Weitere Entscheidung unten: AG Staufen, 13.12.1993

Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 23.04.1993 - 15 U 237/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,8345
OLG Karlsruhe, 23.04.1993 - 15 U 237/92 (https://dejure.org/1993,8345)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 23.04.1993 - 15 U 237/92 (https://dejure.org/1993,8345)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 23. April 1993 - 15 U 237/92 (https://dejure.org/1993,8345)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    Art. 2 Abs. 1 GG

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 823; BGB § 847; GG Art. 2 Abs. 1
    Schmerzensgeld für Veröffentlichung des Fotos einer unbekleideten Patientin

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtambild.de (Rechtsprechungsübersicht)

    Verletzung des Rechts am eigenen Bild

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1994, 95
  • VersR 1994, 994
 
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Wird zitiert von ...

  • AG Marburg, 09.01.2006 - 51 Ls 2 Js 6842/04

    Kundgabe der Missachtung einer Person gegenüber einer unbestimmten Anzahl Dritter

    Die Veröffentlichung von Nacktfotos oder von Bildern einer Person in sexuellem Zusammenhang hat - bei vielfältigen einzelfallbezogenen Schwankungen - bisher zu folgenden Entschädigungen geführt: 4.000 DM (OLG Oldenburg, NJW 1989, 400 f. [OLG Oldenburg 14.11.1988 - 13 U 72/88] - "Oben ohne" - Aufnahme einer Strandurlauberin in Illustrierte), 5.000 DM (LG Saarbrücken, NJW-RR 2000, 1571 ff. [LG Saarbrücken 19.05.2000 - 13 AS 112/99] - Fotoaufnahmen einer Nacktszene einer nichtöffentlichen Theatergeneralprobe in einer auflagenstarken Zeitung), 3.000 Euro (LG München, NJW 2004, 617 - sieben Sekunden dauernder Fernsehbeitrag zum Thema Nacktbaden), 10.000 DM (OLG Hamburg, NJW-RR 1995, 220 [OLG Hamburg 22.09.1994 - 3 U 106/94] - redaktionell frei erfundener Bericht über "Heiße Quickies" ), 12.000 DM (OLG München, NJW-RR 1996, 539 [OLG München 09.03.1995 - 29 U 3903/94] - neutrales Foto in Zeitschrift mit Hinweis auf Telefonsex), 15.000 DM (OLG Karlsruhe, NJW-RR 1994, 95 [OLG Karlsruhe 23.04.1993 - 15 U 237/92] - Abbildung des entblößten weiblichen Oberkörpers bei Brustvergrößerungs-operation in einer Illustrierten), 20.000 DM (OLG Hamm, NJW-RR 1997, 1044 f. [OLG Hamm 03.03.1997 - 3 U 132/96] - Veröffentlichung eines Nacktfotos auf dem Titelblatt einer Zeitschrift), 90.000 DM (LG München I, CR 2002, 567 - Sex-Computer-Spiel der Bildzeitung im Internet: "Klick die Ermakova" ), 150.000 DM (LG Hamburg, ZUM 2002, 68 ff. - 15 "Paparazzi" -Fotos einer bekannten Sängerin und Moderatorin während eines Strandurlaubes teils in unbekleidetem Zustand).
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Rechtsprechung
   AG Staufen, 13.12.1993 - 2 C 337/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,18230
AG Staufen, 13.12.1993 - 2 C 337/93 (https://dejure.org/1993,18230)
AG Staufen, Entscheidung vom 13.12.1993 - 2 C 337/93 (https://dejure.org/1993,18230)
AG Staufen, Entscheidung vom 13. Dezember 1993 - 2 C 337/93 (https://dejure.org/1993,18230)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ausgestaltung der Verjährung von kaufgewährleistungsrechtlichen und deliktischen Schadensersatzansprüchen; Ausgestaltung des Schadensersatzanspruchs und Schmerzensgeldanspruchs gegenüber einem Bäcker wegen des Verkaufs eines einen Stein enthaltenden Vollkornbrotes und ...

  • VersR (via Owlit)

    BGB § 823; BGB § 847; BGB § 852; ProdHaftG § 12
    Zahnverletzung durch Beißen auf einen in Brot eingebackenen Stein

  • rechtsportal.de

    BGB § 477; BGB § 852; ProdHaftG § 12
    Ausgestaltung der Verjährung von kaufgewährleistungsrechtlichen und deliktischen Schadensersatzansprüchen; Ausgestaltung des Schadensersatzanspruchs und Schmerzensgeldanspruchs gegenüber einem Bäcker wegen des Verkaufs eines einen Stein enthaltenden Vollkornbrotes und ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • VersR 1994, 994
 
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Wird zitiert von ...

  • AG Bremen, 23.10.2014 - 9 C 5/14

    Krake - Verkehrssicherungspflicht eines Schwimmbadbetreibers

    Das begehrte Schmerzensgeld in Höhe von 1.500 EUR ist jedoch übersetzt; angemessen erscheint ein Schmerzensgeld in Höhe von 1.000,00 EUR (vgl. AG Staufen, VersR 1994, 994: 350 DM für abgebrochenes Backenzahnstück, OLG München, NJW-RR 2013, 800: 1.500,00 EUR bei (Total)Verlust eines Schneidezahns nebst Kopfverletzung).
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