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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 26.10.1994 - 20 U 48/94   

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https://dejure.org/1994,3031
OLG Hamm, 26.10.1994 - 20 U 48/94 (https://dejure.org/1994,3031)
OLG Hamm, Entscheidung vom 26.10.1994 - 20 U 48/94 (https://dejure.org/1994,3031)
OLG Hamm, Entscheidung vom 26. Oktober 1994 - 20 U 48/94 (https://dejure.org/1994,3031)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    VVG § 61; AKB § 10 Abs. 2 c; AKB § 12 Abs. 1 II e
    Anforderungen an die Repräsentantenstellung des Nutzers eines Dienstwagens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Versicherungsnehmer; Nutzung; Dienstfahrzeug; Risikoverwalter; Fehlverhalten; Zurechnung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    VVG § 61

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1995, 602
  • NZV 1995, 235
  • VersR 1995, 1086
 
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Wird zitiert von ... (10)

  • OLG München, 12.06.2015 - 10 U 3981/14

    Kollision eines erheblich alkoholisierten Fußgängers mit einem Kfz bei Dunkelheit

    Ein dunkel gekleideter, auf der Fahrbahn gehender Fußgänger gehört nicht zu derartigen Hindernissen (KG NZV 1995, 235: auf der Fahrbahn hockende oder liegende Person [anders AG Emmendingen, NStZ 2008, 633 für - in Selbsttötungsabsicht - flach auf der Fahrbahn liegende Person]; Thüringer Oberlandesgericht, NZV 2009, 553-554: unbeleuchtete Sperrschranke; BGH NJW-RR 1987, 1235: unbeleuchteter Panzer mit Tarnanstrich auf BAB; Thüringer Oberlandesgericht, DAR 2003, 37: schwarze Kuh).
  • BGH, 10.07.1996 - IV ZR 287/95

    Verletzung der Aufklärungsobliegenheit durch den Repräsentanten des

    Er bewegt sich auch insoweit ausschließlich im Bereich der ihm übertragenen Risikoverwaltung, denn als Fahrer des Kraftfahrzeugs ist er in der Kaskoversicherung nicht selbst Mitversicherter (vgl. auch OLG Oldenburg, OLG-Report 1995, 231; OLG Hamm, VersR 1995, 1086).
  • OLG Hamm, 10.08.2007 - 20 U 218/06

    Kfz-Kaskoversicherung - Grobe Fahrlässigkeit: Anfahren mit überhöhter

    Dies reicht aus, um den Zeugen C als Repräsentanten der Klägerin im Versicherungsverhältnis zur Beklagten betreffend den versicherten PKW Nissan Z 350 anzusehen (vgl. BGH VersR 1996, 1929; OLG Hamm VersR 1995, 1086; Prölss/Martin a.a.O., Rdn. 72).
  • OLG Köln, 30.05.2000 - 9 U 130/99

    Kaskoversicherung; Versicherungsnehmer; Haftpflichtversicherungsschutz;

    Ein Verschulden ihres Bruders, des Zeugen M.T., ist der Klägerin im Rahmen der Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung nicht zuzurechnen (vgl. BGH VersR 1971, 239, 241; OLG Hamm r+s 1995, 41, zweiter Leitsatz; OLG Schleswig r+s 1995, 84, 86 m.w.Nachw.).

    Im Rahmen der Kaskoversicherung ist das Verhalten des Zeugen T. der Klägerin zuzurechnen, denn er ist als ihr Repräsentant anzusehen (vgl. hierzu z.B. OLG Hamm r+s 1995, 41f.).

  • OLG Nürnberg, 14.09.2000 - 8 U 1855/00

    Kfz-Versicherung - Repräsentantenstellung des Fahrers bei einem Unfall

    Das Verhalten beim Fahren ist dem Versicherungsnehmer nicht zuzurechnen (Knappmann a.a.O. S. 263, OLG Hamm r+s 1995, 41; Prölss/Martin, a.a.O., § 6 Nr. 59).
  • OLG Köln, 19.09.1995 - 9 U 338/94

    Versicherung Kaskoversicherung Repräsentant Zurechnung Wartepflicht Unfallflucht

    Daß demgegenüber die Klägerin sämtliche Kosten für Pflege, Wartung und Reparaturen zu tragen hatte, steht der Annahme einer Repräsentantenstellung nicht zwingend entgegen, da dieser Umstand noch nichts darüber aussagt, wer für die laufende Betreuung des Fahrzeugs im Sinne einer Risikoverwaltung tatsächlich und nicht nur finanziell zu sorgen hat (vgl. dazu auch den ähnlich gelagerten Fall BGH VersR 1969, 1086 ff.; ferner OLG Hamm r + s 1995, 41).

    Anderes könnte gelten, wenn, wofür allerdings Beweise fehlen, dem Zeugen B. der Vorwurf der grob fahrlässigen Herbeiführung des Verkehrsunfalles, etwa aufgrund einer alkoholbedingten Fahruntüchtigkeit, gemacht werden könnte, da das Führen eines Fahrzeugs im alkoholisierten Zustand mit einer ordnungsgemäßen Risikoverwaltung im Rahmen der Fahrzeugversicherung durchaus im Widerspruch stehen könnte (anders bei der Kfz-Haftpflichtversicherung angesichts der Einbeziehung des Fahrers in den Versicherungsschutz gemäß § 10 Nr. 2 c AKB; vgl. dazu BGH VersR 1969, 695 f.; ferner Römer, NZV 1993, 249 ff., 252 f.; gegen eine Repräsentantenhaftung in der Fahrzeugversicherung in Fällen des § 61 VVG haben sich allerdings ausgesprochen: OLG Stuttgart VersR 1977, 173; OLG Frankfurt ZfS 1983, 88 und VersR 1986, 1095; tendenziell anderer Ansicht demgegenüber wiederum OLG Hamm r + s 1995, 41 f.).

  • OLG Köln, 29.10.2002 - 9 U 93/00

    Leistungsfreiheit des Versicherers und Regreßhöchstbeträge bei

    Das Fehlverhalten des Fahrers berührt den Versicherungsschutz des Versicherungsnehmers in der Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung nicht, selbst wenn der Fahrer Repräsentant ist (so die herrschende Meinung vgl. nur BGH, r+s 1996, 385 = VersR 1996, 1229; VersR 1969, 695 ; VersR 1965, 149; OLG Hamm, r+s 1995, 41; Prölss in Prölss/Martin, a.a.O., § 6, Rn. 59, 110; Knappmann in Prölss/Martin, a.a.O., § 7 AKB, Rn 25;.
  • OLG Bamberg, 28.01.1999 - 1 U 98/98
    Gemäß höchstrichterlicher Rechtsprechung (BGH VersR 1996, 1229 ff. [BGH 10.07.1996 - IV ZR 287/95]; NJW 1993, 1862 ff. [BGH 21.04.1993 - IV ZR 34/92]; 1989, 1861 f.; vgl. auch OLG Hamm VersR 1995, 1086 f. [OLG Hamm 26.10.1994 - 20 U 48/94]; OLG Oldenburg r+s 1995, 331 f.) ist Repräsentant, wer in dem Geschäftsbereich, zu dem das versicherte Risiko gehört, aufgrund eines Vertretungs- oder ähnlichen Verhältnisses an die Stelle des Versicherungsnehmers getreten ist.
  • OLG Oldenburg, 21.06.1995 - 2 U 105/95

    Kfz-Haftpflichtversicherung; Leistungsfreiheit; Unfallflucht;

    Nach Ansicht des Senats gilt das indessen nicht auch für die Fahrzeugversicherung (so wohl auch OLG Hamm NJW-RR 1995, 602, 603; a.A: OLG Stuttgart VersR 1977, 172, 173; OLG Frankfurt VersR 1986, 1095).
  • LG Mainz, 17.08.1998 - 7 O 391/97

    Grobe Fahrlässigkeit wegen Rechtsfahrens in England L

    Auch in der Kaskoversicherung haftet der Versicherte für eine grob fahrlässige Herbeiführung eines Verkehrsunfalls durch seinen Repräsentanten ebenso wie für eigenes Fehlverhalten (BGH, NJW 1996, 2935 = LM H. 1/1997 § 6 VVG Nr. 88 = VersR 1996, 1229; OLG Hamm, NJW-RR 1995, 602 = VersR 1995, 1086 [1087]; a.A. Prölss/Martin, VVG, 26. Aufl., § 61 Rdnr. 3 m.w. Nachw.).
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 21.09.1994 - 20 U 124/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,3425
OLG Hamm, 21.09.1994 - 20 U 124/94 (https://dejure.org/1994,3425)
OLG Hamm, Entscheidung vom 21.09.1994 - 20 U 124/94 (https://dejure.org/1994,3425)
OLG Hamm, Entscheidung vom 21. September 1994 - 20 U 124/94 (https://dejure.org/1994,3425)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 1995, 1086
 
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Wird zitiert von ...

  • OLG Hamm, 23.01.2023 - 6 U 107/21

    Grobfahrlässige Herbeiführung des Versicherungsfalls in der Teilkaskoversicherung

    Vielmehr kommt es darauf an, wer für die tatsächliche Betreuung des Fahrzeugs eigenverantwortlich zu sorgen hat (vgl. OLG Frankfurt, Urteil vom 11.08.2004 - 7 U 156/03 -, juris Rn. 3; OLG Hamm, Urteil vom 21.09.1994 - 20 U 124/94 -, juris Rn. 8, wonach eine gleichberechtigte gemeinsame Risikoverwaltung nicht zur Begründung einer Repräsentantenstellung ausreicht).
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 29.06.1994 - 20 U 36/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,5148
OLG Hamm, 29.06.1994 - 20 U 36/94 (https://dejure.org/1994,5148)
OLG Hamm, Entscheidung vom 29.06.1994 - 20 U 36/94 (https://dejure.org/1994,5148)
OLG Hamm, Entscheidung vom 29. Juni 1994 - 20 U 36/94 (https://dejure.org/1994,5148)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Autodiebstahl; Nachweis; Vernehmung von Zeugen; Parteivernehmung ; Laufleistung; Falsche Angaben; Erschütterung der Glaubwürdigkeit des Versicherungsnehmers

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    AKB § 12 Abs. 1 Ib; ZPO § 448

Papierfundstellen

  • VersR 1995, 1086
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BGH, 26.03.1997 - IV ZR 91/96

    Vernehmung von Zeugen zum Beweis des äußeren Bildes eines Kfz-Diebstahls

    Für eine Anhörung oder Parteivernehmung besteht dann kein Anlaß (Römer, NJW 1996, 2329 unter II 2; OLG Hamm r+s 1995, 126 f.; OLG Düsseldorf r+s 1994, 5 f.).
  • OLG Celle, 23.12.2004 - 8 U 78/04

    Erschütterung des äußeren Bildes eines Kfz-Diebstahls; Anforderungen an einen

    a) Für eine derartige nur subsidiäre Anhörung des sich in Beweisnot befindlichen Versicherungsnehmers besteht aber zunächst kein Anlass, wenn tatsächlich Zeugen vorhanden sind, diese aber aus nicht näher dargelegten Gründen nicht benannt werden (BGH VersR 1997, 733 ; OLG Koblenz r + s 2001, 187; OLG Hamm r + s 1995, 126; OLG Düsseldorf r + s 1994, 5).
  • OLG Köln, 18.03.2003 - 9 U 5/02
    Wenn die Vernehmung eines vorhandenen Zeugen den erforderlichen Nachweis nicht erbracht hat, kann unter Umständen auf die Angaben des Versicherungsnehmers zurückgegriffen werden (vgl. OLG Hamm, r+s 1997, 491; r+s 1995, 126; Römer, NJW 1996, 2329 (2331) ).
  • OLG Köln, 17.12.2002 - 9 U 45/01
    Wenn die Vernehmung eines vorhandenen Zeugen den erforderlichen Nachweis nicht erbracht hat, kann unter Umständen auf die Angaben des Versicherungsnehmers zurückgegriffen werden (vgl. OLG Hamm, r+s 1997, 491; r+s 1995, 126; Römer, NJW 1996, 2329 (2331) ).
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