Weitere Entscheidungen unten: LG Darmstadt, 26.11.1992 | LG Leipzig, 11.03.1994

Rechtsprechung
   OLG Nürnberg, 31.03.1994 - 8 U 3630/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,4123
OLG Nürnberg, 31.03.1994 - 8 U 3630/93 (https://dejure.org/1994,4123)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 31.03.1994 - 8 U 3630/93 (https://dejure.org/1994,4123)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 31. März 1994 - 8 U 3630/93 (https://dejure.org/1994,4123)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    AKB § 12 Abs. 1 I a
    Anwendung des Grundsatzes der sogenannten Gesamtkausalität

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AKB § 12 Abs. 1 Ia; VVG § 1 Abs. 1 S. 1
    Gesamtkausalität in der Teilkasko-Versicherung - Mehrere Schadensereignisse

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)

    Teilkasko-Versicherung: Grundsatz der Gesamtkausalität

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Schadenereignis; Adäquate Ursachen; Versicherte Ursache; Teilkasko-Versicherung; Gesamtkausalität; Versicherungsfall

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1995, 862
  • VersR 1995, 206
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 10.10.1960 - II ZR 253/58

    Anforderungen an die Darlegung eines Verfahrensverstoßes - Anspruch auf

    Auszug aus OLG Nürnberg, 31.03.1994 - 8 U 3630/93
    Zwar reicht in der Kaskoversicherung bereits die Reparaturunwürdigkeit des Fahrzeugs für die Anwendung des § 68 VVG aus (vgl. BGH VersR 60, 1107; Bruck-Möller, VVG , 8. Aufl., Rz. 28 zu § 68, m.w.N.).
  • BGH, 16.05.1979 - IV ZR 20/78

    Fahrzeugversicherung - Brand - Diebstahl - Versicherungsfall

    Auszug aus OLG Nürnberg, 31.03.1994 - 8 U 3630/93
    Unfall und Brand stehen vielmehr als versicherte Gefahren selbständig und gleichwertig nebeneinander (vgl. BGH VersR 79, 805; Stiefel-Hofmann, 15. Aufl., Rz. 32 a zu § 12 AKB ).
  • OLG Celle, 16.03.2006 - 8 U 155/05

    Brand und Unfall als versicherungsrechtlich unterschiedliche Tatbestände; Nach

    Aus der vom Kläger mehrfach zitierten Entscheidung des OLG Nürnberg (VersR 1995, 206) folgt zum Umfang des Schadens letztlich nichts anderes.
  • OLG Brandenburg, 11.10.2007 - 12 U 231/06

    Schadensersatz seitens der Teilkaskoversicherung bei Fahrzeugbrand,

    Die Entscheidungen des OLG Celle (VRS 110, 410 ff) und des OLG Nürnberg (NJW-RR 1995, 862) sind für den hier zu entscheidenden Fall nicht einschlägig, da in den diesen Entscheidungen zugrunde liegenden Fällen der Brand erst infolge des Unfalls ausgebrochen war.
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Rechtsprechung
   LG Darmstadt, 26.11.1992 - 4 O 718/91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,12261
LG Darmstadt, 26.11.1992 - 4 O 718/91 (https://dejure.org/1992,12261)
LG Darmstadt, Entscheidung vom 26.11.1992 - 4 O 718/91 (https://dejure.org/1992,12261)
LG Darmstadt, Entscheidung vom 26. November 1992 - 4 O 718/91 (https://dejure.org/1992,12261)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • VersR (via Owlit)

    VVG § 6 Abs. 3; AKB § 7 I Abs. 2 S. 3; AKB § 7 V Abs. 4; AKB § 13 Abs. 1
    Falsche Angaben zum Kaufpreis des gestohlenen Fahrzeugs L

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • VersR 1995, 206
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Rechtsprechung
   LG Leipzig, 11.03.1994 - 2 O 4942/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,11525
LG Leipzig, 11.03.1994 - 2 O 4942/93 (https://dejure.org/1994,11525)
LG Leipzig, Entscheidung vom 11.03.1994 - 2 O 4942/93 (https://dejure.org/1994,11525)
LG Leipzig, Entscheidung vom 11. März 1994 - 2 O 4942/93 (https://dejure.org/1994,11525)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • VersR (via Owlit)

    VVG § 61
    Aufbewahren von Kfz-Schlüsseln in einem am Fahrzeug angebrachten Safe

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • VersR 1995, 206
 
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Wird zitiert von ...

  • OLG Frankfurt, 13.12.2001 - 3 U 141/99

    Kfz-Unfall: Halterhaftung für Schwarzfahrt bei Aufbewahrung der Fahrzeugschlüssel

    In dieser Art der Aufbewahrung wird nach einhelliger Rechtsprechung in der Regel eine objektiv unzureichende Sicherungsmaßnahme gesehen (BGH VersR 1986, 962; Oberlandesgericht Frankfurt VersR 1988, 1122) und überwiegend auch ein Anspruch des Versicherungsnehmers aus der Fahrzeugversicherung verneint, da die Versicherung nach § 61 VVG wegen grob fahrlässiger Herbeiführung des Versicherungsfalles von der Verpflichtung zur Leistung frei werde (vgl. Landgericht Leipzig VersR 1995, 206; Landgericht Hamburg VersR 1992, 463).
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