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   OLG Hamm, 02.06.1995 - 9 U 31/95   

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https://dejure.org/1995,6091
OLG Hamm, 02.06.1995 - 9 U 31/95 (https://dejure.org/1995,6091)
OLG Hamm, Entscheidung vom 02.06.1995 - 9 U 31/95 (https://dejure.org/1995,6091)
OLG Hamm, Entscheidung vom 02. Juni 1995 - 9 U 31/95 (https://dejure.org/1995,6091)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB §§ 823 Abs. 1, 254
    Rückschnitt von Sträuchern am Rand eines Kinderspielplatzes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Verkehrssicherung; Kind; Spielplatz; Gefahr; Randböschung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 823 Abs. 1 § 254
    Umfang der Verkehrssicherungspflicht für einen kommunalen Kinderspielplatz

Papierfundstellen

  • NJW 1996, 468 (Ls.)
  • NVwZ 1996, 97
  • VersR 1996, 1515
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • OLG Nürnberg, 13.12.2000 - 4 U 4590/99

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines

    Die Rechtsprechung der Oberlandesgerichte orientiert sich zum Teil an § 9 Abs. 3 Nr. 2 ZSEG und legt unabhängig vom Fahrzeugtyp 0, 40 DM pro Kilometer zugrunde (OLG Hamm, VersR 1996, 1515; so auch: Palandt, BGB, 59. Aufl., § 249, Rn. 11; Hellwig, a.a.O., V 60 "Fahrtkosten").
  • OLG Düsseldorf, 22.01.2007 - 1 U 138/06

    Abbiegen - Rückschaupflicht - Verkehrsunfall

    Soweit die Beklagten unter Hinweis auf die Entscheidung des OLG Hamm in VersR 1996, 1515 einwenden, pro km seien nur 0, 20 EUR und nicht -wie von der Klägerin geltend gemacht- 0, 30 EUR anzusetzen, hält der Senat an seiner bisherigen Rechtsprechung fest, wonach im Rahmen des § 287 ZPO eine Orientierung an den Sätzen des § 5 Abs. 2 Nr. 1 JVEG stattfindet und damit von einer Kilometerpauschale von 0, 25 EUR auszugehen ist.
  • LG Stuttgart, 02.12.2008 - 15 O 228/08

    Baum mit Baumschutzmatte auf Spielplatz zulässig

    Öffentlich zugängliche Kinderspielplätze müssen so eingerichtet und betrieben werden, dass Gefahren, die über das bei bestimmungsgemäßer Benutzung übliche Risiko hinausgehen und vom Kind nicht erkennbar sind, vermieden werden (BGH NJW 1988, 48, 49; OLG Hamm, VersR 1996, 1515, 1516; Spindler , in: BeckOK-BGB, Stand: 01.10.2007, § 823 Rn. 299).
  • LG Krefeld, 21.10.2015 - 2 O 224/15
    Das beklagte Land hat im Rahmen seiner Verkehrssicherungspflichten, die Pflicht, die Verkehrsfläche möglichst gefahrlos zu gestalten und zu erhalten sowie im Rahmen des Zumutbaren alles zu tun, um den Gefahren zu begegnen, die den Benutzern aus einem nicht ordnungsgemäßen Zustand drohen (Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 02. Juni 1995 - 9 U 31/95, VersR 1996, 1515).
  • LG Ravensburg, 30.09.1998 - 1 S 193/98

    Sorgfaltsanforderungen an Spielplatzbetreiber; Verkehrssicherungspflichten eines

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