Weitere Entscheidung unten: OLG Saarbrücken, 24.02.1995

Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 26.04.1995 - 15 U 53/94 und des OLG Frankfurt vom 07.07.1995   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,6810
OLG Düsseldorf, 26.04.1995 - 15 U 53/94 und des OLG Frankfurt vom 07.07.1995 (https://dejure.org/1995,6810)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 26.04.1995 - 15 U 53/94 und des OLG Frankfurt vom 07.07.1995 (https://dejure.org/1995,6810)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 26. April 1995 - 15 U 53/94 und des OLG Frankfurt vom 07.07.1995 (https://dejure.org/1995,6810)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Radfahrweg; Kreuzung; Gehweg; Mitverschulden; Abwägung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 823 § 254; StVO § 2 Abs. 1
    Haftungsverteilung bei Kollision zweier Radfahrer bei abruptem Ende des Radwegs an einer Kreuzung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZV 1997, 37
  • VersR 1996, 1120
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Frankfurt, 07.07.1995 - 24 U 396/93

    Verkehrsunfall; Unbefugtes Befahren des Gehweges; Radfahrer

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 26.04.1995 - 15 U 53/94
    HVBG HVBG-Info 27/1996 vom 20.09.1996, S. 2403 - 2408, DOK 750.11/017-OLG Haftung bei Zusammenstoß von Radfahrern - Urteile des OLG Düsseldorf vom 26.04.1995 - 15 U 53/94 und des OLG Frankfurt vom 07.07.1995 - 24 U 396/93 - mit Urteilsanmerkung von Dr. Dirk LOOSCHELDERS, Mannheim Haftung bei Zusammenstoß von Radfahrern (§§ 254, 823 BGB; § 2 Abs. 1 StVO); hier: Rechtskräftiges.
  • OLG Celle, 14.06.2001 - 14 U 89/00

    Schadensersatz; Verkehrsunfall; Radfahrer; Falsche Fahrtrichtung; Gehweg;

    Ein Vorfahrtsrecht des Radfahrers, der auf für den Radverkehr nicht zugelassenen Flächen fährt, ist bereits begrifflich ausgeschlossen (vgl. OLG Düsseldorf VersR 1996, 1120, 1121; OLG Hamm VersR 1987, 1246, 1247, Jagusch/Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 36. Auflage, § 2 StVO Rn. 29 m. w. N.).
  • OLG Celle, 20.02.2003 - 14 U 122/02

    Geltendmachung eines Schmerzensgeldanspruches infolge eines Verkehrsunfalls durch

    Dies rechtfertigt es, Verkehrsverstöße von Jugendlichen grundsätzlich in einem milderen Licht zu beurteilen als gleichartige Verstöße voll ausgereifter Erwachsener (vgl. OLG Düsseldorf, VersR 1996, 1120).
  • OLG Zweibrücken, 25.08.1999 - 1 U 199/98

    Haftungsverteilung bei Kollision zweier in einer Gruppe fahrender Radfahrer

    Dies begründet nach dem anzulegenden objektiven Maßstab Fahrlässigkeit des Beklagten, und zwar auch dann, wenn man dem Umstand Rechnung trägt, dass die Sorgfalt eines gerade 7-jährigen Kindes nicht mit demselben Maßstab gemessen werden kann, welcher an das Verhalten eines Erwachsenen anzulegen ist (vgl. BGH NJW 1970, 1038; OLG Düsseldorf, VersR 1996, 1120, 1121).
  • OLG Celle, 14.02.2003 - 14 U 122/02

    Haftungsverteilung bei Zusammenstoß zwischen 2 Radfahrern ; Fahren im Dunkeln

    Dies rechtfertigt es, Verkehrsverstöße von Jugendlichen grundsätzlich in einem milderen Licht zu beurteilen als gleichartige Verstöße voll ausgereifter Erwachsener (vgl. OLG Düsseldorf, VersR 1996, 1120).
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Rechtsprechung
   OLG Saarbrücken, 24.02.1995 - 4 U 485/94 - 73   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,17260
OLG Saarbrücken, 24.02.1995 - 4 U 485/94 - 73 (https://dejure.org/1995,17260)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 24.02.1995 - 4 U 485/94 - 73 (https://dejure.org/1995,17260)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 24. Februar 1995 - 4 U 485/94 - 73 (https://dejure.org/1995,17260)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Verkehrssicherungspflicht; Industriebrache; Hüttengelände; Aussetzung eines Kleinkindes

Papierfundstellen

  • VersR 1996, 1120
 
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Wird zitiert von ...

  • LG Itzehoe, 03.12.2009 - 4 O 102/09

    Kleinkind - Sturz auf Rutsche in Kaufhauskinderabteilung

    Unterlässt der Verkehrssicherungspflichtige dies und wird ein Dritter dadurch in seinen durch § 823 Abs. 1 BGB geschützten Rechtsgütern verletzt, dann kann er diesem wegen Verletzung der Verkehrssicherungspflicht schadensersatzpflichtig werden (BGH VersR 2006, 803; VersR 1990, 796; OLG Hamm VersR 1996, 643; OLG Saarbrücken VersR 1996, 1120; Palandt/Sprau, BGB, 68. Aufl. § 823 Rdnr. 48).

    Die bloße Möglichkeit eines solchen Versagens legt dem Verkehrssicherungspflichtigen nicht schon die Pflicht auf, den Gefahren auch aus derartigen Aufsichtsversäumnissen zu begegnen (BGH VersR 1994, 1486, 1487; ebenso OLG Saarbrücken VersR 1996, 1120).

    Die Möglichkeit eines Aufsichtsversagens der Eltern oder anderer mit der Beaufsichtigung betrauter Personen, legt dem Verkehrssicherungspflichtigen nicht schon die Pflicht auf, den Gefahren auch aus derartigen Aufsichtsversäumnissen zu begegnen (BGH VersR 1994, 1486, 1487; ebenso OLG Saarbrücken VersR 1996, 1120 und OLG München VersR 1989, 815).

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