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   OLG Düsseldorf, 26.04.1994 - 4 U 138/93   

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https://dejure.org/1994,8617
OLG Düsseldorf, 26.04.1994 - 4 U 138/93 (https://dejure.org/1994,8617)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 26.04.1994 - 4 U 138/93 (https://dejure.org/1994,8617)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 26. April 1994 - 4 U 138/93 (https://dejure.org/1994,8617)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 123; VVG § 16; ALB n. F. § 6 Abs. 1
    Beweislast für Wahrung der dreijährigen Rücktrittsfrist des § 6 Abs. 1 ALB n. F.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Beweislast des Versicherers; Rücktrittsfrist; Eintritt des Versicherungsfalls; Berufsunfähigkeit; Anfechtung des Versicherungsvertrags; Arglistige Täuschung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    ALB § 6 Abs. 1; BGB § 123; VVG §§ 16 ff.

Papierfundstellen

  • VersR 1995, 35
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • OLG Jena, 12.06.2012 - 4 U 302/11

    Wohngebäudeversicherung: Arglistige Täuschung über die Schadensursache eines

    Eine arglistige Täuschung setzt eine Täuschung des Versicherers zum Zwecke der Erregung oder der Aufrechterhaltung eines Irrtums (über die Schadensursache) voraus; der Versicherungsnehmer muss vorsätzlich handeln, indem er bewusst und willentlich auf den Entscheidungswillen des Versicherers einwirkt (vgl. Römer/Langheid aaO zu § 22 Rz. 3 mit Hinw. auf OLG Düsseldorf VersR 1995, 35; OLG Koblenz NVersZ 1999, 472; OLG Frankfurt/M. VersR 2001, 1097).
  • OLG Düsseldorf, 29.02.2000 - 4 U 47/99

    Lebensversicherung mit Berufsunfähigkeitsschutz - arglistige Täuschung durch

    Eine arglistige Täuschung liegt nur vor, wenn der Versicherungsnehmer bei dem Antrag auf Abschluß des Versicherungsvertrages in der billigenden Erkenntnis falsche Angaben zu gefahrerheblichen Umständen macht, der Versicherer könne dadurch getäuscht und bei seiner Entscheidung über die Annahme des Antrages beeinflußt werden (BGH NJW-RR 1991, 411, 412; Senat, OLGR 1994, 243, 249).
  • OLG Frankfurt, 02.05.2001 - 7 U 58/00

    Versicherungsvertrag; Anfechtung; Gesundheitsfragen; Falsche Angaben; Beweislast

    Dem Kläger ist im Zusammenhang mit dem Abschluss des Versicherungsvertrages eine die Beklagte zur Anfechtung wegen arglistiger Täuschung berechtigende Verhaltensweise deshalb zur Last zu legen, da der Kläger sowohl die an ihn zulässig gestellten Gesundheitsfragen unrichtig beantwortet hat, er mit Täuschungsvorsatz gehandelt hat und auch das Bewusstsein und den Willen hatte, durch das Vorspiegeln oder Verschweigen von Tatsachen in der Beklagten einen Irrtum zu erregen und er auch wusste, dass dieser Irrtum auf den Entscheidungswillen des Versicherers einwirkte oder einwirken konnte (vgl. auch BGH NJW 1957, 988; BGH MDR 1984, 1008 = VersR 1984, 630; BGH VersR 1991, 1404; BGH NJW-RR 1991, 411; OLG Köln VersR 1992, 231; OLG Düsseldorf OLGR 1994, 243 = VersR 1995, 35; Römer/Langheid "VVG", § 22 Rz. 3).
  • OLG Frankfurt, 10.05.2000 - 7 U 157/99

    Anspruch auf die Todesfallentschädigung aus dem Lebensversicherungsvertrag des

    Für ein arglistiges Handeln ist darüber hinaus erforderlich, daß der Versicherungsnehmer bewußt und willentlich auf den Entscheidungswillen des Versicherers Einfluß nehmen wollte (vgl. OLG Düsseldorf VersR 1995, 35, 36; Langheid in Römer/Langheid, VVG , § 22 Rz. 3).
  • OLG Frankfurt, 07.06.2000 - 7 U 249/98

    Leistungsfreiheit einer Lebensversicherung nach einer wirksam erklärten

    Eine die Beklagte zur Erklärung der Anfechtung wegen arglistiger Täuschung berechtigende Verhaltensweise des Klägers setzt neben dessen Täuschungsvorsatz das Bewußtsein und den Willen voraus, durch das Vorspiegeln oder Verschweigen von Tatsachen in der Beklagten einen Irrtum zu erregen und weiterhin das Bewußtsein, dass dieser Irrtum auf den Entscheidungswillen des Versicherers einwirkte oder einwirken könnte (vgl. BGH NJW 1957, 988; BGH VersR 1984, 630 [BGH 20.11.1990 - IV ZR 113/89]; BGH VersR 1991, 1404 [BGH 18.09.1991 - IV ZR 189/90]; BGH NJW-RR 1991, 411 [BGH 20.11.1990 - IV ZR 113/89]; OLG Köln VersR 1992, 231; OLG Düsseldorf VersR 1995, 35; Römer/Langheid "VVG", § 22 VVG Rn. 3; Brück/Möller "VVG", 8. Aufl., § 22 Anm. 14).
  • OLG Saarbrücken, 02.05.2001 - 5 U 766/98

    BU-Zusatzversicherung - Bevollmächtigung Versicherungsagent

    Dass das der Fall ist, hat der Versicherer zu beweisen (OLG Düsseldorf, VersR 1995, 35, 36, und Kollhosser, aaO, Rdn. 9 a E zu § 6 ALB 86).
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