Weitere Entscheidungen unten: OLG Karlsruhe, 19.10.1995 | AG Hameln, 16.02.1996

Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 05.07.1995 - 19 U 63/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,6516
OLG Frankfurt, 05.07.1995 - 19 U 63/93 (https://dejure.org/1995,6516)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 05.07.1995 - 19 U 63/93 (https://dejure.org/1995,6516)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 05. Juli 1995 - 19 U 63/93 (https://dejure.org/1995,6516)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB §§ 242, 611, 823; PflVG § 3; StVG § 7; AKB § 10; BBR Nr. 3
    Haftung nach § 10 AKB für Schäden durch umstürzenden Autokran

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Haftung des Kfz-Versicherers eines Autokranvermieters; Haftung des Betriebshaftpflichtversicherer des Entleihers; Typische Betriebseinrichtungen des Fahrzeugs; Haftung des Arbeitnehmers; Freistellungsanspruch

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

Papierfundstellen

  • VersR 1996, 1403
  • BB 1997, 13
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • OLG Düsseldorf, 15.01.2002 - 4 U 116/01

    Kraft Gesetz vermutetes Überwachungsverschulden; Entlastungsbeweis nach § 831

    Das gilt selbst dann, wenn das Kfz dabei nur als Arbeitsmaschine zum Einsatz kommt (BGH, VersR 1989, 1187; OLG Frankfurt, VersR 1996, 1403, 1404).
  • OLG Koblenz, 14.03.2011 - 12 U 1528/09

    Umsturz eines Autokrans: Rechtliche Einordnung eines Vertrages über die

    Greift jedoch zu Gunsten des Arbeitnehmers eine gesetzlich vorgeschriebene Haftpflichtversicherung ein, sind die Grundsätze über die Haftungsbeschränkung von Arbeitnehmern unanwendbar (vgl. Schaub, a. a. O., Rn. 62 sowie zum Ganzen OLG Frankfurt, VersR 1996, 1403).
  • OLG Koblenz, 20.02.2003 - 10 U 883/02

    Anforderungen an die Verwerfung der Berufung durch Beschluss;

    Der Einwand der Berufung, daß es sich bei dem Kran um ein selbstfahrendes Gerät handelt, ist demgegenüber unerheblich (vgl. OLG Frankfurt VersR 1996, 1403 m.w.N.).
  • LG Koblenz, 23.05.2016 - 16 S 2/16

    Schäden durch Stützstempel eines Autokranes unterfallen der "kleinen

    Er betrifft jeden Vorgang und jede Handlung, die mit dem Verwendungszweck des Fahrzeuges zeitlich und örtlich in unmittelbarem Zusammenhang steht und 3716 -Seite 3 - schließt auch seine Verwendung als Arbeitsmaschine mit ein (BGH, VersR 1979, 956, 958; VersR 1980, 177, NJW-RR 1994, 218, 219; OLG Frankfurt a.M., r+s 1997, 141, 142 f.; Knappmann, in: Prölss/Martin, 29. Aufl. 2015, AKB 2008 A.1.1 Rn. 15).
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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 19.10.1995 - 12 U 91/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,14271
OLG Karlsruhe, 19.10.1995 - 12 U 91/95 (https://dejure.org/1995,14271)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 19.10.1995 - 12 U 91/95 (https://dejure.org/1995,14271)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 19. Oktober 1995 - 12 U 91/95 (https://dejure.org/1995,14271)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • VersR (via Owlit)

    AHB § 1 Nr. 1
    Unmöglichkeit der Bergung einer Uhr vom Meeresgrund L

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Uhr; Unauffindbarkeit; Meeresgrund; Bergung; Vertretbares Entgelt; Vertretbare Aufwand; Funktionsfähigkeit; Wirtschaftliche Wertlosigkeit; Mitversicherte Person; Wertverlust; Sachschaden

Papierfundstellen

  • VersR 1996, 1403
 
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Wird zitiert von ...

  • OLG Frankfurt, 29.04.2016 - 13 U 106/13

    Berechtigter mittelbarer Besitz als geschütztes Recht iSv § 823 Abs. 1 BGB;

    Eine Besitzentziehung liegt dann vor, wenn eine Sache an einen Ort befördert wird, von dem sie zu vertretbaren Kosten nicht mehr zurückgeholt werden kann (OLG Karlsruhe, Urt. v. 19.10.1995, 12 U 91/95, zitiert nach juris; MüKoBGB/Wagner, 6. A. 2013, § 823 Rn. 173).

    Dass der Kran dennoch mit vertretbarem Aufwand unversehrt wieder in den Besitz der Klägerin zurückgelangen kann, haben vor diesem Hintergrund die Beklagten darzulegen (OLG Karlsruhe, Urt. v. 19.10.1995, 12 U 91/95, zitiert nach juris).

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Rechtsprechung
   AG Hameln, 16.02.1996 - 22 C 524/95 [5]   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,17439
AG Hameln, 16.02.1996 - 22 C 524/95 [5] (https://dejure.org/1996,17439)
AG Hameln, Entscheidung vom 16.02.1996 - 22 C 524/95 [5] (https://dejure.org/1996,17439)
AG Hameln, Entscheidung vom 16. Februar 1996 - 22 C 524/95 [5] (https://dejure.org/1996,17439)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • VersR (via Owlit)

    AUB 88 § 7 III Nr. 1
    Dauer der ärztlichen Behandlung i. S. v. § 7 III AUB 88 L

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Papierfundstellen

  • VersR 1996, 1403
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BGH, 04.11.2020 - IV ZR 19/19

    Abschluss der für den Anspruch auf Tagegeld maßgeblichen ärztlichen Behandlung in

    d) Diese Auslegung entspricht der in der Rechtsprechung und im Schrifttum überwiegend vertretenen Auffassung, die auf den Abschluss der ärztlichen Therapie abstellt und hierzu die Dauer einer vom Arzt verordneten Medikation oder therapeutischen Maßnahme zählt (vgl. - teilweise zu anderen Klauselfassungen - LG Frankfurt/Main r+s 1999, 168; AG Hameln r+s 1996, 379; AG Köln VersR 1995, 950; wohl auch OLG Düsseldorf VersR 1997, 1387 unter I 1; OLG Frankfurt r+s 1993, 234; ebenso Hugemann in Staudinger/Halm/Wendt, Versicherungsrecht 2. Aufl. VII. 3. Unfallversicherung Rn. 54; Jacob, Unfallversicherung AUB 2014 2.
  • OLG Nürnberg, 14.01.2019 - 8 U 636/18

    Ende der für den Anspruch auf Tagegeld in der Unfallversicherung maßgeblichen

    Bis zu diesem Zeitpunkt erstreckt sich die ärztliche Fürsorge und Verantwortung, und bis zu diesem Zeitpunkt muss der Versicherte ärztlichen Anordnungen (Obliegenheit nach § 9 I Satz 2 AUB 88) nachkommen, z. B. Medikamente anwenden, Krankengymnastik durchführen u.a. (so auch OLG Düsseldorf VersR 1997, 1387; AG Köln VersR 1995, 950 m. Anm. Günther; ähnlich AG Hameln r+s 1996, 379 = VersR 1996, 1403 [Ls.]: als Dauer der ärztlichen Behandlung sei der Zeitraum zwischen dem ersten und letzten Arztbesuch bzw. der Fortwirkung bestimmter ärztlicher Maßnahmen nach dem letzten Besuch zu verstehen).

    g) Das AG Hameln hat in einer - in vorstehenden Literaturnachweisen mehrfach zitierten - Entscheidung vom 16.02.1996 (22 C 524/95 (5), RuS 1996, 379, VersR 1996, 1403, zit. nach beckonline) unter dem Leitsatz:.

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