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   OLG Oldenburg, 02.08.1994 - 5 U 64/94   

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https://dejure.org/1994,7492
OLG Oldenburg, 02.08.1994 - 5 U 64/94 (https://dejure.org/1994,7492)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 02.08.1994 - 5 U 64/94 (https://dejure.org/1994,7492)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 02. August 1994 - 5 U 64/94 (https://dejure.org/1994,7492)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 823
    Grenzen der Beweislastumkehr bei Lagerungsschaden

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen (Leitsatz)

    Lagerungsschaden; Drucknekrose; Umkehr der Beweislast; Beherrschbare Komplikation; Behandlungsfehler; Operationstisch

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Lagerungsschaden; Drucknekrose; Umkehr der Beweislast; Beherrschbare Komplikation; Behandlungsfehler; Operationstisch

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 823

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 1995, 1194
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 24.01.1984 - VI ZR 203/82

    Anforderungen an die Dokumentation der Lagerung des Patienten auf dem

    Auszug aus OLG Oldenburg, 02.08.1994 - 5 U 64/94
    Grundsätzlich trifft die Darlegungs- und Beweislast für die technisch richtige Lagerung auf dem Operationstisch (und in gleicher Weise im Krankenbett) und die Beachtung der dabei zum Schutz des Patienten vor etwaigen Lagerungsschäden einzuhaltenden ärztlichen Regeln sowie für die Kontrolle der richtigen Lagerung vor, während und nach der Operation die Behandlungsseite, da es sich um Maßnahmen handelt, die dem Risiko des Krankenhauses und dem ärztlichen Bereich zuzuordnen und voll beherrschbar sind (BGH VersR 84, 386, 387).

    Denn es darf nicht zum Nachteil der Behandlungsseite ausschlagen, wenn Zeugen sich nach längerer Zeit nicht mehr daran erinnern können, ob sie Routinemaßnahmen auch im konkreten Fall durchgeführt haben (BGH VersR 84, 386, 387).

  • BGH, 20.09.2011 - VI ZR 5/11

    Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung: Einführung von neuem

    Für das weitere Verfahren weist der erkennende Senat darauf hin, dass die Behandlungsseite bei Auftreten operationsbedingter Lagerungsschäden wie im Streitfall die Beweislast nicht nur für die technisch richtige Lagerung des Patienten auf dem Operationstisch und die Beachtung der dabei zum Schutz des Patienten vor etwaigen Lagerungsschäden einzuhaltenden ärztlichen Regeln, sondern auch dafür trägt, dass die richtige Lagerung vor und während der Operation in standardgemäßem Umfang kontrolliert worden ist (vgl. Senatsurteile vom 24. Januar 1984 - VI ZR 203/82, VersR 1984, 386; vom 24. Januar 1995 - VI ZR 60/94, VersR 1995, 539; OLG Köln, VersR 1991, 695 mit NA-Beschluss des Senats vom 20. November 1990; OLG Oldenburg, VersR 1995, 1194 mit NA-Beschluss des Senats vom 11. Juli 1995).
  • OLG Köln, 25.02.2013 - 5 U 152/12

    Anforderungen an den Nachweis eines Behandlungsfehlers

    Demnach gilt, dass ein Lagerungsschaden eine Umkehr der Beweislast nur dann rechtfertigt, wenn es sich um eine vollständig beherrschbare Komplikation handelt, deren Entstehung zwingend auf einen Behandlungsfehler hinweist (OLG Oldenburg VersR 1995, 1194 f.).

    Wie auch in anderen Fällen ärztlichen Routinehandelns kann der Nachweis korrekter Lagerung durchaus dadurch erbracht werden, dass die üblichen Routinemaßnahmen geschildert werden und zugleich glaubhaft angegeben wird, dass im konkreten Fall nichts anderes gelten könne (vgl. OLG Oldenburg VersR 1995, 1194 f.).

  • OLG Hamm, 05.01.2011 - 3 U 64/10

    Zurückweisung der Berufung gegen die Abweisung der Klage auf Schadensersatz wegen

    In der obergerichtlichen Rechtsprechung anerkannt (vgl. OLG Oldenburg, VersR 1995, 1194, 1195) und auch dem erkennenden Senat aus eigener Tätigkeit bekannt ist zudem der Umstand, dass medizinische Sachverständige - wie auch im vorliegenden Fall - immer häufiger von Lagerungsschäden sprechen, die auch bei Anwendung aller Sorgfalt nicht immer beherrschbar sind, so dass eine Haftung der Beklagten wegen einer angeblich fehlerhaften Operationslagerung im Ergebnis ausscheidet.
  • OLG Frankfurt, 30.10.2007 - 14 U 200/05

    Anspruch auf Zahlung eines Schmerzensgeldes wegen eines ärztlichen

    Auch insoweit kommt deshalb keine Umkehr der Beweislast in Betracht (vgl. auch OLG Oldenburg in VersR 1995, 1194).
  • LSG Schleswig-Holstein, 30.07.1998 - L 5 U 96/97

    Zur Bauherrenhaftung für UV-Beiträge (§ 729 Abs. 2 RVO)

    Daß Säumniszuschläge über § 729 Abs. 2 RVO gemeinsam mit der Hauptforderung erhoben werden dürfen, entspricht ständiger Rechtsprechung (vgl. beispielsweise das Urteil des erkennenden Senats vom 24. Februar 1995 - L 5 U 64/94 - oder auch des 4. Senats des Schleswig-Holsteinischen Landessozialgerichts vom.
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