Rechtsprechung
   OLG Saarbrücken, 25.05.1994 - 5 U 1053/93 - 70   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,4508
OLG Saarbrücken, 25.05.1994 - 5 U 1053/93 - 70 (https://dejure.org/1994,4508)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 25.05.1994 - 5 U 1053/93 - 70 (https://dejure.org/1994,4508)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 25. Mai 1994 - 5 U 1053/93 - 70 (https://dejure.org/1994,4508)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1994,4508) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    VVG § 61; VHB 84 § 9 Nr. 1 a; VHB 84 § 12
    Pkw im Parkhaus mit wertvollen Gegenständen auf dem Rücksitz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

Papierfundstellen

  • VersR 1996, 580
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)

  • OLG Saarbrücken, 30.10.2014 - 4 U 165/13

    Kfz-Versicherung: Kürzung der Kaskoversicherungsleistungen und Regress des

    Grobe Fahrlässigkeit liegt nahe, wenn der Versicherungsnehmer wusste (bewusste Fahrlässigkeit) oder durch einfachste und naheliegende Überlegungen hätte erkennen können (unbewusste Fahrlässigkeit), dass sein Verhalten geeignet war, den Eintritt des Versicherungsfalls zu fördern (vgl. BGH, VersR 1980, 180; SaarlOLG, VersR 1996, 580; MünchKomm(VVG)-Looschelders, aaO., § 81 VVG, Rdn. 70).
  • OLG Köln, 01.06.1999 - 9 U 141/98

    Zurücklassen von Reisegepäck im Fahrzeug

    Ob diese Voraussetzungen für den Innenraum von Parkhäusern, wenn sie Gebäude im Sinne von § 5 Nr. 1 b) VHB 84 sind, ohne Rücksicht auf die Ausgestaltung der Zugangsmöglichkeit von außen und Personenkontrolle stets zutreffen ( so wohl Martin, SVR, a.a.O. D III 10; vgl. auch OLG Saarbrücken, r+s 1995, 108 = VersR 1996, 580; OLG Hamm, r+s 1991, 314 = VersR 1992, 353; OLG Düsseldorf, r+s 1998, 160 ) konnte dahinstehen.

    Voraussetzung für die Annahme der Herbeiführung des Versicherungsfalls in diesem Sinne ist zunächst, daß der Versicherungsnehmer durch sein Verhalten - Tun oder Unterlassen - den als vertragsgemäß vorausgesetzten Standard an Sicherheit gegenüber der Diebstahlgefahr deutlich unterschritten hat ( vgl. BGH, r+s 1989, 62 = VersR 1989, 141; r+s 1997, 123; r+s 1996, 167 = VersR 1996, 576; r+s 1996, 168 = VersR 1996, 621; OLG Saarbrücken, r+s 1995, 108 = VersR 1996, 580; OLG Düsseldorf, r+s 1998, 160; Prölss/Martin - Knappmann, VVG, 26. Aufl., § 11 AVBR 92, Rn 9 ).

    Aber gerade die versuchte Tarnung der Gepäckstücke mit wertvollem Inhalt durch darübergelegte Mäntel, um eine nicht vorhandene Gepäckraumabdeckung vorzutäuschen, gibt dem genau hinsehenden Täter den Anreiz zum Einbruch ( vgl. OLG Saarbrücken, r+s 1995, 108 = VersR 1996, 580 für die Ausbreitung von Decken ).

  • OLG Düsseldorf, 22.11.2016 - 24 U 40/16

    Pflichten des Mieters eines Hubschraubers

    Zudem muss der Eintritt des Versicherungsfalls mit einem Aufwand an Kosten und Unbequemlichkeiten zu vermeiden gewesen sein, den eine nicht versicherte Person angesichts der Schadensgefahr normalerweise ohne weiteres in Kauf genommen hätte (OLG München, Urteil vom 24.11.1993 - 30 U 458/93, VersR 1994, 1060; OLG Saarbrücken, Urteil vom 25.05.1994 - 5 U 1053/93-70, VersR 1996, 580).
  • OLG Düsseldorf, 23.12.2010 - 4 U 101/10

    Kraftfahrzeugversicherung - Leistungskürzung - Maßstab

    Dabei muss die Wahrscheinlichkeit des Schadens - und zwar gerade die des eingetretenen Schadens (BGH VersR 1992, 1087) - offenkundig so groß sein, dass es ohne Weiteres nahe lag, zur Vermeidung des Versicherungsfalls ein anderes Verhalten als das tatsächlich verübte in Betracht zu ziehen (OLG München VersR 1994, 1060; OLG Saarbrücken VersR 1996, 580).
  • LG Saarbrücken, 18.02.2015 - 14 O 108/14

    Kfz-Vollkaskoversicherung: Zurechnung des Fehlverhaltens Dritter;

    OLG, Urteil vom 25. Mai 1994 - 5 U 1053/93 - 70, VersR 1996, 580; Urteil vom 30. Oktober 2014 - 4 U 165/13, NJW-Spezial 2015, 41).
  • LG Hechingen, 03.12.2012 - 1 O 124/12

    Zur Leistungskürzung beim Zusammentreffen einer Obliegenheitsverletzung mit

    Vom Versicherungsnehmer können nämlich solche Sicherungsmaßnahmen verlangt werden, die mit einem Aufwand an Kosten und Unbequemlichkeit verbunden sind, die eine nicht versicherte Person angesichts der Schadensgefahr normalerweise ohne weiteres in Kauf genommen hätte, um den Schaden abzuwenden (vgl. OLG Saarbrücken, Versicherungsrecht 1996, 580, Müko VVG, § 81, Randnummer 42).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht