Weitere Entscheidung unten: OLG Hamm, 09.05.1994

Rechtsprechung
   OLG Köln, 23.06.1994 - 5 U 22/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,3749
OLG Köln, 23.06.1994 - 5 U 22/94 (https://dejure.org/1994,3749)
OLG Köln, Entscheidung vom 23.06.1994 - 5 U 22/94 (https://dejure.org/1994,3749)
OLG Köln, Entscheidung vom 23. Juni 1994 - 5 U 22/94 (https://dejure.org/1994,3749)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Beweis ausreichender therapeutischer Aufklärung

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    § 823 BGB; § 847 BGB
    Beweis ausreichender therapeutischer Aufklärung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Maßgeblichkeit der Aussage des behandelnden Arztes i.R.e. Beweises über ausreichende therapeutische Aufklärung

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 823; BGB § 847
    Beweis ausreichender therapeutischer Aufklärung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB §§ 823 847
    Beweis ausreichender therapeutischer Aufklärung - Arzthaftung, Aufklärung, Beweis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1994, 3016 (Ls.)
  • VersR 1995, 967
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 08.01.1985 - VI ZR 15/83

    Anforderungen an den Beweis der Aufklärung durch einen Arzt; Verwertung eines

    Auszug aus OLG Köln, 23.06.1994 - 5 U 22/94
    Der Grundsatz, es solle im Zweifel dem Arzt geglaubt werden, daß die behauptete Aufklärung in der im Einzelfall gebotenen Weise geschehen ist, wenn einiger Beweis dafür erbracht ist (vgl. BGH NJW 1985, 1399), gilt unbeschadet der dem Geschädigten obliegenden Beweislast auch für den Fall einer angeblich unzureichenden therapeutischen Aufklärung.

    Der Bundesgerichtshof hat mehrfach darauf hingewiesen, daß grundsätzlich dem Arzt im Zweifel geglaubt werden soll, daß die Aufklärung (Belehrung) auch in der im Einzelfall gebotenen Weise geschehen ist, wenn einiger Beweis dafür erbracht ist (vgl. BGH AHRS 6335/1; NJW 1985, 1399).

  • OLG Hamm, 22.04.2015 - 14 U 19/14

    Tierhalterhaftung gegenüber dem beauftragten Hufschmied

    Prozessuale Voraussetzung dafür ist, dass nach bereits erfolgter Beweis- oder Sachverhaltswürdigung eine gewisse Wahrscheinlichkeit für die Richtigkeit der streitigen Behauptung spricht (BGH NJW 1999, 363; OLG Köln VersR 1995, 967).
  • LG Heidelberg, 16.02.2011 - 4 O 133/09

    Arzthaftung: Schmerzensgeldbemessung bei Zahnextraktion; Beweis für die Erfüllung

    Dies sollte auch mit Rücksicht darauf geschehen, dass aus vielerlei verständlichen Gründen Patienten sich im Nachhinein an den genauen Inhalt solcher Gespräche nicht mehr erinnern (BGH VersR 1985, 361, 362; OLG Köln VersR 1995, 967, 968).
  • OLG Düsseldorf, 05.11.2008 - 18 U 7/08

    Anforderungen an die zahnärztliche Aufklärung im Rahmen einer Versorgung mit

    Dabei bedarf es einer verständnisvollen und sorgfältigen Abwägung der tatsächlichen Umstände, für die der Tatrichter einen erheblichen Freiraum hat (BGH NJW 1985, 1399; OLG Köln NJW 1994, 3016).
  • OLG München, 23.09.2004 - 1 U 5198/03

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Arzthaftung, Fehlerhafte Behandlung,

    Der vom Beklagten bemühte Grundsatz, es solle im Zweifel dem Arzt geglaubt werden, dass die behauptete Aufklärung auch im Einzelfall in der gebotenen Weise geschehen ist, wenn einiger Beweis für ein gewissenhaftes Aufklärungsgespräch erbracht ist (vgl. BGH, Entscheidung vom 8.1.1985, VI ZR 15/83 = VersR 1985, 361) mag zwar auch - unbeschadet der dem Geschädigten obliegenden Beweislast - für den Fall einer angeblich unzureichenden therapeutischen Aufklärung gelten (vgl. OLG Köln, Entscheidung vom 23.06.1994, 5 U 22/94 = VersR 1995, 967).
  • LG Heidelberg, 22.04.2015 - 4 O 221/13

    Arzthaftung: Schmerzensgeldanspruch bei mangelhafter Risikoaufklärung vor der

    Sofern einiger Beweis für ein gewissenhaftes Aufklärungsgespräch erbracht ist, sollte daher dem Arzt im Zweifel geglaubt werden, dass die Aufklärung auch im Einzelfall in der gebotenen Weise geschehen ist; dies auch mit Rücksicht darauf, dass aus vielerlei verständlichen Gründen Patienten sich im Nachhinein an den genauen Inhalt solcher Gespräche, die für sie etwa vor allem von therapeutischer Bedeutung waren, nicht mehr erinnern (BGH NJW 1985, 1399; OLG Köln VersR 1995, 967, 968).
  • OLG Köln, 02.05.2001 - 5 U 60/00
    a) Soweit es die Aufklärung über das mögliche - seltene - Risiko einer erneuten Schwangerschaft nach der Fimbriektomie geht (die zur therapeutischen Beratung [vgl. OLG Köln, VersR 1995, 967, 968], mithin zur Sicherheitsaufklärung gerechnet wird, vgl. Steffen/Dressler, Arzthaftungsrecht, 8. Aufl., Rdn. 327), spricht indiziell der von der Klägerin unterzeichnete Aufklärungsbogen, in dem dieses Risiko beschrieben wird, dafür, dass eine ordnungsgemässe Aufklärung erfolgt ist.
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 09.05.1994 - 3 U 186/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,22712
OLG Hamm, 09.05.1994 - 3 U 186/93 (https://dejure.org/1994,22712)
OLG Hamm, Entscheidung vom 09.05.1994 - 3 U 186/93 (https://dejure.org/1994,22712)
OLG Hamm, Entscheidung vom 09. Mai 1994 - 3 U 186/93 (https://dejure.org/1994,22712)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 1995, 967
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • OLG Jena, 31.05.2011 - 4 U 635/10

    Zur Verwertung/Nichtverwertung eines (früheren) Gutachtens

    Dass der Sachverständige grundsätzlich aus dem einschlägigen medizinischen Fachgebiet des beklagten Arztes auszuwählen ist, entspricht einem seit Jahren feststehenden Konsens in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und der Obergerichte (BGH NJW 1987, 2300; OLG Hamm ZMGR 2006, 110; VersR 2002, 613; 2001, 249; 1995, 967; OLG München OLGR 2006, 94; OLG Naumburg OLGR 2005, 900; NJW-RR 2004, 96; KG ZMGR 2005, 158).

    Dementsprechend wurde z.B. bereits mehrfach entschieden, dass die Frage, ob einem Orthopäden ein Behandlungsfehler unterlaufen ist, uneingeschränkt der Bewertung durch den orthopädischen Sachverständigen unterliegt (OLG München aaO; OLG Hamm OLGR 2002, 271; VersR 1995, 967).

  • OLG Hamm, 26.01.2000 - 3 U 100/99

    Auswahl des Sachverständigen im Arzthaftungsprozeß

    Das Gericht hat dabei auf die Fachkenntnisse des Sachverständigen aus dem betreffenden medizinischen Sachgebiet abzustellen (Senat, Urteil vom 09.05.1994 - 3 U 186/93 -, NA-Beschl. vom 17.01.1995 - VI ZR 212/94, VersR 1995, 967; Steffen/Dressler, Arzthaftungsrecht, 8. Aufl. 1999, Rdn. 605).
  • OLG Hamm, 28.02.2001 - 3 U 17/00

    Bakterielle Infektion nach einer Injektion zur Schmerzlinderung

    Bei der Beurteilung eines medizinischen Geschehens hat das Gericht auf die Fachkenntnisse des Sachverständigen aus dem betroffenen medizinischen Sachgebiet abzustellen (Senat, Urteil v. 09.05.1994 - 3 U 186/93 -, NA-Beschl. v. 17.01.1995 - VI ZR 212/94 -, VersR 1995, 967; Urteil v. 26.01.2000 - 3 U 100/99 -, NA-Beschl. v. 24.10.2000 - VI ZR 129/00, OLGR 2000, 373 = VersR 2001, 249; Steffen/Dressler, Arzthaftungsrecht, 8. Aufl. 1999, Rdn. 605).
  • OLG Hamm, 12.12.2001 - 3 U 57/00

    Vorliegen eines Behandlungsfehlers im Zusammenhang mit der Überwachung einer

    Der Einholung eines pädiatrischen Gutachtens für eine relevante Fragestellung bedarf es allenfalls dann nicht, wenn der gynäkologische Gutachter die Einschaltung eines Pädiaters für entbehrlich hält (Steffen/Dressler, Arzthaftungsrecht, 8. Aufl., Rdn. 605; Senat, Urteil vom 09.05.1994 - 3 U 186/93 -, NA-Beschl. vom 17.01.1995 - ZR 212/94 -, VersR 1995, 967).
  • BGH, 17.01.1995 - VI ZR 212/94
    OLG Hamm - Az. 3 U 186/93 vom 09.05.1994- LG Essen - Az. 4 O 583/91 vom 24.05.1993; Der VI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat durch den Vorsitzenden Richter Dr. Steffen und die Richter Dr. Kullmann, Dr. Lepa, Dr. Müller und Dr. Dressier am 17. Januar 1995.
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