Weitere Entscheidung unten: LG Köln, 30.11.1994

Rechtsprechung
   EuGH, 14.11.1995 - C-484/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,251
EuGH, 14.11.1995 - C-484/93 (https://dejure.org/1995,251)
EuGH, Entscheidung vom 14.11.1995 - C-484/93 (https://dejure.org/1995,251)
EuGH, Entscheidung vom 14. November 1995 - C-484/93 (https://dejure.org/1995,251)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1995,251) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • EU-Kommission PDF

    Svensson und Gustavsson / Ministre du Logement und de l'Urbanisme

    EG-Vertrag, Artikel 67
    1. Freier Kapitalverkehr; Beschränkungen; Beihilfenregelung für den Wohnungsbau, wonach die Gewährung einer Zinsvergütung an die Darlehensnehmer davon abhängt, daß das Darlehen bei einem im Inland niedergelassenen Kreditinstitut aufgenommen wurde; Unzulässigkeit

  • EU-Kommission

    Svensson und Gustavsson / Ministre du Logement und de l'Urbanisme

  • Wolters Kluwer

    Gemeinschaftswidrigkeit der Gewährung von zinsbegünstigten Darlehen zum Wohnungsbau nur durch im Mitgliedsstaat ansässige Banken; Liberalisierter Kapitalverkehr und Diskriminierung von Kreditinstituten in anderen Mitgliedsstaaten; Förderung des Wohnungsbaus und ...

  • Judicialis

    EG-Vertrag Art. 177; ; EG-Vertrag Art. 56; ; EG-Vertrag Art. 67; ; EG-Vertrag Art. 71

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EG-Vertrag Art. 56, Art. 59, Art. 67
    1. Freier Kapitalverkehr - Beschränkungen - Beihilfenregelung für den Wohnungsbau, wonach die Gewährung einer Zinsvergütung an die Darlehensnehmer davon abhängt, daß das Darlehen bei einem im Inland niedergelassenen Kreditinstitut aufgenommen wurde - Unzulässigkeit

  • datenbank.nwb.de

    Diskriminierung bei der Gewährung von Wohnungsbauförderung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • WuB Entscheidungsanmerkungen zum Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb 12,79 €) (Entscheidungsbesprechung)

    Beschränkung staatlicher Zinsvergütungen bei Baudarlehen auf von inländischen Instituten gewährte Kredite mit Kapitalverkehrs- und Dienstleistungsfreiheit unvereinbar

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Freier Kapitalverkehr - Freier Dienstleistungsverkehr - Zinsvergütung für Baudarlehen - Darlehen, das bei einem Kreditinstitut aufgenommen wurde, das in dem die Vergütung gewährenden Mitgliedstaat nicht zugelassen ist.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 1996, 50
  • WM 1996, 714
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (95)Neu Zitiert selbst (4)

  • EuGH, 28.01.1992 - C-204/90

    Bachmann / Belgischer Staat

    Auszug aus EuGH, 14.11.1995 - C-484/93
    16 Zwar hat der Gerichtshof in seinen Urteilen vom 28. Januar 1992 in der Rechtssache C-204/90 (Bachmann, Slg. 1992, I-249) und in der Rechtssache C-300/90 (Kommission/Belgien, Slg. 1992, I-305) ausgeführt, daß eine Regelung, die geeignet ist, sowohl die Freizuegigkeit der Arbeitnehmer als auch den freien Dienstleistungsverkehr zu beschränken, durch die Notwendigkeit, die Kohärenz einer Steuerregelung zu gewährleisten, gerechtfertigt sein kann.
  • EuGH, 28.01.1992 - C-300/90

    Kommission / Belgien

    Auszug aus EuGH, 14.11.1995 - C-484/93
    16 Zwar hat der Gerichtshof in seinen Urteilen vom 28. Januar 1992 in der Rechtssache C-204/90 (Bachmann, Slg. 1992, I-249) und in der Rechtssache C-300/90 (Kommission/Belgien, Slg. 1992, I-305) ausgeführt, daß eine Regelung, die geeignet ist, sowohl die Freizuegigkeit der Arbeitnehmer als auch den freien Dienstleistungsverkehr zu beschränken, durch die Notwendigkeit, die Kohärenz einer Steuerregelung zu gewährleisten, gerechtfertigt sein kann.
  • EuGH, 25.07.1991 - C-288/89

    Stichting Collectieve Antennevoorziening Gouda / Commissariaat voor de Media

    Auszug aus EuGH, 14.11.1995 - C-484/93
    Eine solche Diskriminierung kann jedoch nur aus den Gründen des Allgemeininteresses gerechtfertigt sein, die in Artikel 56 Absatz 1 des Vertrages genannt sind, auf den Artikel 66 verweist; wirtschaftliche Ziele gehören nicht zu diesen Gründen (siehe insbesondere Urteil vom 25. Juli 1991 in der Rechtssache C-288/89, Collectieve Antennevoorziening Gouda u. a., Slg. 1991, I-4007, Randnr. 11).
  • EuGH, 11.11.1981 - 203/80

    Casati

    Auszug aus EuGH, 14.11.1995 - C-484/93
    5 Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes (vgl. insbesondere Urteil vom 11. November 1981 in der Rechtssache 203/80, Casati, Slg. 1981, 2595, Randnrn.
  • EuGH, 16.01.2003 - C-388/01

    DER GERICHTSHOF VERURTEILT ITALIEN, WEIL ES VORZUGSTARIFE FÜR DEN ZUGANG ZU

    Wirtschaftliche Ziele können keine Gründe der öffentlichen Ordnung im Sinne von Artikel 46 EG darstellen (u. a. Urteil vom 14. November 1995 in der Rechtssache C-484/93, Svensson und Gustavsson, Slg. 1995, I-3955, Randnr. 15).

    Was zweitens das Erfordernis betrifft, die Kohärenz des Steuersystems zu wahren, das im Urteil vom 28. Januar 1992 in der Rechtssache C-204/90 (Bachmann, Slg. 1992, I-249) als möglicher Rechtfertigungsgrund für Regelungen anerkannt worden ist, die dazu angetan sind, die vom Vertrag gewährleisteten Grundfreiheiten einzuschränken, so ist daran zu erinnern, dass in den Rechtssachen, die zum Urteil Bachmann und zum Urteil vom gleichen Tag in der Rechtssache C-300/90 (Kommission/Belgien, Slg. 1992, I-305) geführt haben, zwischen der Abzugsfähigkeit von Versicherungsbeiträgen und der Besteuerung der von den Versicherern nach den Alters- und Todesfallversicherungsverträgen geschuldeten Beträge ein unmittelbarer Zusammenhang bestand, der zur Wahrung der Kohärenz des fraglichen Steuersystems aufrechterhalten werden musste (vgl. insoweit u. a. Urteile Svensson und Gustavsson, Randnr. 18, vom 27. Juni 1996 in der Rechtssache C-107/94, Asscher, Slg. 1996, I-3089, Randnr. 58, vom 16. Juli 1998 in der Rechtssache C-264/96, ICI, Slg. 1998, I-4695, Randnr. 29, und vom 28. Oktober 1999 in der Rechtssache C-55/98, Vestergaard, Slg. 1999, I-7641, Randnr. 24).

  • EuGH, 14.09.2006 - C-386/04

    Centro di Musicologia Walter Stauffer - Freier Kapitalverkehr -

    53 Voraussetzung dafür, dass ein auf eine solche Rechtfertigung gestütztes Vorbringen Erfolg haben kann, ist jedoch, dass das Bestehen eines unmittelbaren Zusammenhangs zwischen der betreffenden Steuervergünstigung und dem Ausgleich dieser Vergünstigung durch einen bestimmten Steuerabzug feststeht (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 14. November 1995 in der Rechtssache C-484/93, Svensson und Gustavsson, Slg. 1995, I-3955, Randnr. 18, vom 27. Juni 1996 in der Rechtssache C-107/94, Asscher, Slg. 1996, I-3089, Randnr. 58, und vom 16. Juli 1998 in der Rechtssache C-264/96, ICI, Slg. 1998, I-4695, Randnr. 29, sowie Urteil Vestergaard, Randnr. 24, und Urteil vom 21. November 2002 in der Rechtssache C-436/00, X und Y, Slg. 2002, I-10829, Randnr. 52).
  • EuGH, 03.10.2006 - C-452/04

    DAS GEMEINSCHAFTSRECHT STEHT DEM ERFORDERNIS EINER VORHERIGEN ERLAUBNIS FÜR DIE

    39 Nach ständiger Rechtsprechung stellt die Tätigkeit der Kreditvergabe durch ein Kreditinstitut eine Dienstleistung im Sinne des Artikels 49 EG dar (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 14. November 1995 in der Rechtssache C-484/93, Svensson und Gustavsson, Slg. 1995, I-3955, Randnr. 11, und vom 9. Juli 1997 in der Rechtssache C-222/95, Parodi, Slg. 1997, I-3899, Randnr. 17).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   LG Köln, 30.11.1994 - 23 S 13/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,10986
LG Köln, 30.11.1994 - 23 S 13/94 (https://dejure.org/1994,10986)
LG Köln, Entscheidung vom 30.11.1994 - 23 S 13/94 (https://dejure.org/1994,10986)
LG Köln, Entscheidung vom 30. November 1994 - 23 S 13/94 (https://dejure.org/1994,10986)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1994,10986) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • rewis.io
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    AHB § 1 Nr. 2 b; BBR Nr. 3; AKB § 10
    Wegrollen eines Plattenwagens beim Umladen

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Gebrauch des Fahrzeug; Benzinklausel; Plattenwagen; Kfz

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    AKB § 10

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 1996, 50
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 26.06.1979 - VI ZR 122/78

    Zum Begriff des "Gebrauchs von Fahrzeugen" im Sinne von AkB § 10 und zum

    Auszug aus LG Köln, 30.11.1994 - 23 S 13/94
    Denn ein Schaden, der beim Hantieren mit Ladegut eintritt, ist dann durch den Gebrauch des Kraftfahrzeuges entstanden, wenn es für die schadenstiftende Verrichtung aktuell, unmittelbar zeitlich und örtlich nahe eingesetzt ist (BGH NJW 1979, 2408 unter Bezugnahme auf BGH VersR 1977, 418f).
  • BGH, 23.02.1977 - IV ZR 59/76

    Schadensersatz - Transportfahrzeug - Hantieren mit Ladegut

    Auszug aus LG Köln, 30.11.1994 - 23 S 13/94
    Denn ein Schaden, der beim Hantieren mit Ladegut eintritt, ist dann durch den Gebrauch des Kraftfahrzeuges entstanden, wenn es für die schadenstiftende Verrichtung aktuell, unmittelbar zeitlich und örtlich nahe eingesetzt ist (BGH NJW 1979, 2408 unter Bezugnahme auf BGH VersR 1977, 418f).
  • OLG Hamm, 14.06.2019 - 7 U 89/18

    Kfz-Betriebsgefahr; bei Betrieb; Beladung Sattelzug; KFZ

    Damit stimmen auch die Entscheidungen des Landgerichts Köln (Urteil vom 30.11.1994, 23 S 13/94, ZfS 96, 61), des Landgerichts Aachen (Urteil vom 30.03.1990, 5 S 477/89, ZfS 90, 274) sowie des Oberlandesgerichts Saarbrücken (Urteil vom 28.06.1988, 2 U 76/86, ZfS 88, 366, und Urteil vom 01.06.2005, 5 U 328/04, r+s 2005, 416) überein.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht