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   OLG Saarbrücken, 01.02.1995 - 5 U 321/94 - 22   

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https://dejure.org/1995,9553
OLG Saarbrücken, 01.02.1995 - 5 U 321/94 - 22 (https://dejure.org/1995,9553)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 01.02.1995 - 5 U 321/94 - 22 (https://dejure.org/1995,9553)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 01. Februar 1995 - 5 U 321/94 - 22 (https://dejure.org/1995,9553)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 93 ff.; VGB 62 § 2; VHB 74 § 2
    Abgrenzung zur Hausratversicherung bei Einbauküche

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Bestandteil; Einbauküche; Bestandteil eines Gebäudes

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Brand zerstört Einbauküche - Als "Zubehör" ist die Küche in der Wohngebäudeversicherung nicht versichert

Papierfundstellen

  • VersR 1996, 97
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • OLG Celle, 31.01.2019 - 8 U 180/18

    Rechtstellung des gerichtlich bestellten Bausachverständigen; Pflicht zur

    Die Abgrenzung von individuell für das Gebäude raumspezifisch geplanten und gefertigten Einbauküchen erfolgt vor dem Hintergrund, dass die Wohngebäudeversicherung typischerweise das Risiko von Substanzschäden des Gebäudes abdeckt, während die Hausratversicherung die Einrichtung des Gebäudes umfasst (vgl. OLG Saarbrücken VersR 2012, 1029; OLG Saarbrücken VersR 1996, 97; OLG Köln, NJW-RR 1993, 861).
  • AG Düren, 12.02.2003 - 45 C 477/02

    Versicherung einer Einbauküche durch eine Gebäudeversicherung; Bewertung eines

    Dabei ist allein darauf abzustellen, ob der eine oder andere Teil nach der Trennung noch in der bisherigen Art - sei es auch erst nach Verbindung mit einer anderen Sache - wirtschaftlich genutzt werden kann; eine nur geringfügige Wertminderung infolge der Trennung ist dabei unerheblich (OLG Saarbrücken Versicherungsrecht 1996, 97, 98; Palandt/Heinrichs, 61. Auflage, BGB, § 93 Randnummer 3 m.w.N.).

    Anders als bei einer speziell für den betreffenden Raum angefertigten und im wesentlichen individuell gestalteten Einbauküche (vgl. hierzu OLG Zweibrücken NJW-RR 1989, 84 [OLG Zweibrücken 11.10.1988 - 7 U 74/88] ; OLG Saarbrücken Versicherungsrecht 1996, 97, 98) ist es möglich, eine solche serienmäßig gefertigte Küche mit einem zumutbaren Aufwand abzubauen und an einer anderen Stelle wieder aufzubauen.

  • OLG Celle, 20.05.2009 - 8 U 6/09

    Bei im Versicherungsvertrag mitversicherten Hotelkosten handelt es sich um eine

    Auf dieser Grundlage wird angenommen, dass Einbaumöbel (OLG Köln VersR 2001, 54: aus Küchenmöbeln bestehender Raumteiler) und Einbauküchen (OLG Saarbrücken VersR 1996, 97; OLG Köln VersR 1992, 1468; LG Lübeck VersR 1984, 477) in der Regel Hausrat und kein Gebäudebestandteil sind.
  • OLG Saarbrücken, 19.07.2006 - 5 U 53/06

    Wirksamkeit der Beschränkung von Leistungen des Krankenversicherers auf ärztliche

    Ein von der Rechtssprache abweichendes Verständnis kommt nur dann in Betracht, wenn das allgemeine Sprachverständnis von der Rechtssprache in einem Randbereich deutlich abweicht oder wenn der Sinnzusammenhang der Versicherungsbedingungen etwas anderes ergibt (BGH, Urt. v. 5.07.1995 - IV ZR 133/94 - VersR 1995, 951; Senat, Urt. v. 01.02.1995 - 5 U 321/94-22 - VersR 1996, 97).
  • OLG Saarbrücken, 19.10.2011 - 5 U 71/11

    Gebäudeversicherung: Entschädigung für eine serienmäßig gefertigte Einbauküche;

    Die Abgrenzung von individuell für das Gebäude raumspezifisch geplanten und gefertigten Einbauküchen erfolgt vor dem - auch für den Versicherungsnehmer nachvollziehbaren - Hintergrund, dass die Wohngebäudeversicherung typischerweise das Risiko von Substanzschäden des Gebäudes abdeckt, während die Hausratversicherung die Einrichtung des Gebäudes umfasst (vgl. Senat, Urt. v. 1.2.1995 - 5 U 321/94 - VersR 1996, 97; OLG Köln, NJW-RR 1993, 861).
  • LG Düsseldorf, 11.08.2010 - 23 S 40/10

    Eine Küche ist kein mitversichertes Zubehör i.S.d. C I 2 der

    Auf Derartiges ist in der Rechtsprechung abgestellt worden bei Schäden an Einbauküchen im Zusammenhang mit der Frage, ob - wie in den dort maßgeblichen Versicherungsbedingungen als Voraussetzung der Eintrittspflicht des Versicherers bestimmt - eine Einbauküche ein Gebäudebestandteil ist (KG, Urteil v. 01.09.1998, 6 U 9340/97; OLG Saarbrücken, Urteil vom 01.02.1995, 5 U 321/94; OLG Köln, Urteil v. 22.06.1999, 9 U 179/98; OLG Celle, Urteil v. 20.05.2009, 8 U 6/09 unter II 3 a - alle zitiert nach juris).
  • OLG Köln, 22.06.1999 - 9 U 179/98

    Erstattungsanspruch eines Hausratversicherers gegen einen Gebäudeversicherer

    (OLG Köln, r+s 1992, 316 = VersR 1992, 1468; siehe auch OLG Saarbrücken, VersR 1996, 97 bei serienmäßig gefertigter Einbauküche; Martin, SVR, 3. Aufl., H II 38, 64 zu Einbaumöbeln und Schrankwänden).
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