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   BGH, 05.07.1995 - IV ZR 320/94   

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https://dejure.org/1995,1614
BGH, 05.07.1995 - IV ZR 320/94 (https://dejure.org/1995,1614)
BGH, Entscheidung vom 05.07.1995 - IV ZR 320/94 (https://dejure.org/1995,1614)
BGH, Entscheidung vom 05. Juli 1995 - IV ZR 320/94 (https://dejure.org/1995,1614)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    MBKK 76 § 5 Abs. 1 lit. d
    Abgrenzung einer Krankenhaus- von einer Kur- oder Sanatoriumsbehandlung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1995, 3057
  • MDR 1996, 475
  • VersR 1995, 1040
 
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 04.05.1983 - IVa ZR 113/81

    Rehabilitationsmaßnahmen in der privaten Krankenversicherung

    Auszug aus BGH, 05.07.1995 - IV ZR 320/94
    a) Mit der Auslegung des Ausschlußtatbestandes in § 5 Abs. 1d MB/KK hat sich der Senat bereits in seiner Entscheidung vom 4. Mai 1983 - BGHZ 87, 215 -, der mit §§ 4 Abs. 4, 5 und 5 Abs. 1d MB/KK 66 wortgleiche Bedingungen zugrunde lagen, befaßt.
  • BGH, 08.01.2020 - IV ZR 240/18

    Ausschluss des Anspruchs auf Krankenhaustagegeld auch für den Aufenthalt in einer

    Für ein Krankenhaus steht eine den Anforderungen an eine intensive und möglichst umfassende medizinische und ärztliche Betreuung und Behandlung entsprechende Ausstattung im Vordergrund (vgl. für die private Krankenversicherung Senatsurteil vom 5. Juli 1995 - IV ZR 320/94, VersR 1995, 1040 unter 2 b [juris Rn. 10]).

    Demgegenüber stellt die Durchführung einer Kur- oder Sanatoriumsbehandlung hinsichtlich der Intensität des Einsatzes von medizinischem Personal und/oder beim Einsatz besonderer medizinisch-technischer Geräte geringere Anforderungen, als sie bei einer Krankenhausbehandlung vorauszusetzen sind (Senatsurteil vom 5. Juli 1995 aaO [juris Rn. 11]).

  • OLG Zweibrücken, 19.05.2004 - 1 U 7/02

    Unfallversicherung: Krankenhaustagegeld bei stationärer Heilbehandlung in einer

    Käme es bei der Beurteilung der Voraussetzungen der in Rede stehenden Ausschlussklausel in der Krankenhaustagegeldversicherung im Rahmen der Unfallversicherung (vgl. § 7 IV (2) AUB 94) ebenso wie bei der Krankenhaustagegeldversicherung im Rahmen der Krankenversicherung (vgl. § 5 (1) d MBKK 76) auf die Ausgestaltung der Heilbehandlung als maßgebliches Kriterium an (vgl. für die Krankenversicherung: BGH VersR 1983, 677; VersR 1995, 1040 ; für die Unfallversicherung: OLG Hamm, Urteil vom 28. Mai 1993 - 20 U 23/93 - juris; NJW-RR 1995, 1241) spräche vorliegend viel für das Eingreifen der Ausschlussklausel.
  • BGH, 29.01.2003 - IV ZR 257/01

    Befristung einer Leistungszusage

    Daß es sich nicht um eine Kur- und Sanatoriumsbehandlung oder um damit vergleichbare Rehabilitationsmaßnahmen im Sinne von § 5 Abs. 1 d AVB gehandelt hat, hat das Berufungsgericht unter Hinweis auf die Rechtsprechung des Senats (Urteile vom 4. Mai 1983 - IVa ZR 113/81 - VersR 1983, 677 = BGHZ 87, 215 und - IVa ZR 123/81 - VersR 1983, 679 sowie vom 5. Juli 1995 - IV ZR 320/94 - VersR 1995, 1040) auf der Grundlage der bisherigen Feststellungen mit Recht angenommen.
  • OLG Saarbrücken, 09.05.2018 - 5 U 39/16

    Medizinische Notwendigkeit bestimmter ambulanter Heilbehandlungen

    Der Heilerfolg einer Kur- oder Sanatoriumsbehandlung wird schließlich auch von einer geregelten Lebensweise, dem Herauslösen aus der gewohnten Umgebung und dem Fernhalten von schädlichen Umwelteinflüssen erwartet (BGH, Urt. v. 05.07.1995 - IV ZR 320/94 - VersR 1995, 1040).

    Beweisbelastet für die Voraussetzungen des Leistungsausschlusses ist der Versicherer (BGH, Urt. v. 05.07.1995 - IV ZR 320/94 - VersR 1995, 1040).

  • AG Bad Segeberg, 23.08.2012 - 17 C 240/11

    Krankenhaustagegeldversicherung: Leistungsverweigerung des Versicherers wegen

    Jedenfalls zu der Durchführung von Kuren und Sanatoriumsaufenthalten hat der Beklagte jedoch unter Bezugnahme auf den Internetauftritt der ... Kliniken substantiiert dazu vorgetragen, dass es sich um eine "gemischte Krankenanstalt" handelt (vgl. zur Abgrenzung zwischen stationären Heilbehandlungen von Kur- oder Sanatoriumsbehandlungen BGH, Urt. v. 05.07.1995 - IV ZR 320/94, NJW 1995, 3057, juris Rn. 9-11; OLG Karlsruhe, Urt. v. 02.03.2006 - 12 U 244/05, VersR 2006, 1203, juris Rn. 14; KG, Urt. v. 11.03.2003 - 6 U 171/01, RuS 2004, 244, juris Rn. 37; LG Duisburg, Urt. v. 02.10.2008 - 12 S 51/08, juris Rn. 6).

    Dass sich Krankenhausbehandlung und Kur- oder Sanatoriumsbehandlungen nicht gegenseitigen ausschließen, sondern vielmehr in Teilbereichen überschneiden und es daher zu Abgrenzungsproblemen kommen kann, die unter Umständen erst nach Einholung eines Sachverständigengutachtens behoben werden können, ist jedoch keine neue Erkenntnis (s. hierzu bereits BGH, Urt. v. 05.07.1995 - IV ZR 320/94, NJW 1995, 3057, juris Rn. 9).

  • OLG Koblenz, 04.03.2004 - 10 U 839/03

    Medizinische Notwendigkeit stationärer Heilbehandlung; Abgrenzung von

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  • KG, 11.03.2003 - 6 U 171/01

    Eintrittspflicht der Krankenhaustagegeldversicherung: Einordnung einer Klinik als

    Entgegen der Auffassung der Beklagten kann dies nicht mit einer Kur oder Sanatoriumsbehandlung gleichgesetzt werden, bei der die Anforderungen an die Intensität des Einsatzes von medizinischem Personal und/oder medizinisch-technischer Geräte geringer anzusetzen sind und bei der der Heilerfolg auch von einer geregelten Lebensweise, dem Herauslösen aus der gewohnten Umgebung und dem Fernhalten von schädlichen Umwelteinflüssen abhängt (zur Definition vgl. BGH VersR 1995, 1040; VersR 1083, 677 f.; Beispiele bei Schoenfeldt/Kalis, a.a.O., Rn. 38 zu § 5 MB/KK: Kneipp-, Fasten-, Schlaf- oder Entziehungskuren).
  • LG Heidelberg, 04.10.2018 - 5 S 25/17

    Unfallversicherung: Anspruch auf Krankenhaustagegeld für Aufenthalt in Rehaklinik

    Der Heilerfolg einer Kur- oder Sanatoriumsbehandlung wird schließlich auch von einer geregelten Lebensweise, dem Herauslösen aus der gewohnten Umgebung und dem Fernhalten von schädlichen Umwelteinflüssen erwartet; regelmäßig ist es dem Patienten auch gestattet, die Einrichtung zu Spaziergängen zu verlassen (BGH NJW 1995, 3057 [3058]).

    Denn auch für einen Kur- oder (stationären) Sanatoriumsaufenthalt im Sinne der Versicherungsbedingungen ist es charakteristisch, dass er der Behandlung einer Krankheit dient (BGH r + s 1995, 351 [352]).

  • OLG Köln, 11.01.2013 - 20 U 164/12

    Begriff des unfallbedingten Krankenhausaufenthalts

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. VersR 1983, 677; bestätigt durch BGH VersR 1995, 1040), die der Senat teilt (Beschlüsse vom 22. Oktober 2010 und vom 24. November 2010 - 20 U 105/10, ebenfalls ergangen zu den Versicherungsbedingungen der Beklagten) ist eine Krankenhausbehandlung in der Regel dadurch gekennzeichnet, dass sie unter - behandlungsbedingtem - besonders intensivem Einsatz des medizinischen Personals, ggfls.
  • OLG Koblenz, 31.03.2008 - 10 U 1243/07

    Krankheitskosten- und Krankenhaustagegeldversicherung: Erstattungsfähigkeit der

    Unter diesem Gesichtspunkt hat auch der BGH in der von der Berufung zitierten Entscheidung NJW 1995, 3057 (= VersR 1995, 1041 ff) Ausführungen lediglich im Hinblick auf § 5 (1) (d) MB/KK 94 gemacht, soweit er dort eine Auseinandersetzung mit der konkreten Behandlung des Versicherungsnehmers gefordert hat.
  • OLG Köln, 22.10.2010 - 20 U 105/10

    Einstufung eines Krankenhausaufenthaltes als Rehabilitationsmaßnahme oder als

  • LG Dortmund, 25.02.2016 - 2 O 213/15

    Gefahrumstandsausschlussklausel in privater Krankheitskostenvollversicherung

  • OLG Koblenz, 04.04.2011 - 10 U 1120/10

    Krankheitskosten- und Krankenhaustagegeldversicherung: Einstufung einer Klinik

  • LG Bonn, 03.06.2013 - 5 S 64/13

    Gemischte Krankenanstalt

  • OLG Koblenz, 27.10.2000 - 10 U 1930/99

    Gerichtliche Überprüfung der Verweigerung der Zusage der Kostenübernahme in einer

  • OLG Düsseldorf, 09.12.2003 - 4 U 79/03

    Therapie auf der Grundlage der traditionellen chinesischen Medizin; Behandlung

  • LG Duisburg, 02.10.2008 - 12 S 51/08

    Erfordernis einer vorherigen Leistungszusage i.R.d. Anspruchs auf Zahlung von

  • LG Krefeld, 27.03.2003 - 3 O 271/99

    Definition des Begriffs des Versicherungsfalls als medizinisch notwendige

  • LG Neuruppin, 23.06.2014 - 3b O 59/13
  • LG Köln, 05.05.2004 - 23 S 124/03
  • LG Dortmund, 09.11.2009 - 2 S 36/09

    Gemischte Anstalt

  • LG Stuttgart, 31.08.2001 - 7 O 360/01

    Abgrenzung zwischen Behandlung im Krankenhaus und Kur- oder Sanatoriumsbehandlung

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