Rn. 1).
  • OLG Düsseldorf, 04.04.2006 - 4 U 111/05

    Gebäudeversicherung: Anspruch des Versicherungsnehmers auf komplette

    Deshalb kann der Versicherungsnehmer nach der Rechtsprechung nicht die Kosten für die komplette Neuverfliesung eines einheitlich gefliesten Badezimmers verlangen, wenn dies außer Verhältnis zu der optischen Beeinträchtigung steht, die verbleibt, wenn z.B. nur der beschädigte Fußboden neu verfliest wird (Senat VersR 1994, 670; OLG Köln r+s 2005, 422 m. ablehn. Anm. d. Schriftleitung; AG Amberg NVersZ 2001, 91; Kollhosser in: Prölss/Martin, VVG, 27. Aufl., § 7 VGB 62 Rn. 1).
  • OLG Saarbrücken, 07.07.2010 - 5 U 613/09

    Hausratversicherung: Wirksamkeit einer bedingungsgemäßen Entschädigungsgrenze für

    Entscheidend für die Frage der Zumutbarkeit ist, ob der Versicherungsnehmer bei Abwägung aller Einzelfallumstände auch als nichtversicherter Gebäudeeigentümer bei verständiger Würdigung eine Reparatur vornehmen würde oder ob es sich um einen von ihm betriebenen Luxusaufwand handeln würde, dessen Ersatz der Versicherer nicht schuldet (OLG Düsseldorf, VersR 1994, 670).
  • LG München I, 14.02.2005 - 1 T 14345/04

    Rechtsstreitigkeit zwischen Miteigentümern der Eigentümergemeinschaft einer

    Danach ist es nicht erforderlich, das gesamte Bad der Antragsteller neu zu verfliesen (vgl. OLG Celle NJW-RR 1994, 1305; OLG Düsseldorf VersR 1994, 670 und auch OLG Hamm ZfSch 1991, 125).
  • LG Dortmund, 14.03.2012 - 2 O 62/10

    Entschädigung für optische Mängel eines Sandwich-Daches; Umfang der zu

    Entscheidend ist, ob der Versicherungsnehmer bei Abwägung aller Einzelfallumstände auch als nicht versicherter Gebäudeeigentümer bei verständiger Würdigung eine Reparatur vornehmen würde oder ob es sich um einen von ihm betriebenen Luxusaufwand handeln würde, dessen Ersatz der Versicherer nicht schuldet (OLG Saarbrücken NJOZ 2011, 964; OLG Düsseldorf VersR 1994, 670; OLG Düsseldorf OLGR 2007, 516 m.w.N.).
  • OLG München, 07.05.2010 - 25 U 5063/09

    Hausratversicherung: Ersatzfähigkeit von Reparaturkosten deutlich oberhalb des

    Auf die Entscheidungen des VG Sigmaringen (r + s 1988, 114), AG München (VersR 2000, 581, OLG Düsseldorf (VersR 1994, 670) werde verwiesen.

    Die Entscheidung des OLG Düsseldorf (VersR 1994, 670) geht davon aus, dass bei Beschädigung einzelner Fliesen der Aufwand für eine vollkommenen Neuverfliesung des Badezimmers außer Verhältnis zu der optischen Beeinträchtigung steht, die verbleibt, wenn nur der Fußboden neu verfliest wird.

  • AG Amberg, 29.06.2000 - 4 C 1426/99

    Leitungswasserschaden: Ist eine Neuverfliesung des gesamten Badezimmers

    Diese Ansicht vertritt auch das OLG Düsseldorf (Versicherungsrecht 94, 670), das ausführt, daß nicht die Kosten für eine völlige Neuverfliesung eines einheitlichen Badezimmers verlangt werden kann, wenn dies außer Verhältnis zur optischen Beeinträchtigung steht, die verbleibt, wenn nur der beschädigte Fußboden neu verfliest wird.
  • LG München II, 11.06.2021 - 10 O 5471/19

    "Wertminderung" in der Gebäudeversicherung nach einem Gebäudeschaden infolge

    Gemäß § 13 Nr. 1 a) bb) VGB 2015 schuldet die Beklagte als Wohngebäudeversicherer dabei nur eine technische Wertminderung, nicht hingegen eine etwaige merkantile Wertminderung (vgl. auch OLG Düsseldorf, Urteil vom 03.08.1993, Az. 4 U 243/92).
  • OLG Stuttgart, 27.04.2023 - 7 U 295/22

    Auslegung der Regelung zum merkantilen Minderwert bei Mehrdeutigkeit i.R.d.

    Etwas anderes ergibt sich vorliegend auch nicht aus der Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf (Urteil vom 03.08.1993 - 4 U 243/92 -, VersR 1994, 670 ).
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