Weitere Entscheidung unten: LG Aurich, 12.03.1993

Rechtsprechung
   BayObLG, 14.02.1994 - 1St RR 222/93   

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https://dejure.org/1994,1997
BayObLG, 14.02.1994 - 1St RR 222/93 (https://dejure.org/1994,1997)
BayObLG, Entscheidung vom 14.02.1994 - 1St RR 222/93 (https://dejure.org/1994,1997)
BayObLG, Entscheidung vom 14. Februar 1994 - 1St RR 222/93 (https://dejure.org/1994,1997)
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Trunkenheitsfahrer

§ 315c Abs. 1 Nr. 1a, § 222 StGB, zu Kausalität und Zurechnung, wenn auch ein nüchterner Fahrer bei gleicher Geschwindigkeit den Unfall nicht hätte vermeiden können

Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Beifahrer; Alkoholgenuss; Kraftfahrer; Geschwindigkeit; Reaktionsfähigkeit; Anhalteweg; Unfall; Tod eines Menschen

Papierfundstellen

  • MDR 1994, 822
  • NStZ 1997, 388
  • NZV 1994, 283
  • VersR 1994, 871
  • BayObLGSt 1994, 29
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (20)

  • BayObLG, 18.08.1989 - RReg. 1 St 203/89
    Auszug aus BayObLG, 14.02.1994 - 1St RR 222/93
    Der Senat kann diese Rechtsauffassung nicht teilen, sondern hält an seiner bisherigen Rechtsprechung (BayObLGSt 1988, 76 = NZV 1988, 70; BayObLGSt 1989, 125 = NJW 1990, 133 = DAR 1990, 70 ) fest, daß die Insassen eines Kraftfahrzeuges nicht schon deshalb konkret gefährdet sind, weil der Führer dieses Fahrzeuges infolge des Genusses alkoholischer Getränke zu dessen sicherer Führung nicht in der Lage ist.

    Dabei wird nicht übersehen, daß die Gefährdung der Mitinsassen durch einen fahruntüchtigen Fahrzeugführer auch in Situationen eintreten kann, in denen es nicht zu gefährlichen Begegnungen mit anderen Verkehrsteilnehmern, geparkten Autos oder sonstigen Gegenständen kommt (BayObLGSt 1989, 125 ).

    Zur Vermeidung von Wiederholungen wird auf die veröffentlichten Gründe der beiden Senatsentscheidungen Bezug genommen (vgl. auch OLG Köln NZV 1991, 358 m.w.Nachw.; Berz NStZ 1990, 237 f.; Werle JR 1990, 74).

  • BGH, 26.11.1970 - 4 StR 26/70

    Mofa

    Auszug aus BayObLG, 14.02.1994 - 1St RR 222/93
    Der zurechenbare ursächliche Zusammenhang zwischen dem Verhalten des Angeklagten und dem Tod der Mitfahrerin würde entfallen, wenn der gleiche Erfolg auch bei verkehrsgerechtem Verhalten des Angeklagten eingetreten wäre oder sich dies aufgrund erheblicher Tatsachen nach der Überzeugung des Tatrichters nicht ausschließen ließe; lediglich die keinen ernsthaften Zweifel weckende, bloße gedankliche Möglichkeit eines gleichen Erfolgs bei verkehrsgerechtem Verhalten würde die Ursächlichkeit nicht beseitigen (BGHSt 11, 1/4; 24, 31/34; 33, 61/63; BGH VRS 21, 341/342; 24, 205/206; 26, 348/349; 36, 36/37; 54, 436 f.; …

    Vielmehr kommt es darauf an, ob der Tod der Beifahrerin vermieden worden wäre, wenn bei im übrigen gleichem Sachverhalt der Angeklagte mit angepaßter Geschwindigkeit gefahren wäre (BGHSt 24, 31 = NJW 1971, 388; OLG Celle MDR 1969, 158; OLG Koblenz DAR 1974, 25; VRS 71, 281 ; OLG Hamm BA 1978, 294).

  • BGH, 15.02.1963 - 4 StR 404/62

    Überquerung von Bahngleisen bei geöffneter Bahnschranke - Begriff der "Gefahr" -

    Auszug aus BayObLG, 14.02.1994 - 1St RR 222/93
    Das Amtsgericht konnte ersichtlich auch nicht feststellen, daß der Angeklagte während der Fahrt über ca. 40 Kilometern einen Fahrfehler begangen hat oder sonst mit einer bestimmten Verkehrssituation konfrontiert wurde, die auf Grund seiner absoluten Fahruntüchtigkeit nicht nur eine gedankliche Möglichkeit, sondern eine Wahrscheinlichkeit begründete, daß der Mitfahrerin ein Schaden zugefügt werden könnte (vgl. BGHSt 18, 271/272).
  • OLG Koblenz, 05.06.1986 - 1 Ss 211/86

    Vermeidbarkeit; Verkehrsunfall; Alkohol; Geschwindigkeit

    Auszug aus BayObLG, 14.02.1994 - 1St RR 222/93
    Vielmehr kommt es darauf an, ob der Tod der Beifahrerin vermieden worden wäre, wenn bei im übrigen gleichem Sachverhalt der Angeklagte mit angepaßter Geschwindigkeit gefahren wäre (BGHSt 24, 31 = NJW 1971, 388; OLG Celle MDR 1969, 158; OLG Koblenz DAR 1974, 25; VRS 71, 281 ; OLG Hamm BA 1978, 294).
  • BGH, 25.08.1983 - 4 StR 452/83

    Führen eines Kraftfahrzeuges trotz absoluter Fahruntüchtigkeit - Anforderungen an

    Auszug aus BayObLG, 14.02.1994 - 1St RR 222/93
    Es muß also zwischen dem Führen eines Fahrzeugs im Zustand der Fahrunsicherheit und der Gefahr ein ursächlicher Zusammenhang bestehen (vgl. BGH NJW 1955, 1329, VRS 65, 359; BayObLG VRS 64, 368 ).
  • BayObLG, 04.03.1983 - RReg. 1 St 384/82

    Gefährdung; Straßenverkehr; Kausalität; Kausalzusammenhang; Gefahr; Alkohol;

    Auszug aus BayObLG, 14.02.1994 - 1St RR 222/93
    Es muß also zwischen dem Führen eines Fahrzeugs im Zustand der Fahrunsicherheit und der Gefahr ein ursächlicher Zusammenhang bestehen (vgl. BGH NJW 1955, 1329, VRS 65, 359; BayObLG VRS 64, 368 ).
  • BayObLG, 25.02.1980 - 1 St 488/79

    Anhänger; Geschwindigkeit; Rad; Fußgänger; Verletzung; Zurechnung

    Auszug aus BayObLG, 14.02.1994 - 1St RR 222/93
    2 St 751/58">BayObLGSt 1959, 26; BayObLG VRS 58, 412 ; OLG Oldenburg NJW 1971, 631).
  • OLG Oldenburg, 01.12.1970 - 1 Ss 300/70
    Auszug aus BayObLG, 14.02.1994 - 1St RR 222/93
    2 St 751/58">BayObLGSt 1959, 26; BayObLG VRS 58, 412 ; OLG Oldenburg NJW 1971, 631).
  • BGH, 06.03.1964 - 4 StR 28/64

    Kinder an der Fahrbahn - Kraftfahrer - Aufmerksames Verhalten - Vorsichtige

    Auszug aus BayObLG, 14.02.1994 - 1St RR 222/93
    Der zurechenbare ursächliche Zusammenhang zwischen dem Verhalten des Angeklagten und dem Tod der Mitfahrerin würde entfallen, wenn der gleiche Erfolg auch bei verkehrsgerechtem Verhalten des Angeklagten eingetreten wäre oder sich dies aufgrund erheblicher Tatsachen nach der Überzeugung des Tatrichters nicht ausschließen ließe; lediglich die keinen ernsthaften Zweifel weckende, bloße gedankliche Möglichkeit eines gleichen Erfolgs bei verkehrsgerechtem Verhalten würde die Ursächlichkeit nicht beseitigen (BGHSt 11, 1/4; 24, 31/34; 33, 61/63; BGH VRS 21, 341/342; 24, 205/206; 26, 348/349; 36, 36/37; 54, 436 f.; …
  • BayObLG, 21.04.1989 - RReg. 2 St 91/89

    Kriterien; Rechtswidrigkeitszusammenhang; Konkrete Gefährdung; Dritter;

    Auszug aus BayObLG, 14.02.1994 - 1St RR 222/93
    Das ist dann der Fall, wenn sich die alkoholbedingte Fahrunsicherheit auf den konkreten Verkehrsvorgang ausgewirkt hat und dies zu einer Gefährdung führte (BayObLG NZV 1989, 359 ; vom 19.8.1982 RReg. 2 St 201/82; vom 29.6.1981 RReg. 2 St 176/81).
  • BGH, 25.09.1957 - 4 StR 354/57

    Radfahrer

  • BGH, 06.11.1984 - 4 StR 72/84

    Höchstgeschwindigkeit - § 229 StGB, Schutzzweckzusammenhang

  • BGH, 20.10.1988 - 4 StR 335/88

    Konkrete Gefährdung des Insassen eines von einem fahruntüchtigen Fahrer gelenkten

  • BayObLG, 06.05.1988 - RReg. 1 St 93/88

    Konkrete Gefährdung; Insassen; Kraftfahrzeug; Fahrer; Alkohol

  • OLG Karlsruhe, 19.10.1989 - 3 Ss 68/89

    Vorhersehbarkeit; Fahrlässigkeit; Verkehrsvorschrift; Erfolgseintritt

  • BGH, 25.10.1984 - 4 StR 567/84

    Konkrete Gefahr bei Zerstörung der Fußbremse

  • OLG Köln, 19.03.1991 - Ss 63/91

    Der Beifahrer eines fahruntüchtigen Fahrzeugführers wird nicht allein durch die

  • BGH, 21.03.1978 - 4 StR 683/77

    Fahren mit überhöhter Geschwindigkeit bei Abblendlicht - Ursächlichkeit

  • BGH, 21.07.1961 - 4 StR 236/61

    Rechtsmittel

  • BGH, 26.05.1955 - 4 StR 117/55
  • BGH, 06.12.2012 - 4 StR 369/12

    Fahrlässige Körperverletzung (Pflichtwidrigkeitszusammenhang bei alkoholisiertem

    Bei der Prüfung der Frage, ob ein Verkehrsunfall für einen alkoholbedingt fahruntüchtigen Kraftfahrer auf ein pflichtwidriges Verhalten zurückzuführen und vermeidbar war, ist nicht darauf abzustellen, ob der Fahrer in nüchternem Zustand den Unfall und die dabei eingetretenen Folgen bei Einhaltung derselben Geschwindigkeit hätte vermeiden können; vielmehr ist zu prüfen, bei welcher geringeren Geschwindigkeit er - abgesehen davon, dass er als Fahruntüchtiger überhaupt nicht am Verkehr teilnehmen durfte - noch seiner durch den Alkoholeinfluss herabgesetzten Wahrnehmungs- und Reaktionsfähigkeit bei Eintritt der kritischen Verkehrslage hätte Rechnung tragen können, und ob es auch bei dieser Geschwindigkeit zu dem Unfall und den dabei eingetretenen Folgen gekommen wäre (vgl. BGH, Beschluss vom 26. November 1970 - 4 StR 26/70, BGHSt 24, 31; Urteil vom 2. Oktober 1964 - 4 StR 297/64, VM 1965 Nr. 41; BayObLG, NStZ 1997, 388 m. Anm. Puppe; OLG Celle, VRS 36, 276; OLG Hamm, BA 1978, 294; OLG Koblenz, DAR 1974, 25; VRS 71, 281; OLG Zweibrücken, VRS 41, 113, 114).
  • BGH, 12.10.2022 - 2 StR 201/21

    Vorlagepflicht bei der angestrebten Abweichung eines Oberlandesgerichts von der

    Hieran sieht es sich durch den Beschluss des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 14. Februar 1994 - 1 St RR 222/93 (BayObLSt 1994, 29) - gehindert.
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Rechtsprechung
   LG Aurich, 12.03.1993 - 1 S 476/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,8525
LG Aurich, 12.03.1993 - 1 S 476/92 (https://dejure.org/1993,8525)
LG Aurich, Entscheidung vom 12.03.1993 - 1 S 476/92 (https://dejure.org/1993,8525)
LG Aurich, Entscheidung vom 12. März 1993 - 1 S 476/92 (https://dejure.org/1993,8525)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    StVG § 7 Abs. 2; BGB § 254
    Nachweis unabwendbarer Kollision mit auf die Straße springendem Hund

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

Papierfundstellen

  • VersR 1994, 871
 
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Wird zitiert von ...

  • OLG Saarbrücken, 16.04.2015 - 4 U 15/14

    Haftungsverteilung bei Straßenbahnunfall mit Personenschaden: Beweislast zur

    Bezüglich der Unabwendbarkeit trifft den Betriebsunternehmer die volle Darlegungs- und Beweislast (vgl. BGH, VRS 4, 565; BGH, VersR 1959, 804; LG Aurich, VersR 1994, 871; Filthaut, aaO., § 13 HaftPflG, Rdn. 46).
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