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   OLG Dresden, 23.09.1993 - 8 U 745/93   

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https://dejure.org/1993,4246
OLG Dresden, 23.09.1993 - 8 U 745/93 (https://dejure.org/1993,4246)
OLG Dresden, Entscheidung vom 23.09.1993 - 8 U 745/93 (https://dejure.org/1993,4246)
OLG Dresden, Entscheidung vom 23. September 1993 - 8 U 745/93 (https://dejure.org/1993,4246)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    StVO § 8; StVG § 7; StVG § 17; BGB § 823; BGB § 254
    Reichweite des Vertrauens auf angezeigte Fahrtrichtungsänderung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Auszüge)

    BGB § 823 § 254; StVG § 7 § 17; StVO § 8
    Haftungsverteilung bei Vorfahrtverletzung

Papierfundstellen

  • VersR 1995, 234
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (2)

  • LG Münster, 17.09.1986 - 1 S 174/86
    Auszug aus OLG Dresden, 23.09.1993 - 8 U 745/93
    Die schärfsten Anforderungen zu seinen Lasten stellen, soweit ersichtlich, Entscheidungen des Landgerichts Münster (VRS 72, 166: Erforderlich sei das Erkennbarwerden eines Abbiegebogens beim bevorrechtigten Fahrzeug) und der Vorinstanz zu OLG Hamm VRS 61, 52 (dort war eine "leichte Schrägstellung zum Abbiegen" des Vorfahrtsberechtigten verlangt).
  • OLG Hamm, 13.11.1980 - 3 Ss OWi 2478/80
    Auszug aus OLG Dresden, 23.09.1993 - 8 U 745/93
    Die schärfsten Anforderungen zu seinen Lasten stellen, soweit ersichtlich, Entscheidungen des Landgerichts Münster (VRS 72, 166: Erforderlich sei das Erkennbarwerden eines Abbiegebogens beim bevorrechtigten Fahrzeug) und der Vorinstanz zu OLG Hamm VRS 61, 52 (dort war eine "leichte Schrägstellung zum Abbiegen" des Vorfahrtsberechtigten verlangt).
  • OLG Hamm, 11.03.2003 - 9 U 169/02

    Haftungsverteilung bei Vorfahrtverletzung und unrichtig angekündigter

    Danach darf der Wartepflichtige trotz eingeschalteter rechter Blinkleuchte des vorfahrtberechtigten Fahrzeuges im Zweifel nicht auf dessen Abbiegen vertrauen (so auch OLG Saarbrücken VM 1982, 40 m. krit. Anm. Booß; OLG Düsseldorf Urt. vom 8.11.1973 - 12 U 6/73 u. Urt. vom 31.07.1975 - 12 U 151/74; nicht eindeutig OLG Dresden VersR 1995, 234).
  • OLG Nürnberg, 23.11.2004 - 3 U 2818/04

    Änderungen und Gleichbleibendes durch die Neufassung des § 7 Abs. 2 StVG

    Die Nichterweislichkeit dieser Behauptung geht entgegen der Ansicht des Klägervertreters allein zu Lasten des Klägers, denn das Setzen eines (irreführenden) Blinkzeichens wird seit Jahren in der Rechtsprechung dahingehend bewertet, dass dadurch zwar nicht das Vorfahrtsrecht entfällt, sondern zugunsten des anderen Verkehrsteilnehmers ein- abhängig von den konkreten Umständen - erheblicher Vertrauenstatbestand geschaffen werden kann (siehe z.B. Versicherungsrecht 1995, 234).

    Auch der Klägervertreter selbst bezweifelt nicht, dass in solchen Fällen nach der bisherigen Rechtsprechung die Haftung auf Grund der reinen Betriebsgefahr zurücktreten würde (siehe als Beispiel das im Hinweis vom 6.10.2004 genannte Urteil in VersR 1995, 234).

  • LG Saarbrücken, 03.07.2015 - 13 S 64/15

    Haftung bei Kfz-Unfall: Vertrauen des Wartepflichtigen auf ein Abbiegen des

    Jedenfalls unter den Umständen des vorliegenden Falles, in dem keine erschwerenden Umstände auf Beklagtenseite hinzutreten, tritt es gegenüber dem Verkehrsverstoß des Erstbeklagten deshalb nicht vollständig zurück (ebenso OLG München, Urteil vom 6. September 2013 - 10 U 2336/13, juris; vgl. auch Saarländisches Oberlandesgericht aaO; OLG Celle DAR 2004, 390; OLG Dresden VersR 1995, 234).
  • OLG Köln, 16.05.2008 - 24 U 5/08

    Haftungsverteilung bei Kollision eines Linksabbiegers mit einem Fahrzeug des

    Ebenso wenig ist eine Entscheidung des Meinungsstreits erforderlich, ob der Wartepflichtige auf eine durch Betätigung des Fahrtrichtungsanzeigers angezeigte Abbiegeabsicht vertrauen darf, sofern der Vorfahrtsberechtigte nicht durch abweichende Fahrweise Zweifel an seiner Abbiegeabsicht geweckt hat (so die wohl hM; vgl. BGH VerkMitt 1974, Nr. 89; KG, NZV 1990, 155; VersR 1975, 52; Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 37. Aufl., § 8 StVO, Rdnr. 54, m.w.N.) oder ob weitere Anzeichen zum Blinken hinzutreten müssen, die für die Absicht des Abbiegens sprechen, um ein Vertrauen des Wartepflichtigen zu begründen (OLG Karlsruhe, DAR 2001, 128f.; OLG Hamm, DAR 1991, 270f.; VRS 61, 52ff.; KG, VerkMitt 1993, Nr. 2; offen gelassen von OLG Dresden, VersR 1995, 234).
  • OLG Koblenz, 03.04.1995 - 12 U 761/94

    Zusammenstoß zwischen Wartepflichtigem und Vorfahrtberechtigtem auf einer

    Das Fehlverhalten des Vorfahrtberechtigten führt nicht zum Verlust seines Vorrechts (KG NZV 1990, 155 ; OLG Dresden, Versicherungsrecht 1995, 234 ).

    Die Frage, ob der wartepflichtige Kraftfahrer aus der Betätigung des rechten Blinkers allein schon das Vertrauen ableiten darf, der Vorfahrtberechtigte werde den angekündigten Fahrtrichtungswechsel auch tatsächlich durchführen, wird in der Rechtsprechung der Obergerichte nicht einheitlich beantwortet (vgl. einerseits KG NZV 1990, 155 ; DAR 1975, 41 ; OLG Stuttgart VRS 46, 95, andererseits OLG Hamm Versicherungsrecht 1975, 161; vgl. auch die zusammenfassende Darstellung bei OLG Dresden Versicherungsrecht 1995, 234 ).

  • LG Bonn, 25.01.2019 - 1 O 205/18

    Vorfahrtsrecht, Blinker, Vertrauensgrundsatz

    Denn der streitgegenständliche Verkehrsunfall ist ausweislich des wechselseitigen substantiierten und in den rechtserheblichen Einzelheiten unstreitigen Parteivorbringens überwiegend durch ein Verschulden des Beklagten zu 1. in Form eines Verstoßes gegen die in § 1 Abs. 1 und Abs. 2 StVO niedergelegten Grundregeln für die Teilnahme am Straßenverkehr sowie den sich aus diesen Grundregeln zugunsten der Klägerin ergebenden Vertrauensgrundsatz (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 15.09.2015 - 1 U 168/14 = DAR 2016, 648 = BeckRS 2016, 13739 Rd.16 und Rd.37f.; OLG Dresden VersR 1995, 234f.: "Vertrauensschutz"; insgesamt zum Vertrauensgrundsatz: Freymann/Geigel, Der Haftpflichtprozess, 27.Aufl. 2015, 27.Kapitel, Rd.12ff.) verursacht worden.
  • LG Bonn, 14.05.2002 - 8 S 241/01

    Haftungsverteilung bei einem Kreuzungszusammenstoß

    Denn wenn ein vorfahrtberechtigter Kraftfahrer anzeigt, daß er nach rechts abbiegen will, so genießt der Wartepflichtige, der auf die Vorfahrtstraße einbiegen will, unbeschadet seiner grundsätzlichen Wartepflicht, die auch durch verkehrswidriges Verhalten des Vorfahrtberechtigten nicht entfällt, Vertrauensschutz, (OLG Dresden, VersR 1995, 234; LG Kiel DAR 2000, 123 f.; OLG Düsseldorf DAR 1977, 161; KG Berlin DAR 1990, 142 f.; OLG Hamm VersR 1975, 161 ; OLG Hamburg VersR 1966, 195 f.; OLG Hamm DAR 1991, 270).
  • AG Borken, 26.11.2003 - 14 C 106/03

    Rechtsprechung zur Haftungsverteilung bei Zusammenstößen zwischen

    Der Vorfahrtberechtigte, der trotz Fortsetzen der Geradeausfahrt nach rechts blinkt und dadurch den Eindruck erweckt, er werde nach rechts abbiegen, trägt einen Mitverursachungsbeitrag, wenn es zur Kollision mit einem wartepflichtigen Kraftfahrzeug kommt, dessen Fahrer auf das rechte Blinklicht vertraut hat, soweit weitere Umstände vorliegen, die dieses Vertrauen rechtfertigen (OLG Köln, Schaden-Praxis 2002, 263; OLG Karlsruhe, DAR 2001, 128; LG Rostock, DAR 2001, 227; LG Limburg, ZfSch 1998, 203; LG Chemnitz, Schaden-Praxis 1997, 4; OLG Dresden, VersR 1995, 234; LG Köln, Schaden-Praxis 1994, 403; OLG Köln, Schaden-Praxis 1992, 169; OLG Oldenburg, NVZ 1992, 454).
  • LG Augsburg, 08.04.2009 - 9 O 86/09

    Haftung - Rechts blinken, aber nicht abbiegen

    Das vom Gericht gefundene Ergebnis steht auch im Einklang mit den Entscheidungen anderer Gerichte (vgl. Grüneberg, 11. Aufl., Unfälle zwischen Kfz und Kfz, Geradeausfahrt trotz eingeschaltetem Blinker mit Verweis auf OLG Dresden, Versicherungsrecht 1995, 234; OLG Hamm, Urteil vom 29.9.2003, Aktenzeichen 6 O 95/03 ).
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