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   OLG Hamm, 29.03.1994 - 27 U 219/93   

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https://dejure.org/1994,4533
OLG Hamm, 29.03.1994 - 27 U 219/93 (https://dejure.org/1994,4533)
OLG Hamm, Entscheidung vom 29.03.1994 - 27 U 219/93 (https://dejure.org/1994,4533)
OLG Hamm, Entscheidung vom 29. März 1994 - 27 U 219/93 (https://dejure.org/1994,4533)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 823; BGB § 254; StVG § 7; StVG § 17
    Mangelnde Vorsicht nach Liegenbleiben auf dem Seitenstreifen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Schleudern auf der Autobahn ; Straßenverunreinigungen; Stehen auf der Standspur; Sicherung der Unfallstelle ; Grobe Fahrlässigkeit; Mithaftung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 254; StVG § 9
    Haftungsverteilung bei Kollision mit einem Fußgänger auf dem Standstreifen der Autobahn

Papierfundstellen

  • NZV 1994, 394
  • VersR 1995, 1066
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • BGH, 05.10.2010 - VI ZR 286/09

    Haftung bei Kfz-Unfall: Mehrere nebeneinander verantwortliche Schädiger;

    Entgegen der Auffassung der Revision widerspricht die im Streitfall zutreffende Beurteilung durch das Berufungsgericht auch nicht derjenigen des Oberlandesgerichts Hamm im Urteil vom 29. März 1994 (27 U 219/93, VersR 1995, 1066).
  • OLG Karlsruhe, 24.06.2013 - 1 U 136/12

    Schadenersatz aus Verkehrsunfall: Betreten der Autobahn; Haftungsquote;

    Gerade wenn es - wie vorliegend - um bloße Sachschäden geht, dürfen auf der Hand liegende Gefahren für die eigene Sicherheit im Rahmen der Eigenvorsorge nicht vernachlässigt werden (vgl. auch OLG Hamm VersR 1995, 1066-1067 [juris Tz. 6]).
  • OLG Hamm, 16.03.1999 - 27 U 279/98

    Haftungsverteilung bei Kollision eines LKW mit dem Führer eines rechts auf dem

    Wie der Senat bereits in seiner Entscheidung NZV 1994, 394 ausgeführt hat, handelt derjenige fahrlässig, der sich nicht alsbald um die eigene Sicherheit kümmert, wenn er mit seinem Fahrzeug auf der Standspur zum Stehen gekommen ist.

    Zur Überzeugung des Senates ist der Verursachungsanteil des Beklagten zu 1) doppelt so hoch zu bewerten wie der des Klägers, so daß deshalb eine Haftungsverteilung von 1/3 zu 2/3 zu Lasten der Beklagten angemessen ist (ebenso Senat NZV 1994, 394, 395; OLG Karlsruhe VersR 1992, 67, 68).

  • OLG Hamm, 06.09.2000 - 13 U 106/00

    Haftungsverteilung bei Anfahren eines ausgestiegenen Fahrzeugführers auf einem

    Diese sich aufdrängenden Gebote der eigenen Sicherheit völlig außer acht gelassen zu haben war in nicht unerheblichem Maße fahrlässig (vgl. OLG Hamm, Urt. v. 29. März 1994, 27 U 219/93, VersR 1995, 1066, 1067 u. Senatsurt. v. 8. Dezember 1999, 13 U 84/99, DAR 2000, 162).
  • OLG Hamm, 08.12.1999 - 13 U 84/99

    Haftungsverteilung bei Kollision eines auf dem rechten Fahrstreifen einer

    Ein solches Verhalten begründet den Vorwurf des Mitverschuldens (vgl. OLG Hamm, VersR 1995, 1066).
  • OLG Koblenz, 06.03.2013 - 12 U 351/12

    Verkehrsunfall - Anhalten auf dem Standstreifen - Verletzung auf Grünstreifen

    Der Senat sieht sich nicht an einer Entscheidung ohne mündliche Verhandlung gehindert, da in vergleichbaren Entscheidungen ebenfalls von einem Mitverschulden des im Bereich des Standstreifens Verletzten ausgegangen wird (OLG Hamm DAR 2000, 162 ff.; MDR 2001, 270; VersR 1995, 1066 ff.).
  • OLG Dresden, 27.06.1996 - 7 U 792/96

    Haftungsverteilung bei Verletzung eines ausgestiegenen Insassen eines liegen

    Soweit die Beklagten auf die Entscheidung des OLG Hamm (ZfS 1994 246f.) verweisen, ist dort zwar eine erhebliche vorwerfbare Selbstgefährdung bei der Absicherung einer Unfallstelle angenommen worden, die zu einer Mithaftungsquote des Unfallopfers zu 1/3 führte.
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