Rechtsprechung
BGH, 26.11.1996 - VI ZR 323/95 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- aufrecht.de
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Fernsehbericht - Unwahre Tatsachenbehauptung - Haftung
- debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)
Stern-TV / Chefarzt
- rabüro.de
Zur Haftung für unwahre Tatsachenbehauptungen in Fernsehberichten
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
GG Art. 5 Abs. 1; BGB § 823; BGB § 1004
Unwahre Tatsachenbehauptungen in Fernsehberichten - Juristenzeitung(kostenpflichtig)
Haftung für ehrverletzende Tatsachenbehauptungen in Fernsehberichten
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 823, § 1004; GG Art. 5 Abs. 1
Haftung für unwahre Tatsachenbehauptungen in Fernsehberichten - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- BGH, 26.11.1996 - VI ZR 323/95
- BVerfG, 27.04.2000 - 1 BvR 256/97
Papierfundstellen
- NJW 1997, 1148
- MDR 1997, 147
- GRUR 1997, 233
- VersR 1997, 325
- ZUM 1997, 267
- afp 1997, 700
Wird zitiert von ... (73) Neu Zitiert selbst (6)
- BGH, 30.01.1996 - VI ZR 386/94
Lohnkiller
Auszug aus BGH, 26.11.1996 - VI ZR 323/95
Für die Einstufung einer Äußerung als Tatsachenbehauptung kommt es darauf an, ob die Aussage einer Überprüfung auf ihre Richtigkeit mit den Mitteln des Beweises zugänglich ist (st. Rspr., zuletzt Senatsurteil vom 30. Januar 1996 - VI ZR 386/94 - BGHZ 132, 13 = VersR 1996, 597, 598 m.w.N.).Bereits das Verbreiten dessen, was ein Dritter geäußert hat, ist rechtlich als eigene Äußerung des Erklärenden zu werten, wenn es an einer eigenen und ernsthaften Distanzierung des Erklärenden fehlt (vgl. Senatsurteil vom 30. Januar 1996 - VI ZR 386/94 - aaO S. 597, 598 m.w.N.).
- BGH, 03.05.1977 - VI ZR 36/74
Abgeordnetenbestechung
Auszug aus BGH, 26.11.1996 - VI ZR 323/95
Darüber hinaus müssen sie auf eine Veröffentlichung überhaupt verzichten, solange nicht ein Mindestbestand an Beweistatsachen zusammengetragen ist (vgl. Senatsurteil vom 3. Mai 1977 - VI ZR 36/74 - NJW 1977, 1288, 1289). - BGH, 15.11.1994 - VI ZR 56/94
Veröffentlichung des Widerrufs einer unwahren Tatsachenbehauptung auf der …
Auszug aus BGH, 26.11.1996 - VI ZR 323/95
Außerdem soll die Geldentschädigung der Prävention dienen (vgl. BGHZ 128, 1 ff.).
- BVerfG, 22.06.1982 - 1 BvR 1376/79
Wahlkampf/'CSU : NPD Europas'
Auszug aus BGH, 26.11.1996 - VI ZR 323/95
Das kann der Fall sein, wenn und soweit Tatsachen die Voraussetzung für die Bildung von Meinungen sind oder es um eine Äußerung geht, die durch die Elemente der Stellungnahme, des Dafürhaltens oder Meinens geprägt wird, in der sich aber Tatsachen und Meinungen vermengen; eine unwahre Tatsachenbehauptung wird aber nicht vom Schutz des Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG umfaßt (vgl. BVerfGE 61, 1, 8; 85, 1, 15). - OLG Frankfurt, 04.07.1991 - 15 U 21/90
Schadenersatz für Wertverlust einer Arztpraxis durch negative …
Auszug aus BGH, 26.11.1996 - VI ZR 323/95
Dies bedeutet, daß der Kläger seinen materiellen Schaden, der für ihn als Folge der Verletzung seines Persönlichkeitsrechts aus dieser Entwicklung der Vertragsverhältnisse entstanden ist, von den Beklagten zu 2) und 3) erstattet verlangen kann (vgl. auch OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 4. Juli 1991 - 15 U 21/90 - ZUM 1992, 361 ff. mit NA-Beschluß des Senats vom 25. Februar 1992 - VI ZR 256/91). - BVerfG, 09.10.1991 - 1 BvR 1555/88
Bayer-Aktionäre
Auszug aus BGH, 26.11.1996 - VI ZR 323/95
Das kann der Fall sein, wenn und soweit Tatsachen die Voraussetzung für die Bildung von Meinungen sind oder es um eine Äußerung geht, die durch die Elemente der Stellungnahme, des Dafürhaltens oder Meinens geprägt wird, in der sich aber Tatsachen und Meinungen vermengen; eine unwahre Tatsachenbehauptung wird aber nicht vom Schutz des Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG umfaßt (vgl. BVerfGE 61, 1, 8; 85, 1, 15).
- BGH, 29.04.2014 - VI ZR 246/12
Vererblichkeit des Anspruchs auf Geldentschädigung wegen Verletzung des …
Denn die Unvererblichkeit des Geldentschädigungsanspruchs hat - wie dargelegt - ihren Grund letztlich in der Genugtuungsfunktion, die bei ihm im Vergleich zu sonstigen Ansprüchen auf Ersatz immaterieller Nachteile und gerade auch im Vergleich zum Schmerzensgeldanspruch in besonderem Maße ausgeprägt ist (…vgl. Senatsbeschluss vom 10. Januar 2006 - VI ZB 26/05, VersR 2006, 673 Rn. 14 ff.; Senatsurteile vom 5. Oktober 2004 - VI ZR 255/03, BGHZ 160, 298, 302; vom 26. November 1996 - VI ZR 323/95, VersR 1997, 325, 327). - BGH, 22.04.2008 - VI ZR 83/07
Richtigstellungsanspruch des BKA gegen FOCUS
Zu beachten ist zudem, dass sich der Schutzbereich des Art. 5 Abs. 1 GG auch auf die Äußerung von Tatsachen erstreckt, soweit sie Dritten zur Meinungsbildung dienen können, indem sie etwa darauf gerichtet sind, dem Leser ein eigenes Urteil über ein geschildertes Verhalten zu ermöglichen (vgl. BVerfGE 90, 241, 247 f.; BVerfG NJW 2003, 1109; NJW 2003, 3760; Senat, Urteile vom 26. November 1996 - VI ZR 323/95 - VersR 1997, 325, 326; vom 5. Dezember 2006 - VI ZR 45/05 - VersR 2007, 249, 250).Deshalb stehen z.B. Formulierungen wie "mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit" (vgl. Senat, Urteil vom 26. November 1996 - VI ZR 323/95 - VersR 1997, 325, 326), "sollen angeblich" (vgl. Senat, Urteil vom 27. Mai 1986 - VI ZR 169/85 - VersR 1986, 1075, 1076), "ich meine, dass" (…Wenzel/Burkhardt, aaO, Kap. 4 Rn. 55), "so viel ich weiß" oder "offenbar" (…Löffler/Steffen, Presserecht, 5. Aufl., § 6 LPG Rn. 93) einer Qualifizierung als Tatsachenbehauptung nicht prinzipiell entgegen.
Ob die äußeren Tatsachen hinreichende Anhaltspunkte für eine Verdachtsberichterstattung hätten geben können (vgl. dazu Senat BGHZ 143, 199, 202 ff. sowie Urteile vom 5. März 1963 - VI ZR 61/62 - VersR 1963, 534 ff. und vom 3. Mai 1977 - VI ZR 36/74 - NJW 1977, 1288, 1289 und vom 26. November 1996 - VI ZR 323/95 - VersR 1997, 325, 327), braucht nach Lage des Falles nicht entschieden zu werden, da die Beklagte den Vorgang ohne hinreichende Recherchierung (dazu unten 4 a sowie Senat BGHZ 132, 12, 24 [richtig: BGHZ 132, 14, 24 - d. Red.] m.w.N.) als feststehende Tatsache dargestellt hat.
Daher kann bei einer Tatsachenbehauptung, die eine die Öffentlichkeit wesentlich berührende Angelegenheit betrifft, eine Rechtfertigung unter dem Gesichtspunkt der Wahrnehmung berechtigter Interessen in Betracht kommen, wenn der in Anspruch Genommene vor Aufstellung oder Verbreitung der Behauptung hinreichend sorgfältige Recherchen über den Wahrheitsgehalt angestellt hat (vgl. Senat, BGHZ 132, 13, 23 f.; Urteil vom 26. November 1996 - VI ZR 323/95 - VersR 1997, 325, 327).
- BGH, 07.12.1999 - VI ZR 51/99
Verdachtsberichterstattung: "Schleimerschmarotzerpack"
Voraussetzung für die Zulässigkeit einer solchen Berichterstattung ist zunächst das Vorliegen eines Mindestbestandes an Beweistatsachen, die für den Wahrheitsgehalt der Information sprechen und ihr damit erst "Öffentlichkeitswert" verleihen (vgl. Senatsurteile vom 3. Mai 1977 - VI ZR 36/74 - NJW 1977, 1288, 1289 und vom 26. November 1996 - VI ZR 323/95 - NJW 1997, 1148, 1149).Stellt sich in einem solchen Fall später die Unwahrheit der Äußerung heraus, so ist diese als im Äußerungszeitpunkt rechtmäßig anzusehen, so daß Widerruf oder Schadensersatz nicht in Betracht kommen (BVerfG, NJW 1999, 1322, 1324; Senatsurteil vom 26. November 1996 (aaO)).
- BGH, 22.11.2005 - VI ZR 204/04
Zur Behandlung einer bewusst unvollständigen Berichterstattung
Auch hier ist nämlich eine vollständige Berichterstattung erforderlich, so dass dem Leser auch die entlastenden Umstände mitgeteilt werden müssen (vgl. Senatsurteil vom 26. November 1996 - VI ZR 323/95 - VersR 1997, 325, 327). - OLG Stuttgart, 08.02.2017 - 4 U 166/16
Einstweiliges Verfügungsverfahren gegen eine identifizierende Berichterstattung …
Die Einstufung einer Äußerung als Tatsachenbehauptung oder Meinungsäußerung bzw. Werturteil hängt davon ab, ob die Aussage einer Überprüfung auf ihre Richtigkeit mit den Mitteln des Beweises zugänglich ist (…BVerfG NJW 2008, 358, 359, NJW 2012, 1643 Rn. 33 und GRUR 2013, 193 Rn. 25; BGH NJW 1997, 1148, 1149, jew. m.w.N.; st. Rspr.).Der Betroffene ist mithin gegen die Verbreitung und Aufstellung von Gerüchten in gleicher Weise geschützt wie gegen unwahre Tatsachenbehauptungen, eben weil in der Mitteilung eines "Gerüchts" wie auch sonst, wenn über die Äußerung (hier "Einschätzung") eines Dritten berichtet wird, nicht (nur) die Behauptung der (wahren) Tatsache liegt, der Dritte habe sich entsprechend geäußert, sondern (zumindest) die Verbreitung der Äußerung des Dritten (außer es erfolgt eine eindeutige Distanzierung), wenn nicht ohnehin anzunehmen ist, dass sich der Äußernde den Inhalt der fremden Äußerung (die Äußerung des Dritten) zu eigen gemacht hat (BGH GRUR 1986, 683 - Ostkontakte BGH NJW 1996, 1131, 1132 - Polizeichef BGH NJW 1997, 1148, 1149 - Stern-TV; BGH NJW 2010, 760 Rnrn.
Gegenteiliges folgt auch nicht aus der von den Beklagten angeführten Entscheidung "Abgeordnetenbestechung" (BGH NJW 1977, 1288 = GRUR 1977, 674), in welcher der Bundesgerichtshof die Verbreitung von Gerüchten nicht etwa grundsätzlich für ohne Weiteres zulässig erachtet, vielmehr betont hat, die Presse müsse, bevor sie sich zur Veröffentlichung eines Gerüchts entschließe, durch ihr mögliche Ermittlungen die Gefahr, dass sie über den Betroffenen etwas Falsches verbreite, nach Kräften auszuschalten suchen;… darüber hinaus müsse sie (und zwar selbst in einer "die Ordnung des Staates berührenden Angelegenheit", mithin also auch in einer solchen von überragendem Informationsinteresse) auf eine Veröffentlichung überhaupt verzichten, solange nicht ein Mindestbestand an Beweistatsachen zusammengetragen sei, die für den Wahrheitsgehalt der Information sprächen, wobei dieser zu verlangende Grad an Richtigkeitsgewähr umso höher anzusetzen sei, je schwerer und nachhaltiger das Ansehen des Betroffenen durch die Veröffentlichung beeinträchtigt werde, weshalb die Presse in solchen Fällen durch kritische Zurückhaltung zu erkennen geben müsse, dass sie die Interessen des Betroffenen über ihren eigenen Belang nicht aus den Augen verliere (a.a.O., 1289; in der Sache ebenso BGH NJW 1997, 1148, 1149 - Stern TV ).
Dies ist jedenfalls dann anzunehmen, wenn der Äußernde den Eindruck erweckt, er könne die Vermutung beweisen (BGH GRUR 1975, 89, 91 - Brüning-Memoiren I ) oder die Vermutung so geäußert wird, dass der Zuschauer sie als endgültig ansieht (BGH NJW 1997, 1148, 1149; Staudinger-Hager, ebenda).
- BGH, 05.12.2006 - VI ZR 45/05
Terroristentochter
Soweit es um den Tatsachenkern geht, ist zu beachten, dass der Schutzbereich des Art. 5 Abs. 1 GG sich auch auf die Äußerung von Tatsachen erstreckt, soweit sie Dritten zur Meinungsbildung dienen können, indem sie etwa darauf gerichtet sind, dem Leser ein eigenes Urteil über ein geschildertes Verhalten zu ermöglichen (vgl. BVerfGE 90, 241, 247 f.; BVerfG NJW 2003, 1109; NJW 2003, 3760; Senatsurteil vom 26. November 1996 - VI ZR 323/95 - VersR 1997, 325, 326). - OLG Stuttgart, 23.09.2015 - 4 U 101/15
Persönlichkeitsrechtsverletzung: Bezeichnung eines "Bloggers" als "bekannter …
Wie das Landgericht zutreffend ausgeführt hat (LGU S. 10 unter 1.a) der Entscheidungsgründe), hängt die Einstufung einer Äußerung als Tatsachenbehauptung davon ab, ob die Aussage einer Überprüfung auf ihre Richtigkeit mit den Mitteln des Beweises zugänglich ist (BVerfG NJW 2008, 358, 359, NJW 2012, 1643 Tz. 33 und GRUR 2013, 193 Tz. 25; BGH NJW 1997, 1148, 1149, jew. m.w.N.; st. Rspr.). - BGH, 26.10.1999 - VI ZR 322/98
Unwahre Tatsachenbehauptung durch bewußt unvollständige (Presse-) …
Das Berufungsurteil begegnet schon im Ansatz durchgreifenden Bedenken, weil es die von der Klägerin beanstandeten Äußerungen unter dem Blickpunkt der Verdachtsberichterstattung (vgl. hierzu Senatsurteile vom 26. November 1996 - VI ZR 323/95 - NJW 1997, 1148, 1149 f; vom 3. Mai 1977 - VI ZR 36/74 - NJW 1977, 1288, 1289, je m.w.N.) prüft und von daher zu der Auffassung gelangt, daß es auf ihren Wahrheitsgehalt nicht ankomme.Auch hier ist nämlich eine vollständige Berichterstattung erforderlich, so daß dem Leser auch die entlastenden Umstände mitgeteilt werden müssen (vgl. Senatsurteil vom 26. November 1996 - VI ZR 323/95 - aaO 1150).
Insbesondere reichen allein die Anführungszeichen nicht aus, um die erforderliche Distanzierung von der ehrenrührigen Äußerung herbeizuführen (vgl. Senat BGHZ 132, 13, 18 f.; Urteil vom 26. November 1996 - VI ZR 323/95 - aaO 1149).
- OLG Stuttgart, 16.10.2019 - 4 U 120/19
Persönlichkeitsrechtsverletzung: Verbreitung eines Gerüchts; Abrufbarkeit in …
Die Einstufung einer Äußerung als Tatsachenbehauptung oder Meinungsäußerung bzw. Werturteil hängt davon ab, ob die Aussage einer Überprüfung auf ihre Richtigkeit mit den Mitteln des Beweises zugänglich ist (…BVerfG NJW 2008, 358, 359, NJW 2012, 1643 Rn. 33;… GRUR 2013, 193 Rn. 25; BGH NJW 1997, 1148, 1149, jew. m.w.N.; st. Rspr.).Der Betroffene ist mithin gegen die Verbreitung und Aufstellung von Gerüchten in gleicher Weise geschützt wie gegen unwahre Tatsachenbehauptungen, eben weil in der Mitteilung eines "Gerüchts" wie auch sonst, wenn über die Äußerung eines Dritten berichtet wird, nicht (nur) die Behauptung der (wahren) Tatsache liegt, der Dritte habe sich entsprechend geäußert, sondern (zumindest) die Verbreitung der Äußerung des Dritten, wenn nicht ohnehin anzunehmen ist, dass sich der Äußernde den Inhalt der fremden Äußerung (die Äußerung des Dritten) zu eigen gemacht hat (BGH GRUR 1986, 683 - Ostkontakte BGH NJW 1996, 1131, 1132 - Polizeichef BGH NJW 1997, 1148, 1149 - Stern-TV; BGH NJW 2010, 760 Rnrn.
Dies entspricht auch der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, der in der Entscheidung "Abgeordnetenbestechung" (BGH NJW 1977, 1288 = GRUR 1977, 674) zur Verbreitung von Gerüchten durch die Presse betont hat, die Presse müsse, bevor sie sich zur Veröffentlichung eines Gerüchts entschließe, durch ihr mögliche Ermittlungen die Gefahr, dass sie über den Betroffenen etwas Falsches verbreite, nach Kräften auszuschalten suchen;… darüber hinaus müsse sie (und zwar selbst in einer "die Ordnung des Staates berührenden Angelegenheit", mithin also auch in einer solchen von überragendem Informationsinteresse) auf eine Veröffentlichung überhaupt verzichten, solange nicht ein Mindestbestand an Beweistatsachen zusammengetragen sei, die für den Wahrheitsgehalt der Information sprächen, wobei dieser zu verlangende Grad an Richtigkeitsgewähr umso höher anzusetzen sei, je schwerer und nachhaltiger das Ansehen des Betroffenen durch die Veröffentlichung beeinträchtigt werde, weshalb die Presse in solchen Fällen durch kritische Zurückhaltung zu erkennen geben müsse, dass sie die Interessen des Betroffenen über ihren eigenen Belang nicht aus den Augen verliere (a.a.O., 1289; in der Sache ebenso BGH NJW 1997, 1148, 1149 - Stern TV ).
- OLG Köln, 08.04.2014 - 15 U 199/11
Haftung für Autocomplete-Vorschläge
In der vorstehenden Bedeutungsvariante ist die Aussage als Tatsachenbehauptung, nämlich als die Behauptung eines Geschehens zu verstehen, dessen Wahrheit oder Unwahrheit der objektiven Klärung zugänglich ist (vgl. BGH, NJW 1997, 1148 - "Stern-TV"); denn ob der Kläger Mitglied bei Scientology ist, lässt sich als solches mit den Mitteln des Beweises feststellen. - AG Pasewalk, 20.05.2015 - 305 Cs 70/15
Der Ausdruck "Rabauken-Jäger" ist eine strafbare Beleidigung
- OLG Stuttgart, 02.10.2013 - 4 U 78/13
Haftung von Wikipedia bei Verdachtsberichterstattung
- OLG Frankfurt, 07.01.2016 - 16 W 63/15
Berichte über gesellschaftliche Phänomene rechtfertigen keine Individualisierung …
- OLG Düsseldorf, 21.08.2015 - 16 U 152/14
Voraussetzungen einer Entschädigung in Geld wegen unzulässiger oder unrichtiger …
- VG Regensburg, 23.07.2019 - RO 4 K 17.1570
Pressearbeit der Staatsanwaltschaft, Grundsatz des fairen Verfahrens, Gebot der …
- BVerfG, 30.09.2003 - 1 BvR 865/00
Zur Persönlichkeitsrechtsverletzung durch Veröffentlichung eines diffamierenden …
- OLG Düsseldorf, 10.06.2016 - 16 U 89/15
Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch die Berichterstattung der …
- OLG Dresden, 03.05.2012 - 4 U 1883/11
Geldentschädigungsanspruch; Verdachtsberichterstattung
- OLG Brandenburg, 12.06.2002 - 1 U 6/02
Unterlassung ehrenrühriger Äußerungen im Wahlkampf
- OLG Hamburg, 26.05.2011 - 3 U 67/11
Persönlichkeitsverletzung bzw. Störerhaftung: Haftung eines …
- OLG Köln, 12.04.2018 - 15 U 85/17
Äußerungen von Angehörigen der Conterganstiftung
- BVerfG, 19.10.2006 - 1 BvR 152/01
Zu Sorgfaltsanforderungen bei Verdachtsberichterstattung unter namentlicher …
- OLG Hamburg, 28.01.2014 - 7 U 44/12
Persönlichkeitsrechtsverletzung in der Presse: Berichtigungsanspruch bei …
- VG München, 13.09.2012 - M 22 E 12.4275
Zum Unterlassungsanspruch gegen Presseauskünfte einer Behörde nach Art. 4 BayPrG …
- BVerfG, 27.04.2000 - 1 BvR 256/97
Mangels Rechtswegerschöpfung unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen …
- LG Frankfurt/Main, 02.09.2020 - 34 O 47/20
Keine identifizierende Berichterstattung über Vorwurf des Subventionsbetrugs …
- OLG Köln, 16.11.2017 - 15 U 187/16
Verletzung des Unternehmenspersönlichkeitsrechts durch Veröffentlichung heimlich …
- LG Köln, 30.11.2016 - 28 O 419/15
Unterlassungsanspruch hinsichtlich der Veröffentlichung der Behauptung der …
- LG Frankfurt/Main, 16.01.2020 - 3 O 513/18
- OLG Stuttgart, 29.05.2013 - 4 U 163/12
Personenvereinigung - Unterlassungsanspruch: Verletzung der Rechte einer …
- OLG Jena, 17.02.2010 - 7 U 95/09
Voraussetzungen einer Geldentschädigung wegen Verletzung des …
- OLG Celle, 10.01.2002 - 13 U 173/01
Abgrenzung; Beweisbarkeit; Beweislast; Ehrenschutzverfahren; ehrverletzende …
- OLG Köln, 16.03.2017 - 15 U 134/16
Zulässiger Umfang einer identifizierenden Wort- und Bild-Berichterstattung
- OLG Köln, 18.02.2014 - 15 U 110/13
Grenzen der Berichterstattung über das Privatleben und den Vergewaltigungsprozess …
- LG Hamburg, 10.08.2018 - 324 O 144/17
Anspruch auf Geldentschädigung wegen schwerwiegender Verletzung des …
- OLG Hamburg, 15.07.2014 - 7 U 75/11
Schadensersatz bei persönlichkeitsrechtsverletzender Medienberichterstattung: …
- OLG Köln, 14.02.2012 - 15 U 130/11
Grenzen zulässiger Verdachtsberichterstattung durch die Presse
- OLG Köln, 14.02.2012 - 15 U 131/11
Grenzen zulässiger Verdachtsberichterstattung durch die Presse
- BGH, 23.11.2004 - VI ZR 351/03
Verletzung des Persönlichkeitsrechts durch eine Presseveröffentlichung
- OLG Frankfurt, 20.02.2002 - 23 U 212/01
Grenzen der Medienberichterstattung über Gerüchte
- OLG München, 06.07.2001 - 21 U 4864/00
Üble Nachrede; Meinungsäußerung; Tatsachenbehauptung; Aussage im Internet; Kritik …
- OLG Saarbrücken, 30.11.2011 - 5 U 429/09
Abweisung der Klage des Bürgermeisters der Gemeinde Wadgassen gegen den …
- LG Potsdam, 08.05.2006 - 2 O 221/05
Persönlichkeitsrechtsverletzung: Bezeichnung eines islamischen Geistlichen als …
- BVerwG, 02.07.1998 - 2 B 131.97
Beamtenrecht - Prozessuale und materiellrechtliche Kostentragung bei …
- LG Berlin, 24.02.2009 - 27 O 1191/08
Unterlassung einer Äußerung im Internet
- LG Berlin, 06.09.2007 - 27 S 4/07
Unterlassungsanspruch eines Wohnungseigentumsverwalters gegen eine kritische …
- OLG Celle, 01.03.2001 - 13 U 103/00
Konkurses des Schädigers ; Zustimmung zur Konkurstabelle; …
- OLG Köln, 15.10.2020 - 15 W 52/20
- OLG Hamburg, 24.11.2009 - 7 U 76/09
Wünsche und Tatsachenbehauptungen
- OLG Hamburg, 18.12.2007 - 7 U 18/07
- LG Mannheim, 22.09.2020 - 14 O 148/20
Unterlassungsanspruch wegen Wettbewerbsverstoßes in Form eines sogenannten …
- LG Frankfurt/Main, 31.07.2008 - 3 O 221/08
Persönlichkeitsschutz: Verbreiterhaftung eines Pressedienstes für die wörtlich …
- LG Köln, 29.02.2012 - 28 O 840/11
Anspruch auf Untersagung der namentlichen Berichterstattung über einen unter …
- OLG Köln, 06.07.1999 - 15 U 9/95
Schmerzensgeldanspruch wegen schwerwiegender Verletzung des …
- OLG Köln, 14.02.2012 - 15 U 132/11
Grenzen zulässiger Verdachtsberichterstattung durch die Presse
- KG, 19.06.2007 - 9 W 75/07
Namentliche Berichterstattung über Rechtsanwälte
- LG Wuppertal, 16.01.2017 - 6 O 103/16
Berichterstattung nur bei Vorliegen eines Mindestbestandes an Beweistatsachen …
- LG Köln, 16.01.2008 - 28 O 498/07
Teilnahme einer juristischen Person am durch Art. 2 Abs. 1 Grundgesetz (GG) …
- LG Berlin, 13.08.2009 - 27 O 582/09
- LG Köln, 01.10.2008 - 28 O 413/08
Grenzen der Verdachtsberichterstattung
- LG Köln, 22.08.2007 - 28 O 152/07
Pflicht zur Erwähnung aller im Stadtrat der Stadt Köln vertretenen Parteien i.R. …
- VG Stuttgart, 20.09.2002 - 15 K 1245/99
Grenzen öffentlich geäußerter Kritik des Dienstherrn an Beamten
- LG Offenburg, 09.01.2013 - 3 O 215/12
- KG, 08.12.2016 - 10 U 152/15
Pressemitteilung einer Behörde ist privilegierte Quelle
- OLG Karlsruhe, 11.04.2014 - 14 U 17/13
- LG Berlin, 12.06.2001 - 27 O 82/01
Böhse onkelz
- LG Stuttgart, 04.07.2000 - 17 O 79/00
Untersuchungen für die Diagnostik angeborener Entwicklungsstörungen und …
- OLG Celle, 03.03.1999 - 13 U 115/98
- LG Berlin, 28.06.2007 - 27 O 236/07
- LG Berlin, 01.10.2009 - 27 O 610/09
- LG Berlin, 01.09.2009 - 27 O 597/09
Zulässiges Werturteil hinsichtlich des Verhaltens im Rahmen eines Boxkampfes
- LG Hamburg, 02.09.2008 - 312 O 426/08
Wettbewerbsverstoß: Wettbewerbsverhältnis zwischen Finanzdienstleister und …
- LG Stuttgart, 14.02.2006 - 17 O 347/05