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   OLG Hamm, 25.01.1995 - 20 U 252/94   

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https://dejure.org/1995,10326
OLG Hamm, 25.01.1995 - 20 U 252/94 (https://dejure.org/1995,10326)
OLG Hamm, Entscheidung vom 25.01.1995 - 20 U 252/94 (https://dejure.org/1995,10326)
OLG Hamm, Entscheidung vom 25. Januar 1995 - 20 U 252/94 (https://dejure.org/1995,10326)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BB-BUZ § 2 Nr. 1; BB-BUZ § 2 Nr. 3
    Keine dauernde Beeinträchtigung bei Operationsmöglichkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1995, 795
  • MDR 1995, 582
  • VersR 1995, 1039
  • BB 1995, 987
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • OLG Saarbrücken, 26.01.2005 - 5 U 356/04

    Berufsunfähigkeitszusatzversicherung: Anforderungen an die rückschauende

    Es widerspricht diesem Verständnis, wenn bereits bei der Prognose, dass eine Arbeit jedenfalls innerhalb eines halben Jahres nicht wieder aufgenommen werden kann, von Berufsunfähigkeit auszugehen sein soll; vielmehr kommt es darauf an, ob eine Veränderung des aktuellen Berufsunfähigkeit begründenden Zustands "nicht absehbar" ist (vgl. BGH, VersR 95, 1039; Oberlandesgericht Hamm, r+s 1988, 90, Voit, Berufsunfähigkeitsversicherung, Rdn. 318).

    (Oberlandesgericht Hamm, VersR 1995, 1039, 1040) oder räumt er ein, keine, möglicherweise nicht von anderen geteilten oder auch "objektiv" unvernünftig erscheinende, aber doch subjektiv verständliche Gründe gehabt zu haben, sich einem ärztlichen Eingriff zu verweigern, so kann er nicht im Nachhinein anführen, die Bestimmung des Zeitpunkts des Eintritts von dauernder Berufsunfähigkeit müsse die Chancen einer bei alsbaldiger Operation zu erwartenden Gesundung gewissermaßen "ausblenden".

  • OLG Saarbrücken, 19.11.2003 - 5 U 168/00

    Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung: Zumutbarkeit einer Operation unter

    Vorliegend wurde eine dementsprechende "Anordnung" des behandelnden Arztes - Therapieempfehlungen des gerichtlichen Sachverständigen zählen dazu nicht (vgl. Senat Urt. v. 28.12.2001 5 U 903/99 - NVersZ 2002, 257 - allerdings nicht behauptet. Ohnehin wären nur solche Anordnungen zu befolgen, die sich im Rahmen des Zumutbaren halten (vgl. u.a. OLG Hamm VersR 1995, 1039); diesen Rahmen überschreitet die hier in Frage kommende Operation, wie die Anhörung des Sachverständigen durch den Senat ergeben hat.
  • OLG Karlsruhe, 03.04.2003 - 12 U 57/01

    Eintrittspflicht der Berufsunfähigkeitsversicherung: Unzumutbare Befolgung einer

    Darüber hinaus käme es - zumindest für den Zeitraum ab dem 01.07.2000 - wegen der Fiktion des § 2 Nr. 3 der Bedingungen auf die Prognose gar nicht mehr an (OLG Hamm VersR 1995, 1039).
  • OLG Hamm, 18.06.1997 - 20 U 8/97

    Berufsunfähigkeit bei einer Zahnarzthelferin; Begriff der Umorganisation

    Die Dauerprognose kann bei feststehender Erkrankung dann nicht gestellt werden, wenn die Erkrankung ihrer Natur nach von selbst ausheilt oder zumindest ausheilen kann, dies ist bei degenerativen Erkrankungen regelmäßig nicht der Fall, oder wenn der Versicherungsnehmer eine Operation oder eine sonstige Besserung versprechende Maßnahme als ärztlich angeraten für sich ins Auge gefaßt hat (zu letzterem OLG Hamm VersR 95, 1039).
  • VG München, 21.04.2011 - M 12 K 11.440

    Klageänderung; Subsidiarität der Feststellungsklage; vorübergehende oder

    Es handelt sich dabei um die Rechtsprechung zur Berufsunfähigkeit in der Krankentagegeldversicherung, zur Invalidität in der privaten Unfallversicherung und in der Zeitrentenregelung in der RVO (vgl. OLG Hamm v.11.2.1994 20 U 151/93 und 25.1.1995,20 U 252/94 ).
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