Rechtsprechung
OLG München, 02.02.1993 - 27 U 226/92 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
BGB § 823
Sicherungspflichten bei Duldung des Parkens auf einem Grundstück - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Grundstückeigentümer; Verkehrssicherungspflicht; Parkplatz; Absenken des Toranschlags; Einfahrt; Tiefergelegte Fahrzeuge; Bodenfreiheit; Herbstliche Laubbedeckung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
BGB § 823
Papierfundstellen
- VersR 1994, 832
Rechtsprechung
LG Freiburg, 16.02.1993 - 9 S 145/92 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de
BGB §§ 249 ff.
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- VersR 1994, 832
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- LG Gießen, 15.08.1990 - 1 S 210/90
Zur Ersatzfähigkeit des "Integritätsinteresses" nach durchgeführter Kfz-Reparatur
Auszug aus LG Freiburg, 16.02.1993 - 9 S 145/92
Nachzutragen bleibt ein Urteil des LG Gießen (- 1 S 210/90 - 15.8.1990, in VersR 1992, 720 ), das im Gegensatz zur späteren Aussage des BGH (ES Kfz-Schaden A-1/22) eine Aufspaltung in ersatzfähige Reparaturkosten bis zur 130%-Grenze und nicht ersatzfähige darüberliegende Kosten zuläßt, dabei allerdings gleichsam abmildernd den Restwert vom Wiederbeschaffungswert abzieht.Nachzutragen bleibt ein Urteil des LG Gießen (- 1 S 210/90 - 15.8.1990, in VersR 1992, 720 ), das im Gegensatz zur späteren Aussage des BGH (ES Kfz-Schaden A-1/22) eine Aufspaltung in ersatzfähige Reparaturkosten bis zur 130%-Grenze und nicht ersatzfähige darüberliegende Kosten zuläßt, dabei allerdings gleichsam abmildernd den Restwert vom Wiederbeschaffungswert abzieht; ähnlich auch noch OLG München (Urteil - 10 U 2646/88 - 21.3.1989, in NZV 1990, 69).
- OLG München, 07.07.1989 - 10 U 1682/89
Berechnung der Ersatzpflicht nach dem Wiederbeschaffungswert bei …
Auszug aus LG Freiburg, 16.02.1993 - 9 S 145/92
Ähnlich argumentiert 1 1/2 Jahre später das LG Münster, ES Kfz-Schaden A-1/29. Natürlich "durfte" die Kl. im vorliegenden Streitfall reparieren lassen, sie "mußte" nicht einen Ersatzwagen erwerben; denn ihre Dispositionsfreiheit bei der Verwendung der Ersatzleistung blieb unangetastet, aber eben nur als Disposition über einen korrekt abgerechneten Betrag (zur Dispositionsfreiheit vgl. etwa BGH, ES Kfz-Schaden A-1/1, und OLG München, Urteil - 10 U 1682/89 - 7.7.1989, in DAR 1989, 419). - OLG München, 21.03.1989 - 10 U 2646/88
Jauchebespritzung einer Windschutzscheibe als Ursache für das Schleudern des …
Auszug aus LG Freiburg, 16.02.1993 - 9 S 145/92
Nachzutragen bleibt ein Urteil des LG Gießen (- 1 S 210/90 - 15.8.1990, in VersR 1992, 720 ), das im Gegensatz zur späteren Aussage des BGH (ES Kfz-Schaden A-1/22) eine Aufspaltung in ersatzfähige Reparaturkosten bis zur 130%-Grenze und nicht ersatzfähige darüberliegende Kosten zuläßt, dabei allerdings gleichsam abmildernd den Restwert vom Wiederbeschaffungswert abzieht; ähnlich auch noch OLG München (Urteil - 10 U 2646/88 - 21.3.1989, in NZV 1990, 69).
- OLG Düsseldorf, 25.04.2001 - 1 U 9/00
Instandsetzung eines Unfallfahrzeugs zu den Wiederbeschaffungswert übersteigenden …
Nicht die Aufwendungen für Material und Lohn entscheiden, sondern das tatsächliche Reparaturergebnis im Vergleich mit dem schadenfreien Zustand (bedenklich deshalb LG Freiburg VersR 1994, 832).