Weitere Entscheidung unten: KG, 19.12.1994

Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 28.09.1995 - 5 Ss (OWi) 332/95 - (OWi) 134/95 I   

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https://dejure.org/1995,6029
OLG Düsseldorf, 28.09.1995 - 5 Ss (OWi) 332/95 - (OWi) 134/95 I (https://dejure.org/1995,6029)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 28.09.1995 - 5 Ss (OWi) 332/95 - (OWi) 134/95 I (https://dejure.org/1995,6029)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 28. September 1995 - 5 Ss (OWi) 332/95 - (OWi) 134/95 I (https://dejure.org/1995,6029)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    StVO § 12 Abs. 2; StVO § 12
    Begriff "Verlassen des Fahrzeugs" L

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Teures Parken auf dem Behindertenparkplatz

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Strenge Politesse behält Recht - Wer aussteigt, parkt sein Auto - auch wenn er weniger als drei Minuten stehenbleibt

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    StVO § 12 Abs. 2

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    StVO § 12 Abs. 2

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 1996, 53
  • NZV 1996, 161
  • VersR 1996, 1035
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 05.03.2003 - 2 ARs 50/03

    Zuständigkeit für Nebenentscheidungen zur Aussetzung der Rechtsfreiheitsstrafe

    Soweit es sich um die der Aussetzungsentscheidung nachfolgende Bewährungsaufsicht und nachträgliche Entscheidungen handelt, die sich auf die Strafaussetzung zur Bewährung beziehen, hat der Senat zwar bereits wiederholt entschieden, daß sich die gerichtliche Zuständigkeit insoweit auch bei einer nach § 36 BtMG bewilligten Strafaussetzung zur Bewährung nicht nach der Sonderregelung in § 36 Abs. 5 Satz 1 BtMG richtet, sondern nach der allgemeinen Regelung in § 462 a StPO, so daß in diesen Fällen nach dem Vollzug von Strafhaft die Strafvollstreckungskammer zuständig ist (vgl. BGHSt 37, 338; BGH, Beschl. vom 10. April 2002 - 2 ARs 88/02; BGH NStZ-RR 2001, 343; 1996, 53; NStZ 2001, 110).
  • BGH, 05.03.2003 - 2 AR 26/03

    Zuständigkeit für die erstmaligen Anordnungen zur Ausgestaltung der

    Soweit es sich um die der Aussetzungsentscheidung nachfolgende Bewährungsaufsicht und nachträgliche Entscheidungen handelt, die sich auf die Strafaussetzung zur Bewährung beziehen, hat der Senat zwar bereits wiederholt entschieden, daß sich die gerichtliche Zuständigkeit insoweit auch bei einer nach § 36 BtMG bewilligten Strafaussetzung zur Bewährung nicht nach der Sonderregegelung in § 36 Abs. 5 Satz 1 BtMG richtet, sondern nach der allgemeinen Regelung in § 462 a StPO, so daß in diesen Fällen nach dem Vollzug von Strafhaft die Strafvollstreckungskammer zuständig ist (vgl. BGHSt 37, 338; BGH, Beschl. vom 10. April 2002 - 2 ARs 88/02; BGH NStZ-RR 2001, 343; 1996, 53; NStZ 2001, 110).
  • LG Essen, 04.04.2019 - 10 S 3/19

    Nach außen zu öffnendes Tor eines Ladenlokals beschädigt Pkw. Wer haftet???

    Wer sein Fahrzeug verlässt oder länger als drei Minuten hält, der parkt (§ 12 Abs. 2 StVO; OLG Karlsruhe DAR 2003, 473 [OLG Karlsruhe 20.05.2003 - 2 Ss 216/01]; OLG Düsseldorf DAR 1995, 499; OVG Nordrhein-Westfalen DAR 200'1, 183; Hentschel/König/Dauer § 12 StVO, Rdnr. 42).
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Rechtsprechung
   KG, 19.12.1994 - 12 U 7053/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,6160
KG, 19.12.1994 - 12 U 7053/92 (https://dejure.org/1994,6160)
KG, Entscheidung vom 19.12.1994 - 12 U 7053/92 (https://dejure.org/1994,6160)
KG, Entscheidung vom 19. Dezember 1994 - 12 U 7053/92 (https://dejure.org/1994,6160)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Polnischer Staatsangehöriger; PKW; Zulassung; Deutschland; Verkehrsunfall; Direktklage; Haftpflicht; Grüne Karte

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    Haftungsverteilung bei Kollision beim Linksabbiegen; Haftung bei Alleinschuld eines polnischen Staatsangehörigen

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1995, 1116
  • NZV 1995, 363 (Ls.)
  • VersR 1996, 1035
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • LG Saarbrücken, 20.06.2016 - 13 T 3/16

    Sofortiges Anerkenntnis im Schadensersatzprozess nach Verkehrsunfall: Dauer der

    Die Frage bedarf auch hier keiner grundlegenden Klärung, ebenso wie die Frage, ob die Prüffrist für einen ausländischen Haftpflichtversicherer bereits mit der Geltendmachung des Schadensersatzanspruchs gegenüber dem Deutschen Büro Grüne Karte e.V. zu laufen beginnt (zum Verhältnis zwischen dem Büro Grüne Karte e.V. - früher H.-Verband -, dem ausländischen Haftpflichtversicherer und dem inländischen Regulierungsbeauftragten, vgl. BGHZ 57, 265; BGH, Urteil vom 24.04.1974 - IV ZR 202/72, VersR 1974, 689; BGH, Urteil vom 01.07.2008 - VI ZR 188/07, VersR 2008, 1273; KG, VersR 1996, 1035; OLG Hamm, VersR 1972, 1040 mit Anm. Schmitt; OLG Frankfurt, VersR 1972, 919; OLG Hamburg, VersR 1974, 277; LG Aachen, VersR 1974, 473; LG Koblenz, VersR 1981, 543; LG Stuttgart, VersR 2016, 44; Junker in: MünchKomm-BGB, 6. Aufl., Art. 18 Rom II-VO Rn. 15 ff, Rn. Feyock in: Feyock/Jacobsen/Lemor, Kraftfahrtversicherung, 3. Aufl., § 6 AuslPflVG Rn. 525; Prölss/Martin, VVG, 29. Aufl., Vorbem. zu § 1 PflVG Rn. 1 ff; Schmitt, VersR 1970, 497; vgl. auch die Hinweise auf http://www.gruene-karte.de/das-gk-system.html).
  • VGH Bayern, 17.04.2008 - 4 C 07.3356

    Prozesskostenhilfe; Feuerwehrkosten; Verkehrsunfall; Ermessen; Billigkeit

    Dies gilt auch für den Ersatzanspruch gegen einen polnischen Haftpflichtversicherer, denn der Umfang des Schadenersatzanspruches gegen den polnischen Haftpflichtversicherer richtet sich nach deutschem Recht (KG vom 19.12.1994 NJW-RR 1995, 1116).
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