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   BGH, 30.06.1997 - II ZR 186/96   

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BGH, 30.06.1997 - II ZR 186/96 (https://dejure.org/1997,1201)
BGH, Entscheidung vom 30.06.1997 - II ZR 186/96 (https://dejure.org/1997,1201)
BGH, Entscheidung vom 30. Juni 1997 - II ZR 186/96 (https://dejure.org/1997,1201)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Streit über die Höhe des Schadens an den Dalben einer Tankerbrücke - Vorteilsanrechnung im Wege des Abzugs "neu für alt" - Anspruch auf den zur Herstellung erforderlichen Geldbetrag statt einer Naturalrestitution

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Zum Umfang des Schadensersatzanspruches und zur Anrechnung des Vorteils "Neu für Alt", § 249 Satz 2 BGB

  • Institut für Transport- und Verkehrsrecht
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 249
    Ansprüche des Geschädigten bei erhöhtem Ersatzbeschaffungsaufwand

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 249
    Umfang des Abzugs "neu für alt"; Ersatz von Planungsleistungen bei der Ersatzbeschaffung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Ersatzbeschaffung: Abzug "neu für alt"; besondere Planungsleistungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Bauschäden: Abzug "neu für alt"? Kann Bauherr eigene Planungsleistungen nach HOAI berechnen? (IBR 1997, 456)

Papierfundstellen

  • NJW 1997, 2879
  • MDR 1997, 938
  • VersR 1997, 1287
  • WM 1997, 1813
  • BB 1997, 2187
  • BauR 1997, 866
 
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Wird zitiert von ... (16)

  • OLG Koblenz, 26.06.2003 - 5 U 192/03

    Umfang des Abzugs "Neu für Alt"; Beginn und Dauer der Verjährungsfrist für nach

    Deshalb ist anerkannt, dass sich der Abzug "neu für alt" außer auf die Sachkosten einer Schadensbehebung auch auf den Aufwand erstrecken muss, der begleitend notwendig ist, um die Ersatzsache ihrer Funktion zuzuführen (BGH VersR 1996, 767, 768; BGH NJW 1997, 2879, 2880).
  • BGH, 19.11.2013 - VI ZR 363/12

    Schadenersatz bei Kfz-Unfall: Selbstreparatur einer beschädigten

    Eine Ausnahme gilt nur dann, wenn der Betrieb nicht ausgelastet ist und deshalb ansonsten ungenutzte Kapazitäten für die notwendige Reparatur genutzt werden können (vgl. Senatsurteile vom 26. Mai 1970 - VI ZR 168/68, aaO S. 87; vom 19. Juni 1973 - VI ZR 46/72, BGHZ 61, 56, 58; BGH, Urteil vom 30. Juni 1997 - II ZR 186/96, VersR 1997, 1287, 1288 f.; OLG Hamm, VersR 1991, 349 f.).
  • BGH, 07.05.2004 - V ZR 77/03

    Haftungsausfüllende Kausalität bei Bodenkontaminierung durch mehrere Ereignisse

    Obwohl sich dies der Vorteilsausgleichung im weiteren Sinne zuordnen läßt (vgl. BGHZ 30, 29, 32; BGH Urt. v. 30. Juni 1997, II ZR 186/96, NJW 1997, 2879, 2880), handelt es sich um einen eigenständigen rechtlichen Gesichtspunkt (Lange/Schiemann, Schadensersatz, 3. Aufl., § 6 V 3 u. § 9 I 3; Staudinger/Schiemann, BGB [1998], § 249 Rdn. 175; Bamberger/Roth/Grüneberg, BGB, Vor § 249 Rdn. 11).
  • OLG Frankfurt, 24.01.2012 - 16 U 100/11

    Schadensrecht: Erstattungsfähigkeit von Zuschlägen für "Wagnis und Gewinn" im

    18  Nach Auffassung des BGH (vgl. Urteil vom 30.06.1997, II ZR 186/96, zitiert nach Juris, Rdnr. 16 m. w. N.) hat der Geschädigte, wenn er kraft besonderer Fähigkeiten oder auch sonstiger individueller Gründen zu einer kostengünstigen Eigenreparatur im Stande ist, grundsätzlich Anspruch auf die im Reparaturgewerbe objektiv entstehenden Kosten einschließlich des Unternehmergewinns, selbst wenn er die Arbeiten von eigenen Angestellten während der üblichen Arbeitszeiten erledigen lässt.
  • OLG Celle, 05.12.2002 - 14 U 93/02

    Beschädigung einer Lichtsignalanlage; Schadensberechnung im Verkehrsrecht; Abzug

    Dabei sind die schadensbedingten Erhöhungen der Wiederherstellungskosten nicht zu berücksichtigen; abzustellen ist vielmehr auf die sonst üblichen Herstellungskosten [BGH, NJW 1997, 2879 (2880)].
  • AG Köln, 16.01.2017 - 274 C 208/15

    Hinnahme eines Abzugs von 50 % "neu für alt" durch den Geschädigten bei einer

    Dabei fließen neben den Material- auch die Montagekosten bzw. Arbeitskosten in die Berechnung der Vorteilsausgleichung, also konkret die Berechnung des Sachwerts und des zugefallenen Mehrwerts, ein (vgl. BGH ebd., Rn. 28, 29; BGH, Urteil vom 30. Juni 1997 - II ZR 186/96 -, Rn. 9, juris).

    Für die Ermittlung des Sachwerts ist es gängige Praxis, die dem Geschädigten für die Wiederherstellung der beschädigten oder zerstörten Sache entstandenen konkreten Aufwendungen zugrunde zu legen, wenn nicht schadenbedingt erhöhte, die gewöhnlichen Herstellungskosten übersteigende Aufwendungen vorliegen (BGH, Urteil vom 30. Juni 1997 - II ZR 186/96 -, Rn. 9, juris).

    Die Berechnungsmethode für sich genommen ist vertretbar; dies ergibt sich u.a. daraus, dass sie in ähnlicher Form auch in dem eingangs zitierten vor dem BGH verhandelten Verfahren rechnerisch unbeanstandet zum Tragen gekommen ist (BGH, Urteil vom 30. Juni 1997 - II ZR 186/96 -).

  • AG Saarbrücken, 26.11.2014 - 3 C 305/13

    Verschlechterung der Mietsache bei Beendigung des Mietverhältnisses -

    Deshalb ist anerkannt, dass sich der Abzug "neu für alt" außer auf die Sachkosten einer Schadensbehebung auch auf den Aufwand erstrecken muss, der begleitend notwendig ist, um die Ersatzsache ihrer Funktion zuzuführen (OLG Koblenz a.a.O.NJOZ 2003, 2062, unter Hinweis auf BGH, VersR 1996, 767; BGH, NJW 1997, 2879).
  • OLG Koblenz, 20.12.2012 - 1 U 926/11

    Welche Pflichten hat ein mit der Bauüberwachung beauftragter Architekt?

    Der Geschädigte muss grundsätzlich ersparte Aufwendungen in Abzug bringen (BGH, BauR 1971, 60), so dass nach dem Gesichtspunkt des Abzuges "Neu für Alt" ein Vorteilsausgleich vorzunehmen ist (BGH, NJW 1997, 2879; BauR 2004, 869; OLG Koblenz, OLG-R 2009, 634).
  • OLG München, 11.09.2019 - 7 U 2873/18

    Ersatz von Schäden am Hausgrundstück durch Bauarbeiten des Nachbarn

    Es handelt sich daher um schadensbedingten Mehraufwand, bei dem ein Abzug neu für alt nicht in Betracht kommt (BGH, Urteil vom 30.6.1997 - II ZR 186/96, Rz. 9).
  • AG Hamburg-Altona, 20.12.2007 - 316 C 299/07
    In beiden Fällen hat er, selbst wenn er kraft besonderer Fähigkeiten oder aus sonstigen individuellen Gründen zu einer kostengünstigen Eigenreparatur imstande ist, grundsätzlich Anspruch auf die im Reparaturgewerbe objektiv entstehenden Kosten (BGH NJW 1997, 2879, 2880).

    Das folgt schon aus dem oben erwähnten Grundsatz, dass der Geschädigte selbst dann, wenn er zu einer kostengünstigen Eigenreparatur imstande ist, grundsätzlich Anspruch auf die im Reparaturgewerbe objektiv entstehenden Kosten einschließlich des Unternehmergewinns hat (BGH NJW 1997, 2879, 2880).

  • AG Chemnitz, 21.03.2014 - 15 C 3153/13

    Kein Unternehmergewinnabzug bei Reparatur des Fahrzeugs in eigener Werkstatt

  • AG Ingolstadt, 14.02.2017 - 11 C 2231/16
  • VGH Bayern, 13.12.2013 - 10 ZB 11.1836

    Zum Vorteilsausgleich bei polizeirechtlichen Entschädigungs- und

  • AG Nördlingen, 21.07.2020 - 2 C 129/20
  • AG Marl, 25.03.2010 - 3 C 554/09

    Schadensersatz aus einem Verkehrsunfall durch den Haftpflichtversicherer bzw. die

  • AG Kerpen, 14.11.2012 - 103 C 110/12

    Erstattungsfähigkeit von Verbringungskosten und UPE-Ersatzteileaufschlägen im

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