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   OLG Oldenburg, 07.12.1994 - 2 U 185/94   

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https://dejure.org/1994,5502
OLG Oldenburg, 07.12.1994 - 2 U 185/94 (https://dejure.org/1994,5502)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 07.12.1994 - 2 U 185/94 (https://dejure.org/1994,5502)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 07. Dezember 1994 - 2 U 185/94 (https://dejure.org/1994,5502)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    VVG § 6 Abs. 3; AKB § 7 I Abs. 2 S. 3; AKB § 7 V Abs. 4
    Beweislast des VN für Unkenntnis von der Person des Fahrzeugführers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • VersR 1995, 952
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Hamm, 21.03.1990 - 20 U 207/89
    Auszug aus OLG Oldenburg, 07.12.1994 - 2 U 185/94
    Nach OLG Hamm (NJW-RR 1990, 1310) und Knappmann (in: Prölss/Martin, a.a.O., § 7 AKB Anm. 7 a) kann sich die Aufklärungspflicht des Versicherungsnehmers nur auf bekannte Tatsachen beziehen, so daß der Versicherer, der sich auf Leistungsfreiheit wegen Verletzung der Aufklärungspflicht beruft, für die Kenntnis des Versicherungsnehmers beweispflichtig ist.
  • BGH, 29.05.1970 - IV ZR 148/69

    Darlegungs- und Beweislast bei vorsätzlich oder grob fahrlässiger Verletzung der

    Auszug aus OLG Oldenburg, 07.12.1994 - 2 U 185/94
    Im übrigen blieb es auch nach dieser Rechtsprechung des BGH bei der Beweislastverteilung des § 7 V AKB, so daß z.B. der Versicherungsnehmer weiterhin nachweisen mußte, daß ihn nicht der Vorwurf grober Fahrlässigkeit traf (BGH VersR 1969, 694; 1970, 613; 1970, 732).
  • BGH, 30.04.1969 - IV ZR 550/68

    Beweislast des Haftpflichtversicherers bei Unfallflucht

    Auszug aus OLG Oldenburg, 07.12.1994 - 2 U 185/94
    Im übrigen blieb es auch nach dieser Rechtsprechung des BGH bei der Beweislastverteilung des § 7 V AKB, so daß z.B. der Versicherungsnehmer weiterhin nachweisen mußte, daß ihn nicht der Vorwurf grober Fahrlässigkeit traf (BGH VersR 1969, 694; 1970, 613; 1970, 732).
  • BGH, 13.12.2006 - IV ZR 252/05

    Verletzung der Aufklärungsobliegenheit bei Kenntnis des Versicherungsnehmers von

    Zur Begründung der Auffassung, die Kenntnis des Versicherungsnehmers gehöre als subjektives Element zur Schuldseite, für die generell die Beweislastverteilung des § 7 (V) AKB i.V. mit § 6 Abs. 3 VVG gelte, wird darauf hingewiesen, dass nur so entsprechende Obliegenheitsverletzungen wirkungsvoll unterbunden werden könnten (OLG Oldenburg VersR 1995, 952, 953; ähnlich OLG Düsseldorf NJW-RR 1996, 1496, 1497; offen gelassen von OLG Düsseldorf VersR 2001, 1019 f.; im Ergebnis ebenso Prölss in Prölss/Martin, VVG 27. Aufl. § 6 Rdn. 125).
  • OLG Karlsruhe, 05.06.2008 - 12 U 13/08

    Kaskoversicherung: Darlegungs- und Beweislast des Versicherers hinsichtlich der

    Den Verstoß gegen den objektiven und subjektiven Tatbestand der Strafvorschrift darzulegen und zu beweisen - insbesondere auch die Kenntnis des Versicherungsnehmers oder seines Repräsentanten von dem Entstehen eines nicht nur ganz unerheblichen Schadens an fremden Rechtsgütern -, obliegt dabei dem Versicherer (OLG Saarbrücken zfs 2001, 69, 70; OLG Hamm aaO; Knappmann in Prölss/Martin, VVG 27. Aufl § 7 AKB Rdn. 19; der von Knappmann (aaO) als (mögliche) Gegenansicht angeführten Entscheidung des OLG Oldenburg VersR 1995, 952 f. ist der Bundesgerichtshof bereits im Urteil vom 13. Dezember 2006 - IV ZR 252/05 - VersR 2007, 389 unter II 1 entgegengetreten.).
  • LG Mönchengladbach, 06.04.2017 - 1 O 220/15

    Aufklärungspflicht über Fahrer, Kaskoversicherung

    Dies muss erst recht gelten, wenn sich der Interessenkonflikt nicht auf eine mögliche eigene Strafbarkeit, sondern auf die Strafbarkeit eines Familienmitglieds des Versicherungsnehmers bezieht (so auch OLG Oldenburg, Urteil vom 07.12.1994 - 2 U 185/94 - juris, Rn. 9; Knappmann in: Prölss/Martin, Versicherungsrecht, 29. Aufl. 2015, AKB 2008 E.1, Rn. 12, jeweils m. w. N.).
  • LG Köln, 30.07.2003 - 20 O 131/03

    Versicherungsrechtliche Ausgestaltung der Leistungsfreiheit einer

    In diesem Zusammenhang teilt die Kammer im Übrigen auch die Auffassung des OLG Oldenburg (VersR 1995, 952), dass den Kläger die Beweislast für die Nichtkenntnis des Fahrers trifft; dieser hat er mit seinem Vortrag im Prozess nicht genügt.
  • LG Köln, 25.02.2002 - 24 O 137/01

    Anforderungen an die Substantiierung eines Leistungsanspruchs gegenüber einer

    Die Kenntnis des Versicherungsnehmers gehört als subjektives Element zur Schuldseite, für das generell die Beweislastverteilung des § 7 Abs. 5 AKB gilt, so daß der Versicherungsnehmer generell nachweisen muß, daß ihn an der Verletzung der Aufklärungspflicht kein Verschulden trifft (vgl. OLG Oldenburg VersR 1995, 952).
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