Rechtsprechung
BGH, 23.10.1996 - IV ZR 93/95 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Kfz-Diebstahl - Passender Schlüssel - Unversehrte Schlösser - Originalschlüssel ohne Kopierspuren
- ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
Keine Widerlegung der Vermutung eines Diebstahls des versicherten Pkw allein wegen unversehrter Schlösser
- VersR (via Owlit)(Abodienst, kostenloses Probeabo)
VVG § 49; AKB § 12 Abs. 1 I b
"Äußeres Bild" auch bei Kfz-Diebstahl mit passendem Schlüssel - FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
AKB § 12 Abs. 1 I lit. b; VVG § 49
Darlegung des äußeren Bildes eines Kfz-Diebstahls - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1997, 589
- ZIP 1997, 37
- MDR 1997, 142
- NZV 1997, 74
- VersR 1997, 102
- BB 1997, 122
Wird zitiert von ... (11)
- BGH, 14.04.1999 - IV ZR 181/98
Anforderungen an die richterliche Überzeugungsbildung
Eine nicht bloß theoretische Grundlage für die Zweifel des Berufungsgerichts ergibt sich auch nicht aus dem von ihm herangezogenen Senatsurteil vom 23. Oktober 1996 (IV ZR 93/95 - VersR 1997, 102). - BGH, 13.11.1996 - IV ZR 220/95
Beweis des äußeren Bildes eines Diebstahls; Anfertigung von Kopien vom …
Mit Urteil vom 23. Oktober 1996 (IV ZR 93/95 - zur Veröffentlichung bestimmt), also nach Verkündung des Berufungsurteils, hat der Senat entschieden, das äußere Bild eines Kfz-Diebstahls sei nicht in Frage gestellt, wenn feststehe, daß das Fahrzeug mit einem passenden Schlüssel weggefahren worden ist. - OLG Naumburg, 13.11.1997 - 7 U 828/97
Anspruch aus einem Teilkaskovertrag; Versicherung eines Kraftfahrzeuges gegen …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BGH, 11.12.1996 - IV ZR 268/95
Äußeres Bild eines Diebstahls
Zur Beurteilung dessen, daß nach dem Sachverständigengutachten ein Nachschlüssel angefertigt worden sein soll, wird auf die Senatsurteile vom 26. Juni 1996 (IV ZR 164/95 - VersR 1996, 1135) und vom 23. Oktober 1996 (IV ZR 93/95 - zur Veröffentlichung bestimmt) hingewiesen, wobei im vorliegenden Fall das Fahrzeug wohl nicht wiederaufgefunden wurde, so daß jedenfalls nicht aufgrund von Untersuchungen der Schließzylinder das Wegfahren mit einem passenden Schlüssel feststeht. - OLG Frankfurt, 02.04.2003 - 7 U 123/01
Kfz-Kaskoversicherung: Nachweis des Kfz-Diebstahls und grobe Fahrlässigkeit beim …
Fehlende Diebstahlsspuren reichen als Vortäuschungsindiz nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH NJW 1997, 589), der sich der Senat wiederholt angeschlossen hat, nicht aus, ebenfalls nicht, dass das Fahrzeug möglicherweise mit einem Originalschlüssel weggefahren wurde. - OLG Köln, 27.01.1998 - 9 U 36/97
Anspruch auf Entschädigung wegen eines Brandschadens an einem gestohlen Pkw; …
Dieser Umstand ist erst dann von Bedeutung, wenn weitere Indizien von einigem Gewicht hinzutreten (BGH Versicherungsrecht 1996, 319, BGH r+s 1996, 341, BGH r+s 1997, 5, Senat r+s 1997, 148). - OLG Celle, 05.01.2004 - 8 U 179/03
Zurückweisung einer Berufung; Vortäuschung eines Diebstahls; Anspruch aus einer …
Aus dem von der Klägerin herangezogene Urteil VersR 1997, 102 ergibt sich lediglich, dass das äußere Bild eines Kfz-Diebstahls nicht in Frage steht, wenn feststeht, dass das Fahrzeug mit einem passenden Schlüssel weggefahren worden ist, weil die Schlösser unversehrt sind, der Versicherungsnehmer sämtliche Originalschlüssel vorlegen kann und sich an diesen keine Kopierspuren befinden. - OLG Oldenburg, 02.12.1998 - 2 U 201/98
Anwendung der Grundsätze über die bedingungsgemäße Beweiserleichterungen bei …
Demgemäß führt der Versicherungsnehmer den ihm obliegenden Beweis dafür, dass der Versicherungsfall eingetreten ist, in aller Regel dadurch, dass er das "äußere Bild" dartut, also ein Mindestmaß an Tatsachen plausibel darlegt und beweist, aus denen nach der Lebenserfahrung mit hinreichender Wahrscheinlichkeit auf eine bedingungsgemäß versicherte Entwendung durch eine Beraubung - hier i.S.v. § 3 B Nr. 2 VHB 74 - geschlossen werden kann (BGH, VersR 1991, 924; BGH VersR 1997, 102). - OLG Zweibrücken, 09.12.1998 - 1 U 22/98
Anforderungen an den Beweis der Entwendung eines versicherten Fahrzeugs bei der …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - OLG Hamm, 17.06.1998 - 20 U 248/97
Voraussetzungen für die Geltendmachung eines Diebstahlsschadens in der …
So wie der nachträgliche Umstand, daß nach Wiederauffinden des Fahrzeuges sämtliche Schlösser unversehrt sind, so daß das Fahrzeug mit einem passenden Schlüssel gefahren sein muß, keinen Einfluß auf das äußere Bild hat (BGH VersR 1997, 102 ), so macht umgekehrt auch die nachträgliche Feststellung von Einbruchsspuren den Diebstahl nicht ohne weiteres hinreichend wahrscheinlich. - OLG Düsseldorf, 15.12.2009 - 4 U 15/09
Anforderungen an die Darlegung des äußeren Bildes eines Kfz-Diebstahls in der …
Rechtsprechung
OLG Köln, 19.12.1995 - 9 U 51/95 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Fahrzeug; Beschädigung; Totalschaden; Reparaturkosten; Wiederbeschaffungswert; Völlige Reparaturunwürdigkeit; Zerstörung; Restwert; Veräußerung; Verkaufserlös; Ersatzleistung; Bereicherungsverbot
- VersR (via Owlit)
VVG § 55; AKB § 13 Abs. 3; AKB § 13 Ab. 4; AKB § 13 Abs. 5
Kein Abzug des Restwerts bei fiktiver Reparaturkostenabrechnung - juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de (Leitsatz)
AKB § 13 Abs. 5
Keine Anrechnung des Restwertes bei unreparierter Veräußerung des Kfz - Reparatur-/Wiederbeschaffungskosten: wirtschaftlicher Totalschaden, Reparaturkosten-Ersatz trotz Fahrzeug-Veräußerung, keine Restwert-Anrechnung
Verfahrensgang
- LG Köln, 12.01.1995 - 24 O 142/94
- OLG Köln, 19.12.1995 - 9 U 51/95
Papierfundstellen
- NZV 1996, 280
- VersR 1997, 102
Wird zitiert von ... (4)
- BGH, 24.05.2006 - IV ZR 263/03
Umfang der Ersatzpflicht der Mehrwertsteuer bei einem Verkehrsunfallschaden in …
Im Allgemeinen kann von einer Zerstörung gesprochen werden, wenn die Wiederherstellung des Fahrzeugs technisch nicht möglich, es also nicht reparaturfähig (und in diesem Sinne nicht reparaturwürdig) ist; ein wirtschaftlicher Totalschaden ist nicht als Zerstörung anzusehen (vgl. BGH…, Urteil vom 3. Juni 1970 aaO und BGHZ 131, 157, 160 f.; OLG Köln VersR 1997, 102 f.; OLG Hamm VersR 1998, 578; OLG Koblenz VersR 1999, 1231 f.). - OLG Köln, 17.08.2004 - 9 U 3/04
Entschädigungsanspruch gegen Versicherer im Fall eines nicht reparierten …
Zerstört ist ein Fahrzeug, wenn es nicht mehr reparaturfähig ist, also eine Wiederherstellung ausgeschlossen ist (vgl. BGH, r+s 1996, 45 = VersR 1996, 91; Senat, r+s 1997, 493; OLG München, NJW-RR 1988, 90;… Knappmann in Prölss/Martin, VVG, 27. Aufl., § 13 AKB, Rn 13).Bei dem Begriffspaar der "Rest- und Altteile" im Sinne des § 13 Abs. 3 AKB handelt es sich nicht um den Restwert oder den Veräußerungserlös (vgl. BGH, r+s 1996, 45 = VersR 1996, 91 zur früheren Fassung der AKB; Senat, r+s 1997, 493).
Unter "Rest- und Altteile" können nach dem Verständnis eines durchschnittlichen Versicherungsnehmers und der Systematik des § 13 AKB nur Restteile des Fahrzeugs verstanden werden, die nach der Reparatur dem Versicherungsnehmer verbleiben und verwertet werden können (vgl. Senat, r+s 1997, 493).
- OLG Düsseldorf, 31.10.2003 - 4 U 48/03
Zum Rechtsschein einer erteilten Bevollmächtigung des Maklers durch den …
Dies gilt nach der Rechtsprechung des Senats nicht nur, soweit es - wie in dem vom BGH entschiedenen Fall - um eine Anrechnung des Restwertes auf die zu erstattenden Reparaturkosten geht, sondern auch, wenn - wie hier - ein wirtschaftlicher Totalschaden eingetreten ist (…Senat Urt. vom 26.9.2000 - 4 U 210/99; ebenso: OLG Köln VersR 1997, 102, 103; OLG Koblenz NJW-RR 1999, 536;… OLG Nürnberg VersR 1997, 1350. Prölls/Martin-Knoppmann, VVG, 26. Aufl., § 13 AKB Rn 15). - OLG Koblenz, 20.11.1998 - 10 U 1716/97
Anrechnung des Restwerts oder des Veräußerungserlöses des beschädigten Fahrzeuges …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar