Weitere Entscheidung unten: LG Freiburg, 16.02.1993

Rechtsprechung
   OLG München, 02.02.1993 - 27 U 226/92   

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https://dejure.org/1993,7977
OLG München, 02.02.1993 - 27 U 226/92 (https://dejure.org/1993,7977)
OLG München, Entscheidung vom 02.02.1993 - 27 U 226/92 (https://dejure.org/1993,7977)
OLG München, Entscheidung vom 02. Februar 1993 - 27 U 226/92 (https://dejure.org/1993,7977)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 823
    Sicherungspflichten bei Duldung des Parkens auf einem Grundstück

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Grundstückeigentümer; Verkehrssicherungspflicht; Parkplatz; Absenken des Toranschlags; Einfahrt; Tiefergelegte Fahrzeuge; Bodenfreiheit; Herbstliche Laubbedeckung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 823

Papierfundstellen

  • VersR 1994, 832
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Rechtsprechung
   LG Freiburg, 16.02.1993 - 9 S 145/92   

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https://dejure.org/1993,7106
LG Freiburg, 16.02.1993 - 9 S 145/92 (https://dejure.org/1993,7106)
LG Freiburg, Entscheidung vom 16.02.1993 - 9 S 145/92 (https://dejure.org/1993,7106)
LG Freiburg, Entscheidung vom 16. Februar 1993 - 9 S 145/92 (https://dejure.org/1993,7106)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • VersR 1994, 832
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • LG Gießen, 15.08.1990 - 1 S 210/90

    Zur Ersatzfähigkeit des "Integritätsinteresses" nach durchgeführter Kfz-Reparatur

    Auszug aus LG Freiburg, 16.02.1993 - 9 S 145/92
    Nachzutragen bleibt ein Urteil des LG Gießen (- 1 S 210/90 - 15.8.1990, in VersR 1992, 720 ), das im Gegensatz zur späteren Aussage des BGH (ES Kfz-Schaden A-1/22) eine Aufspaltung in ersatzfähige Reparaturkosten bis zur 130%-Grenze und nicht ersatzfähige darüberliegende Kosten zuläßt, dabei allerdings gleichsam abmildernd den Restwert vom Wiederbeschaffungswert abzieht.

    Nachzutragen bleibt ein Urteil des LG Gießen (- 1 S 210/90 - 15.8.1990, in VersR 1992, 720 ), das im Gegensatz zur späteren Aussage des BGH (ES Kfz-Schaden A-1/22) eine Aufspaltung in ersatzfähige Reparaturkosten bis zur 130%-Grenze und nicht ersatzfähige darüberliegende Kosten zuläßt, dabei allerdings gleichsam abmildernd den Restwert vom Wiederbeschaffungswert abzieht; ähnlich auch noch OLG München (Urteil - 10 U 2646/88 - 21.3.1989, in NZV 1990, 69).

  • OLG München, 07.07.1989 - 10 U 1682/89

    Berechnung der Ersatzpflicht nach dem Wiederbeschaffungswert bei

    Auszug aus LG Freiburg, 16.02.1993 - 9 S 145/92
    Ähnlich argumentiert 1 1/2 Jahre später das LG Münster, ES Kfz-Schaden A-1/29. Natürlich "durfte" die Kl. im vorliegenden Streitfall reparieren lassen, sie "mußte" nicht einen Ersatzwagen erwerben; denn ihre Dispositionsfreiheit bei der Verwendung der Ersatzleistung blieb unangetastet, aber eben nur als Disposition über einen korrekt abgerechneten Betrag (zur Dispositionsfreiheit vgl. etwa BGH, ES Kfz-Schaden A-1/1, und OLG München, Urteil - 10 U 1682/89 - 7.7.1989, in DAR 1989, 419).
  • OLG München, 21.03.1989 - 10 U 2646/88

    Jauchebespritzung einer Windschutzscheibe als Ursache für das Schleudern des

    Auszug aus LG Freiburg, 16.02.1993 - 9 S 145/92
    Nachzutragen bleibt ein Urteil des LG Gießen (- 1 S 210/90 - 15.8.1990, in VersR 1992, 720 ), das im Gegensatz zur späteren Aussage des BGH (ES Kfz-Schaden A-1/22) eine Aufspaltung in ersatzfähige Reparaturkosten bis zur 130%-Grenze und nicht ersatzfähige darüberliegende Kosten zuläßt, dabei allerdings gleichsam abmildernd den Restwert vom Wiederbeschaffungswert abzieht; ähnlich auch noch OLG München (Urteil - 10 U 2646/88 - 21.3.1989, in NZV 1990, 69).
  • OLG Düsseldorf, 25.04.2001 - 1 U 9/00

    Instandsetzung eines Unfallfahrzeugs zu den Wiederbeschaffungswert übersteigenden

    Nicht die Aufwendungen für Material und Lohn entscheiden, sondern das tatsächliche Reparaturergebnis im Vergleich mit dem schadenfreien Zustand (bedenklich deshalb LG Freiburg VersR 1994, 832).
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