Weitere Entscheidung unten: LG Kassel, 22.11.1993

Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 19.01.1994 - 1 U 213/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,8139
OLG Zweibrücken, 19.01.1994 - 1 U 213/92 (https://dejure.org/1994,8139)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 19.01.1994 - 1 U 213/92 (https://dejure.org/1994,8139)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 19. Januar 1994 - 1 U 213/92 (https://dejure.org/1994,8139)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 34; BGB § 839; LStrG RP § 17
    Freihaltung des Verkehrsraums über einer Zufahrtsstraße zum Gewerbegebiet

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Verkehrssicherungspflichtiger; Straßenraum; Zufahrtsstraße; Gewerbegebiet; Großräumiger Fahrzeuge; Verkehrssicherungspflicht; Betriebsgefahr; Verkehrsraum

  • baumpruefung.de (Leitsatz)

    Zufahrtsstraße zum Gewerbegebiet

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 839; GG Art. 34; RP LStrG § 17
    Umfang der Verkehrssicherungspflicht des Straßenbaulastträgers hinsichtlich in den Verkehrsraum ragender Zweige

Papierfundstellen

  • VersR 1995, 111
 
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Wird zitiert von ...

  • OLG Jena, 29.09.2004 - 4 U 1116/03

    Zur Haftung einer Gemeinde

    Insofern ist auch das OLG Zweibrücken (Urteil vom 19.01.1994, Az. 1 U 213/92) davon ausgegangen, dass der Straßenraum einer Zufahrtsstraße zu einem Gewerbegebiet, die von einer nicht geringen Anzahl großräumiger Fahrzeuge benutzt wird, bis zu einer Höhe von 4 m von Ästen freizuhalten ist, die geeignet sind, erhebliche Schäden an vorüberfahrenden Fahrzeugen hervorzurufen.
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Rechtsprechung
   LG Kassel, 22.11.1993 - 3 O 1667/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,5650
LG Kassel, 22.11.1993 - 3 O 1667/93 (https://dejure.org/1993,5650)
LG Kassel, Entscheidung vom 22.11.1993 - 3 O 1667/93 (https://dejure.org/1993,5650)
LG Kassel, Entscheidung vom 22. November 1993 - 3 O 1667/93 (https://dejure.org/1993,5650)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Notwendigkeit eines Verschuldens für das Bestehen von Ansprüchen auf Schadensersatz und Schmerzensgeld; Bestehen der Verpflichtung eines Busfahrers zur Sicherstellung einer sicheren Position aller Fahrgäste vor dem Anfahren nach dem Halt an einer Bushaltestelle; ...

  • VersR (via Owlit)

    BGB § 823; BGB § 254
    Sorgfaltspflicht des Omnibusfahrers gegenüber älteren Fahrgästen

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • VersR 1995, 111
 
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Wird zitiert von ... (8)

  • AG Saarbrücken, 14.12.2005 - 36 C 190/04

    Fahrgaststurz - Linienbus

    Nur ausnahmsweise muss sich der Fahrer vergewissern, ob der Fahrgast einen Platz oder Halt im Wagen gefunden hat (BGH, NJW 1993, 654 f.; s. auch OLG Oldenburg, MDR 1999, 1321 f.; OLG Frankfurt NZV 2002, 367; LG Kassel, VersR 1995, 111; AG Remscheid, NZV 2002, 185 und VRS 102, 22 ff.; AG München, VRS 108, 21 f.).

    Jeder Fahrgast eines Busses muss nämlich selbst dafür Sorge tragen, dass er nicht durch typische und zu erwartende Bewegungen des Busses zu Fall kommt (OLG Frankfurt, NZV 2002, 367; LG Kassel, VersR 1995, 111; AG Remscheid, VRS 102, 22 ff.).

    16 aa) Eine Ausnahmesituation, die den Fahrer eines Linienbusses verpflichtet, sich zu vergewissern, dass der jeweilige Fahrgast einen Sitzplatz oder wenigstens Halt gefunden hat, besteht dann, wenn für den Fahrzeugführer eine schwerwiegende Behinderung erkennbar ist, welche ihm die Überlegung aufdrängt, dass der Fahrgast ohne besondere Rücksichtnahme gefährdet ist (BGH NJW, 1993, 654 f., OLG Oldenburg, MDR 1999, 1321 f.; LG Kassel, VersR 1995, 111).

    21 cc) Auch das Alter eines Fahrgastes kann für sich allein genommen keine nach zutreffender Auffassung in der Rechtsprechung keine Ausnahmesituation begründen (BGH, NJW 1993, 654 f.; LG Kassel, VersR 1995, 111).

    Allerdings ist anerkannt, dass in Fällen wie dem vorliegenden, in denen ein Fahrgast, ohne dass eine Pflichtverletzung des Fahrers vorliegt, zu Fall kommt, das Verschulden des Fahrgastes am Unfall so weit überwiegt, dass die Anrechnung der Betriebsgefahr, die von dem Bus ausgeht, vollständig zurücktritt (vgl. dazu nur OLG Frankfurt, NZV 2002, 367; LG Kassel, VersR 1995, 111).

  • LG Halle, 25.09.2003 - 2 S 74/03

    Schadensersatz und Schmerzensgeld aufgrund des Sturzes eines Fahrgastes in einem

    Der Fahrer muss aber nicht auf jeden einzelnen Fahrgast achten, da seine Überwachungspflichten nur generell bejaht und verneint werden kann (vgl. LG Kassel, VersR 1995, 111 ).

    Das fortgeschrittene Alter des Fahrgasts allein ist nicht als erhebliche Behinderung, die eine gesteigerte Sorgfaltspflicht des Fahrers rechtfertigen würde, anzusehen (vgl. BGH a.a.O.; LG Kassel VersR 1995, 111 ).

    Die Überwachungspflichten eines Busfahrers sind - wie bereits dargestellt - nur generell festzulegen; sie kann nur generell bejaht oder verneint werden (vgl. LG Kassel, VersR 1995, 111 ; AG Remscheid, VRS 102, 22 ff.).

    Demjenigen Fahrgast, der sich beim Einsteigen in einen Bus nicht sofort ausreichend festhält, trifft ein so hohes Maß an Mitverschulden, dass die von dem Bus ausgehende Betriebsgefahr außer Betracht bleiben muss (vgl. dazu auch LG Kassel, VersR 1995, 111 ; OLG Koblenz, VRS 99, 247, 248).

  • OLG München, 03.06.2008 - 10 U 2966/08

    Hinweispflicht des Gerichts gegenüber anwaltlich vertretener Partei;

    Das Festhalten mit nur einer Hand ist im übrigen grundsätzlich unschädlich, weil dies nach der zutreffenden herrschenden Meinung genügt (BGH VersR 1976, 932 [933 unter II 2]; NJW 1993, 654 = NZV 1993, 215 = zfs 1993, 77 = r+s 1993, 97 = SP 1993, 108 = DAR 1993, 103; OLG Hamm NJW-RR 1998, 1402 [1403]; Senat a.a.O. sowie Beschl. v. 09.08.2007 - 10 W 2088/07; LG Kassel VersR 1995, 111; LG Dresden VersR 1999, 204; a.A. OLG Düsseldorf VersR 1972, 1171 [1172] für den Fall einer Treppe in einem Doppeldeckerbus; VersR 1983, 760 generell; OLG Koblenz r+s 2000, 498 = VRS 99 [2000] 247 für Festhalten mit der - schwächeren - linken Hand).
  • OLG Oldenburg, 06.07.1999 - 5 U 62/99

    Linienbus, Fahrgast, Sturz, Anscheinsbeweis, Überwachung, Fahrer, Anfahren,

    Ohne zwingende andere Anhaltspunkte kann er davon ausgehen, dass Zusteigende sich mit Erfolg alsbald um einen sicheren Halt bemüht und auf den bevorstehenden Abfahrtsvorgang eingestellt haben, was bei einem nicht besetzten Bus ohnehin leichter möglich ist (vgl. LG Kassel VersR 1995, 111 [LG Kassel 22.11.1993 - 3 O 1667/93] ).
  • LG Berlin, 11.11.2009 - 42 O 56/09

    Bus, Doppeldecker - Fahrgaststurz - Haftung

    Nur ausnahmsweise muss sich der Fahrer vergewissern, ob der Fahrgast einen Platz oder Halt im Wagen gefunden hat (BGH, NJW 1993, 654 f.; s. auch OLG Oldenburg, MDR 1999, 1321 f.; OLG Frankfurt NZV 2002, 367; LG Kassel, VersR 1995, 111; AG Remscheid, NZV 2002, 185 und VRS 102, 22 ff.; AG München, VRS 108, 21 f.).

    Jeder Fahrgast eines Busses muss nämlich selbst dafür Sorge tragen, dass er nicht durch typische und zu erwartende Bewegungen des Busses zu Fall kommt (OLG Frankfurt, NZV 2002, 367; LG Kassel, VersR 1995, 111; AG Remscheid, VRS 102, 22 ff.).

  • LG Duisburg, 23.04.2009 - 5 S 140/08

    Haftung des Betreibers einer Straßenbahn bei einer Fahrgastverletzung;

    Das Landgericht Kassel (VersR 1995, 111) hatte einen Fall zu entscheiden, in dem sich eine 80-jährige weder festgehalten, noch versucht hatte, sofort einen Sitz einzunehmen.
  • LG Düsseldorf, 19.12.2011 - 14e O 208/10

    Prüfung des Vorliegens schuldhafter Pflichtverletzung eines Busfahrers im Rahmen

    Allein der Umstand, dass es sich bei dem Fahrgast um einen älteren Menschen handelt, begründet keine Beobachtungspflicht (BGH a.a.O., OLG Bremen, Urteil vom 09.05.2011, Az. 3 U 19/10, LG Kassel, VersR 1995, 111).
  • OLG Düsseldorf, 06.10.2009 - 1 U 4/09

    Schadenersatz- und Schmerzensgeldanspruch des Fahrgastes einer Straßenbahn wegen

    Die gewöhnliche Betriebsgefahr der Straßenbahn tritt demgegenüber schon vollständig zurück (vgl. auch OLG Dresden U. v. 21.02.2006, 13 U 2195/05; VRS 110, 261, OLG Frankfurt NZV 2002, 367; LG Kassel VersR 1995, 111).
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