Rechtsprechung
OLG Saarbrücken, 21.06.1995 - 5 U 982/94 - 92 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
VVG § 64; AKB § 14
Berufung auf das Sachverständigenverfahren erst im Prozeß - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Vorprozessuales Verhalten; Sachverständigenverfahren; Schadenshöhe; Neupreisentschädigung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
AKB § 14
- rechtsportal.de (Leitsatz)
AKB § 14; VVG § 64
Papierfundstellen
- VersR 1996, 882
Wird zitiert von ... (3)
- BGH, 14.04.2021 - IV ZR 105/20
Wird ein kaskoversichertes Fahrzeug, welches bei einem Unfall beschädigt oder …
Zu Recht haben die Vorinstanzen die Klage nicht an deren Unzulässigkeit scheitern lassen, denn selbst wenn die Klägerin nach A.2.10.1 AKB gehalten gewesen wäre, das dort geregelte Sachverständigenverfahren einzuleiten, hätte die Nichtbeachtung dieser Regelung nicht die Unzulässigkeit der Klage zur Folge, sondern könnte lediglich dazu führen, dass der mit der Klage verfolgte Anspruch noch nicht fällig wäre (…vgl. dazu OLG Köln r+s 2002, 188 [juris Rn. 5]; OLG Saarbrücken VersR 1996, 882;… LG Frankfurt/Oder r+s 2014, 120 [juris Rn. 27];… Meinecke in Stiefel/Maier, Kraftfahrtversicherung AKB 19. Aufl. AKB 2015 A.2 Rn. 738). - LG Frankfurt/Oder, 17.12.2013 - 16 S 131/13
Kraftfahrzeugversicherung: Zurückweisung des von der Gegenseite benannten …
Klagt daher ein Versicherungsnehmer vor Durchführung des Sachverständigenverfahrens, führt die Berufung des Versicherers auf die vorrangige Durchführung des Sachverständigenverfahrens zur Abweisung der Klage als unbegründet (stRspr., OLG Köln r+s 2002, 188; OLG Saarbrücken VersR 1996, 882; OLG Nürnberg NJW-RR 1995, 544;… Meinecke, in: Stiefel/Maier, Kraftfahrtversicherung AKB-Kommentar, 18. Aufl. AKB A.2.17 Rn. 2 m.w.N.). - OLG Saarbrücken, 06.08.2003 - 5 U 180/03
Voraussetzungen des Sachverständigenverfahrens
Die Beantwortung von Rechtsfragen fällt nicht in seine Kompetenz (Senat, Urt.v. 21.6.1995 5 U 982/94 VersR 96, 882).