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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 08.12.1994 - 18 U 279/93   

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https://dejure.org/1994,8225
OLG Hamm, 08.12.1994 - 18 U 279/93 (https://dejure.org/1994,8225)
OLG Hamm, Entscheidung vom 08.12.1994 - 18 U 279/93 (https://dejure.org/1994,8225)
OLG Hamm, Entscheidung vom 08. Dezember 1994 - 18 U 279/93 (https://dejure.org/1994,8225)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • IWW
  • zimmermann-notar-rostock.de PDF

    Provisionsanspruch des Versicherungsmaklers gegen Versicherer, nicht Versicherungsnehmer; zeitliche Abdeckung der Provision; Ausgleichsanspruch bei nicht von ihm zu vertretenden Maklerwechsel

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    VVG § 1; VVG § 43; HGB § 93; HGB § 99
    Wesen und Ursprung des Courtageanspruchs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    Provisionsansprüche bei Vermittlerwechsel, Maklerwechsel, Auswirkung auf den Courtageanspruch des VM, Voraussetzung für das Fortbestehen des Courtageanspruchs des VM, Courtage, Anspruch auf Courtage, Beendigung des VMV, Kündigung des VMV, Erlöschen des Courtageanspruchs

Papierfundstellen

  • VersR 1995, 658
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Hamm, 03.03.1994 - 18 U 129/93

    Courtageanspruch bei Tätigkeit mehrerer Makler, Provisionskollision,

    Auszug aus OLG Hamm, 08.12.1994 - 18 U 279/93
    In einem etwas anders gelagerten Fall hat der Senat dem ersten Makler dem Grunde nach einen Anspruch auf Herausgabe des von dem zweiten Makler vereinnahmten Courtageanteils wegen Geschäftsführung ohne Auftrag, deren Voraussetzungen hier zweifellos nicht vorliegen, zugebilligt (Urteil vom 3. März 1994, 18 U 129/93).

    Einem Anspruch gegen die Versicherer auf Zahlung der Vermittlungsanteile dürfte entgegenstehen, daß zwischen den ursprünglichen und den geänderten Versicherungsverträgen zwar ein zeitlicher Zusammenhang besteht, die daneben erforderliche Inhaltsgleichheit (vgl. Kollhosser, a.a.O., Anm. 3 B b und Senat, Urteil vom 3. März 1994, 18 U 129/93) aber wegen der geänderten Rechtsausstattungen und der deutlich niedrigeren Prämien wohl zu verneinen wäre.

  • BGH, 02.10.1985 - IVa ZR 249/83

    Provisionsansprüche eines Versicherungsagenten aus dem Abschluss von

    Auszug aus OLG Hamm, 08.12.1994 - 18 U 279/93
    Die Courtage gilt die Vermittlung und die spätere Betreuung ab, und zwar so, daß auch in der Courtage ab dem 2. Versicherungsjahr noch Vermittlungsentgelt enthalten ist (BGH VersR a.a.O. und VersR 86, 58).
  • BGH, 27.11.1985 - IVa ZR 68/84

    Voraussetzungen des Anspruchs auf eine Maklerprovision für einen Folgevertrag

    Auszug aus OLG Hamm, 08.12.1994 - 18 U 279/93
    In der Regel erhält der Versicherungsmakler insbesondere im Bereich der Industrieversicherungen - nicht eine einmalige Provision, sondern laufend Prozente von den Prämieneinkommen des Versicherers (BGH VersR 86, 236, 237).
  • BGH, 22.05.1985 - IVa ZR 190/83

    Versicherungsmakler als Sachwalter

    Auszug aus OLG Hamm, 08.12.1994 - 18 U 279/93
    Rechtsgrund der Courtageschuld sind der Versicherungsvertrag (BGHZ 94, 356) und dessen Vermittlung (Prölls-Martin-Kollhosser, VVG, 25. Aufl., Nach § 48 Anm. 1 B).
  • BGH, 13.01.2005 - III ZR 238/04

    Wirksamkeit einer Provisionsvereinbarung zwischen einem Versicherungsmakler und

    Aus dieser Entscheidung läßt sich jedoch - ebenso wie aus dem von der Revision herangezogenen Urteil des Oberlandesgerichts Hamm (VersR 1995, 658) - für den hier vorliegenden Fall eines Versicherungsvertrages mit einjähriger Laufzeit und Verlängerungsoption nichts herleiten.

    b) Der Anspruch auf das Vermittlungsentgelt kann zwar zunächst über die Beendigung des Vertragsverhältnisses zwischen dem Versicherungsmakler und dem Versicherungsnehmer hinaus weiterbestehen (OLG Hamm VersR 1995, 658; Prölss/Martin/Kollhosser aaO, Rn. 47).

  • OLG Hamm, 24.11.2004 - 35 U 17/04

    Zur Frage der Courtagepflicht des Versicherers bei Einbruch eines

    Zwar entspricht es anerkannter Auffassung in Rechtsprechung und Schrifttum - und wird insoweit auch von der Beklagten nicht in Frage gestellt -, dass der Versicherungsmakler im Regelfall aufgrund seines mit dem Versicherungsnehmer geschlossenen Maklervertrages durch die Vermittlung, Verwaltung und Betreuung eines Versicherungsvertrages einen Courtageanspruch nicht gegen den Versicherungsnehmer, sondern allein gegen die Versicherung erwirbt (BGHZ 94, 359 = VersR 1985, 930; OLG Hamm VersR 1995, 658; OLG Frankfurt, VersR 1995, 92 mit Bestätigung durch BGH aaO.; Prölss/Martin/Kollhosser, VVG, 27. Aufl. Anh. zu §§ 43 - 48, Rdnrn. 20f,28).
  • OLG München, 14.07.2011 - 23 U 5191/10

    Fristlose Kündigung des Versicherungsmaklervertrages: Unterlassene Weiterleitung

    Dieser Auffassung schließt sich der Senat an, wobei er nicht verkennt, dass der Versicherungsmakler zumindest in einzelnen Versicherungszweigen in der Regel nicht eine einmalige Provision, sondern laufend Prozente von den Prämieneinnahmen des Versicherers erhält (BGH VersR 1986, 236/237), wobei regelmäßig angenommen wird, dass auch in der Courtage ab dem zweiten Versicherungsjahr noch ein hälftiger Vermittlungsanteil enthalten ist (OLG Hamm VersR 1987, 155/156; 1995, 658).
  • AG Berlin-Neukölln, 27.06.2002 - 10a C 102/02

    AGB-rechtlich unwirksame Vereinbarung über Gebühren für Vermittlung einer

    Jedoch liegt eine Abweichung vom gesetzlichen Grundmodell darin, dass durch die Vermittlungsgebührenvereinbarung die Pflicht, die Maklerprovision zu zahlen auf den Versicherungsnehmer übertragen wird, während die Courtage im Versicherungsvertragsrecht abweichend von § 99 HGB üblicherweise vom Versicherungsunternehmen gezahlt und nur mittelbar über die Versicherungsprämie auf den Versicherungsnehmer übertragen wird (vgl. OLG Hamm U. v. 8. Dezember 1994, VersR 1995, 658; PrölssMartin(-Kollhosser)26 Anh. zu §§ 43-48 VVG Rz. 12, 28).
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Rechtsprechung
   AG München, 02.03.1994 - 233 C 29367/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,14157
AG München, 02.03.1994 - 233 C 29367/93 (https://dejure.org/1994,14157)
AG München, Entscheidung vom 02.03.1994 - 233 C 29367/93 (https://dejure.org/1994,14157)
AG München, Entscheidung vom 02. März 1994 - 233 C 29367/93 (https://dejure.org/1994,14157)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vorsätzlich unwahre Angaben anlässlich eines Reisegepäck-Versicherungsfalles

  • VersR (via Owlit)

    AVBR 80 § 10 Nr. 1 c; AVBR 80 § 11
    Aufklärungspflichtverletzung durch Vorlage eines unvollständigen Kassenbelegs L

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • VersR 1995, 658
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Rechtsprechung
   AG München, 08.02.1994 - 121 C 904/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,15023
AG München, 08.02.1994 - 121 C 904/94 (https://dejure.org/1994,15023)
AG München, Entscheidung vom 08.02.1994 - 121 C 904/94 (https://dejure.org/1994,15023)
AG München, Entscheidung vom 08. Februar 1994 - 121 C 904/94 (https://dejure.org/1994,15023)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Unerwartet schwere Krankheit und Reiserücktrittsversicherung; Objektive Unzumutbarkeit der Reise als Indiz für eine schwere Erkrankung

  • VersR (via Owlit)

    ABRV § 1 Nr. 2 a
    Begriff der "schweren Erkrankung" i. S. d. § 1 Nr. 2 a AVBR 80 L

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • VersR 1995, 658
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