Weitere Entscheidung unten: LG Gießen, 03.05.1995

Rechtsprechung
   OLG Hamm, 04.05.1995 - 27 U 12/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,8928
OLG Hamm, 04.05.1995 - 27 U 12/95 (https://dejure.org/1995,8928)
OLG Hamm, Entscheidung vom 04.05.1995 - 27 U 12/95 (https://dejure.org/1995,8928)
OLG Hamm, Entscheidung vom 04. Mai 1995 - 27 U 12/95 (https://dejure.org/1995,8928)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 249; BGB § 254
    "Erforderlichkeit" von Mietwagenkosten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Mietwagen; Kfz; Ersatzfahrzeug; Kosten; Konkurrenzangebot

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB §§ 249, 242, 254

Papierfundstellen

  • VersR 1996, 773
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • OLG Jena, 26.04.2007 - 1 U 216/06

    Erstattung der Mietwagenkosten bei Unfallschaden

    Die früher herrschende und auch jetzt noch zum Teil vertretene Meinung hat die Ersparnis auf 15 bis 20 % der Mietwagenkosten festgesetzt (vgl. OLG Köln, NJW-RR 1993, 913; OLG Hamm, VersR 1996, 773).
  • OLG Frankfurt, 17.06.1997 - 10 U 122/96

    Anspruch des Leasingnehmers auf Erstattung der (wenn auch fiktiven)

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  • LG Halle, 16.12.2005 - 1 S 154/05
    Allerdings trifft ihn diese Erkundigungspflicht, die nicht mit einer zu verneinenden Pflicht zur Marktforschung zu verwechseln ist, nach der auch von der Kammer geteilten obergerichtlichen Rechtsprechung nur dann, wenn - für ihn erkennbar - von vornherein eine längere Anmietzeit von zwei bis drei Wochen notwendig ist oder absehbar ist, dass das Fahrzeug für längere Strecken benötigt wird, und daher nicht unerhebliche Kosten zu erwarten sind (BGH, NJW 1985, 2639, 2640; VersR 1996, 903; OLG Düsseldorf, MDR 1992, 134; OLG Frankfurt, NJW-RR 1996, 984; OLG Hamm, ZfS 1993, 10, 11; r + s 1994, 177; VersR 1996, 773; OLG München, DAR 1995, 254, 255; OLG Nürnberg, ZfS 1990, 191; ZfS 1991, 195; VersR 1994, 235; OLG Stuttgart, NZV 1994, 313, 314).
  • LG Halle, 13.05.2005 - 1 S 255/03
    Da der Kläger hier eingestanden hat (s. Bd. I, Bl. 73 dA; Fragebogen Anlage B 5), dass er bei Anmietung des Fahrzeuges keinerlei Erkundigungen über andere Anmietungsmöglichkeiten eingezogen hat und den erstbesten Vermieter auf Vermittlung der Reparaturwerkstatt genommen hat, hat er sich als der Geschädigte im Rahmen seiner grundsätzlichen Schadensminderungspflicht bei der Schadensabrechnung etwaige günstigere Mietwagenangebote aus dem regionalen Durchschnitt entgegenhalten zu lassen, soweit er nicht beweisen kann, dass sich die tatsächliche Anmietsumme noch im Bereich des Marktüblichen gehalten hat, da sich allein in diesem Fall ein Verstoß gegen die Schadensminderungspflicht nicht ausgewirkt hätte (vgl. OLG Hamm VersR 1996, S. 773;.
  • AG Heidelberg, 22.12.2004 - 29 C 488/04
    Als erforderlich sind dabei diejenigen Aufwendungen anzusehen, die ein verständiger, wirtschaftlich denkender Mensch in der Lage des Geschädigten machen würde (OLG Hamm, Versicherungsrecht 1996, 773 f).
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Rechtsprechung
   LG Gießen, 03.05.1995 - 1 S 9/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,10441
LG Gießen, 03.05.1995 - 1 S 9/95 (https://dejure.org/1995,10441)
LG Gießen, Entscheidung vom 03.05.1995 - 1 S 9/95 (https://dejure.org/1995,10441)
LG Gießen, Entscheidung vom 03. Mai 1995 - 1 S 9/95 (https://dejure.org/1995,10441)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Beweis des ersten Anscheins; Verschulden; Auffahren; Überholen; Fahrstreifenwechsel

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    StVG § 17; ZPO § 286
    Haftungsverteilung bei einem Auffahrunfall auf einer Autobahn

Papierfundstellen

  • VersR 1996, 773
 
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Wird zitiert von ... (4)

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