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   OLG Düsseldorf, 09.03.1995 - 13 U 70/94   

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https://dejure.org/1995,4217
OLG Düsseldorf, 09.03.1995 - 13 U 70/94 (https://dejure.org/1995,4217)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 09.03.1995 - 13 U 70/94 (https://dejure.org/1995,4217)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 09. März 1995 - 13 U 70/94 (https://dejure.org/1995,4217)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 823
    Grob fahrlässige Brandverursachung durch Sorglosigkeit bei Schweißarbeiten

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Schweißarbeiten: Haftung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Schweißarbeiten; Sicherrungsmaßnahmen; Grone Fahrlässigkeit; Haftung; Brandverursacher

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Haftung für Schweißarbeiten (IBR 1996, 238)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 1996, 512
  • BauR 1996, 280
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • OLG Düsseldorf, 11.01.2011 - 23 U 28/10

    Haftung für den Brand am Düsseldorfer Flughafen

    Der Schuldvorwurf an die Klägerin reduziert sich auch nicht auf die Unterlassung einer Kontrolle, ob die Beklagte ihre Verpflichtungen aus der BauO eingehalten habe, sondern erstreckt sich auf die Unterlassung einer von ihr als Fachunternehmen geforderten eigenständigen Untersuchung des gesamten Arbeitsbereichs auf mit den Schweißarbeiten und deren Begleiterscheinungen verbundenen spezifischen und besonderen Brandgefahren (vgl. BGH, Urteil vom 23.09.1975, VI ZR 62/73, BauR 1976, 142; OLG Düsseldorf, Urteil vom 09.03.1995, 13 U 70/94, BauR 1996, 280; OLG Oldenburg, Urteil vom 25.09.2001, 12 U 84/01, BauR 2002, 1715; OLG Celle, Urteil vom 08.11.1989, 6 U 3/89, BauR 1990, 626; vgl. auch OLG Nürnberg, Urteil vom 13.12.2002, 13 U 2295/02, OLGR 2003, 197).
  • VGH Baden-Württemberg, 24.04.2008 - 1 S 2913/07

    Berufungspflicht des Kostenpflichtigen auf unbillige Härte; Prüfungspflicht von

    Er hatte eine Ausbildung als Schweißer gemacht und hatte auch eine langjährige Berufserfahrung, in der ihm das besondere Gefährdungspotenzial dieser Tätigkeit vor Augen geführt worden ist (vgl. hierzu auch OLG Düsseldorf, Urteil vom 09.03.1995 - 13 U 70/94 -, VersR 1996, 512; OLG Oldenburg, Urteil vom 16.12.1998 - 2 U 221/98 -, NVersZ 1999, 436).
  • OLG Köln, 22.11.2018 - 3 U 74/17

    BGB §§ 280, 278, 823

    Gerade wegen der möglicherweise vorliegenden Unsicherheit in Bezug auf die Entflammbarkeit der Bilgenflüssigkeit war die strikte Beachtung der einschlägigen Brandverhütungsvorschriften zwingend geboten und erforderlich, was dem Beklagten zu 2) als ausgebildetem Schweißer auch grundsätzlich bewusst war (vgl. insoweit auch OLG Düsseldorf VersR 1996, 512).
  • LG Düsseldorf, 22.02.2000 - 6 O 161/99

    Schadensersatz einer Fluggesellschaft gegen einen Flughafenbetreiber wegen

    Steht aber ein Schaden zwar bei rein naturwissenschaftlicher Betrachtung mit der Handlung des Schädigers in einem kausalen Zusammenhang, ist dieser Schaden jedoch entscheidend durch ein völlig ungewöhnliches und unsachgemäßes Verhalten anderer ausgelöst worden, dann kann die Grenze überschritten sein, bis zu der dem Erstschädiger der Zweiteingriff und dessen Auswirkungen als haftungsausfüllender Folgeschaden eines Verhaltens zugerechnet werden können (BGH recht + schaden 1997, S. 113; BauR 1996, S. 280, 281; VerSR 1988, S. 1273, 1274).
  • LG Düsseldorf, 30.11.2005 - 2b O 74/99

    Flughafen Brand

    Steht allerdings ein Schaden zwar bei rein naturwissenschaftlicher Betrachtung mit der Handlung des Schädigers in einem kausalen Zusammenhang, ist dieser Schaden jedoch entscheidend durch ein völlig ungewöhnliches und unsachgemäßes Verhalten anderer ausgelöst worden, dann kann die Grenze überschritten sein, bis zu der dem Erstschädiger der Zweiteingriff und dessen Auswirkungen als haftungsausfüllender Folgeschaden eines Verhaltens zugerechnet werden können (BGH recht + schaden 1997, S. 113; BauR 1996, S. 280, 281; VersR 1988, S. 1273, 1274).
  • LG Düsseldorf, 30.11.2005 - 2b O 95/99

    Flughafen, Brand

    Steht allerdings ein Schaden zwar bei rein naturwissenschaftlicher Betrachtung mit der Handlung des Schädigers in einem kausalen Zusammenhang, ist dieser Schaden jedoch entscheidend durch ein völlig ungewöhnliches und unsachgemäßes Verhalten anderer ausgelöst worden, dann kann die Grenze überschritten sein, bis zu der dem Erstschädiger der Zweiteingriff und dessen Auswirkungen als haftungsausfüllender Folgeschaden eines Verhaltens zugerechnet werden können (BGH recht + schaden 1997, S. 113; BauR 1996, S. 280, 281; VersR 1988, S. 1273, 1274).
  • BGH, 14.11.1995 - VI ZR 118/95

    Haftung für Schweißarbeiten

    Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des 13. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 9. März 1995 [OLG Düsseldorf - 13 U 70/94 - 09.03.95] wird nicht angenommen.
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