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   OLG Köln, 21.12.1995 - 5 U 268/93   

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https://dejure.org/1995,5297
OLG Köln, 21.12.1995 - 5 U 268/93 (https://dejure.org/1995,5297)
OLG Köln, Entscheidung vom 21.12.1995 - 5 U 268/93 (https://dejure.org/1995,5297)
OLG Köln, Entscheidung vom 21. Dezember 1995 - 5 U 268/93 (https://dejure.org/1995,5297)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    MBKK 76 § 5 Abs. 1 c; AGBG § 3; AGBG § 9
    Erstattungsausschluß aus wichtigem Grund

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Unangemessen erhöhte Rechnung; Arzt; Ausschluß von der Erstattung; Private Krankenversicherung; Überdiagnostik; Übertherapie

Papierfundstellen

  • VersR 1996, 490
 
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Wird zitiert von ... (12)

  • LG Dortmund, 30.09.2015 - 2 O 59/15

    Anspruch eines versicherten Arztes gegen die private Krankenversicherung auf

    Etwa mit Urteil des OLG Köln vom 21.12.1995 - Az 5 U 268/93 sowie mit Urteil des LG München vom 17.12.1998 - Az 34 O 16844/98 nebst Urteil des OLG München vom 07.12.1999 - Az 25 U 2049/99 und des dazugehörigen Nichtannahmebeschlusses des BGH vom 08.11.2000 - Az. IV ZR 41/00 wurde im Hinblick auf Klagen von Versicherungsnehmern gegen den privaten Krankenversicherer gerichtlich festgestellt, dass die Versicherer zu Recht im Hinblick auf den Kläger einen wichtigen Grund für den erklärten Leistungsausschluss annahmen.

    Insbesondere das OLG Köln stellte im Urteil vom 21.12.1995 - Az 5 U 268/93 nach Einholung eines Sachverständigengutachtens eine Übermaßbehandlung des Klägers im Rahmen seiner ärztlichen Tätigkeit fest, die den Versicherer zum Ausschluss des Klägers berechtige.

    Dies wurde mehrfach gerichtlich bestätigt und auch durch den BGH gebilligt (OLG Hamm, Urteil vom 05.12.2008 - Az. I-9 U 89/08; OLG Köln vom 21.12.1995 - Az 5 U 268/93 sowie des Urteils des Landgerichts München vom 17.12.1998 - Az 34 O 16844/98 nebst Urteil des OLG München vom 07.12.1999 - Az 25 U 2049/99 sowie des dazugehörigen Nichtannahmebeschlusses des BGH vom 08.11.2000 - Az. IV ZR 41/00; siehe auch Prölls/Martin-Voit, VVG, 28. Aufl. 2010 § 5 MB/KK 2009 Rn. 11).

    (Vgl. OLG Köln Urteil vom 21.12.1995 - Az 5 U 268/93; OLG Köln Urteil vom 08.05.2000 - Az. 5 U 247/99 S. 22 mwN.).

  • OLG Koblenz, 26.05.2000 - 10 U 847/99

    Krankheitskosten

    Aus der zitierten Entscheidung des OLG Köln ergibt sich, dass der Ausschluss in einer Vielzahl von Parallelfällen für sachlich gerechtfertigt erachtet wurde, so dass die Wirksamkeit dieses umfassenden Ausschlusses von der Erstattung feststeht (OLG Köln 5 U 80/94; 82/94; 86/94; 83/94; 84/94) 4/94; 268/93 VersR 1996, 490; 95/94; 77/94).

    Dies bedeutet für die hier zu treffende Entscheidung, dass der Senat die in anderen gerichtlichen Verfahren betreffend Dr. B. gewonnenen Erkenntnisse verwerten und zur Begründung heranziehen darf, ohne dass der Kläger daran beteiligt war und demzufolge auch keine Möglichkeit hatte, sich zum Streitstand in jenen Fällen zu äußern und den Erkenntnisprozess zu beeinflussen (vgl. OLG Köln Urteil vom 21.12.1995 -- 5 U 82/94 -- r+s 1996, 238, 239 r. Sp.; Urteil vom gleichen Tage -- 5 U 268/93 -- VersR 1996, 490, 491 r. Sp.).

    d) Die in § 5 (1) c MBKK 94 zugunsten des Versicherers vorgesehene Möglichkeit des Erstattungsausschlusses von Arztrechnungen ist weder überraschend i. S. v. § 3 AGBG noch nach § 9 AGBGB unwirksam (vgl. OLG Köln, r+s 1996, 238; r+s 1990, 135; VersR 1996, 490; OLG Hamm VersR 1988, 687; OLG Düsseldorf sowie Nichtannahmebeschluß des BGH VersR 1984, 273, 276; OLG München VersR 1977, 43; Urteil vom 7.12.1999 -- 25 U 2049/99 LG Bonn VersR 1991, 54).

  • LG Dortmund, 12.12.2007 - 22 O 71/07

    Kein Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb eines Arztes

    Mit Urteil vom 21.12.1995 hatte das OLG Köln (Aktenzeichen 5 U 268/93; veröffentlicht in VersR 1996, 490) festgestellt, dass ein bereits 1992 erfolgter Ausschluss der Rechnungen des Klägers von der Erstattung zu Recht erfolgt war.

    In einem weiteren Urteil vom 04.06.1997 bestätigte das OLG Köln (Aktenzeichen 5 U 175/96; veröffentlicht in VersR 1997, 1474) die Wirksamkeit des Ausschlusses unter Berufung auf die rechtskräftigen Urteile in den Verfahren 5 U 80/94; 5 U 86/94; 5 U 82/94; 5 U 83/94; 5 U 84/94; 5 U 94/94; 5 U 268/93; 5 U 95/94 und 5 U 77/94 jeweils Landgericht Köln, mit denen jeweils Übermaßtherapien und - diagnostiken nach Einholung eines Sachverständigengutachtens festgestellt wurden.

    Wegen Übermaßbehandlungen und unter Berufung auf das vorgenannte Verfahren OLG Köln VersR 1996, 490 sah auch das OLG München (Aktenzeichen 25 U 2049/99 (überreicht von der Beklagten, Blatt 41 ff. der Akten)) einen wichtigen Grund für den von der Rechtsvorgängerin der Beklagten erklärten Leistungsausschluss als gegeben an.

  • OLG München, 07.12.1999 - 25 U 2049/99

    Vertragliche Einschränkung der Leistungspflicht der Krankenversicherung für

    Der Senat schließt sich der überwiegenden Meinung an, die einen solchen Verstoß verneint (Prölss/Martin, WG, 26. Aufl., § 5 MBKK 94 Rn. 7; OLG Köln VersR 1996, 490 m. w. N.).

    § 5 Teil I Nr. 1 c AVB verstößt auch nicht gegen § 3 AGBG (vgl. Prölss/Martin, § 5 MBKK 94 Rn. 7; OLG Köln VersR 1996, 490 m. w. N.).

    Die Übermaßbehandlungen des Arztes, die die Beklagte diesem gegenüber wiederholt moniert hat und in weiteren Verfahren vor dem OLG Köln (VersR 1996, 490; 1997, 1474), auf die sich die Beklagte zu Recht beruft (Prölss/Martin, § 5 MBKK 94 Rn. 7), festgestellt wurden, stellen einen wichtigen Grund zum Ausschluss des Arztes dar (Prölss/Martin, § 5 MBKK 94 Rn. 7).

  • OLG Köln, 27.05.1998 - 5 U 28/98

    Anforderungen i.R. eines unangemessen hohen Umfangs einer Behandlung ohne

    Die Senatsurteile 5 U 268/93, 5 U 77/94, 5 U 80/94, 5 U 82/94, 5 U 83/94, 5 U 84/94, 5 U 86/94 und 5 U 94/94 waren Gegenstand der mündlichen Verhandlung.

    Auch der Senat hat sich dieser Auffassung in der in VersR 1996, 490 veröffentlichten Entscheidung angeschlossen, allerdings mit der Einschränkung, der Versicherte habe kein Recht, anderweitige gerichtliche Entscheidungen auf Richtigkeit überprüfen zu lassen, sondern nur darauf, ob die in einem solchen Verfahren getroffenen Feststellungen einen wichtigen Grund für den Erstattungsausschluß bilden.

  • OLG Hamm, 05.12.2008 - 9 U 89/08

    Behauptung; eingerichteter und ausgeübter Gewerbebetrieb; Unterlassen

    Auf die im Tatbestand des angefochtenen Urteils aufgeführten Entscheidungen wird verwiesen (OLG Köln, Urt. vom 21.12.1995, 5 U 268/93, VersR 1996, 490; Urt. vom 4.6.1997, 5 U 175/96, VersR 1997, 1474; Urt. vom 27.5.1998, 5 U 28/98, NVersZ 2000, 23; OLG München, Urt. vom 7.12.1999, 25 U 2049/99, Bl. 41 ff. d.A.; OLG Koblenz, Urt. v. 26.5.2000, 19 U 847/99, Bl. 49 ff. d.A.).
  • OLG Köln, 21.12.1995 - 5 U 82/94

    Ausschluss von Rechnungen eines Arztes von der Kostenerstattung im Rahmen einer

    Der Senat hat in fünf weiteren von Versicherungsnehmern gegen die Beklagte (5 U 83/94; 5 U 84/94; 5 U 86/94; 5 U 93/94; 5 U 94/94) und drei gegen die ... (5 U 268/93; 5 U 77/94; 5 U 80/94) geführten Prozessen, bei denen es ebenfalls um die Wirksamkeit des auf § 5 (1) c) MB/KK gestützten Ausschlusses der Rechnungen des Streithelfers von der Erstattung geht, nach Einholung von Sachverständigengutachten teils krasse, jedenfalls aber erhebliche Übermaßbehandlungen, insbesondere in bezug auf die Labordiagnostik festgestellt, wobei die Vorgehensweise des Streithelfers jeweils gleichgelagert ist.
  • OLG Köln, 30.08.2018 - 5 U 145/17
    An der früheren Rechtsprechung auch des erkennenden Senates, wonach von einem Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb nicht auszugehen sei, weil es am Merkmal der Unmittelbarkeit fehle (vgl. hierzu OLG Köln, Urteil vom 21. Dezember 1995 - 5 U 268/93 -, VersR 1996, 490), ist nach modernerem Verständnis und insbesondere neuerer höchstrichterlicher Rechtsprechung (BGHZ 193, 227 ff.; ) möglicherweise nicht mehr festzuhalten.
  • OLG Köln, 21.12.1995 - 5 U 94/94

    Anforderungen an die Nichtigkeit einer in einem Versicherungsvertrag vorgesehenen

    Der Senat hat in drei, vonVersicherungsnehmern gegen die Debeka (5 U 80/94, 5 U 268/93 und 5 U 77/94) sowie von sechs Versicherungsnehmern gegen die DKV geführten Prozessen (5 U 82/94, 5 U 83/94, 5 U 84/94, 5 U 86/94, 5 U 93/94, 5 U 95/94), bei denen es ebenfalls um die Wirksamkeit des auf § 5 (1) c) MB/KK gestützten Ausschlusses der Rechnungen des Streithelfers von der Erstattung geht, nach Einholung von Sachverständigengutachten teils krasse, jedenfalls aber erhebliche Übermaßbehandlungen, insbesondere in bezug auf die Labordiagnostik festgestellt, wobei die Vorgehensweise des Streithelfers jeweils gleichgelagert ist.
  • OLG Köln, 21.12.1995 - 5 U 77/94

    Anforderungen an die Nichtigkeit einer in einem Versicherungsvertrag vorgesehenen

    Beispielsweise sei hier nur auf die Ausführungen in der Sache 5 U 268/93 hingewiesen, in welchem hinsichtlich zweier versicherter Personen Laborkosten in Höhe von mehreren Tausend DM veranlaßt worden sind, ohne daß eine diagnoseorientierte Behandlung erfolgt ist.
  • OLG Köln, 21.12.1995 - 5 U 86/94

    Anforderungen an die Nichtigkeit einer in einem Versicherungsvertrag vorgesehenen

  • OLG Köln, 21.12.1995 - 5 U 95/94

    Anforderungen an die Nichtigkeit einer in einem privaten

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