Weitere Entscheidung unten: OLG Jena, 30.10.1996

Rechtsprechung
   BGH, 19.02.1997 - IV ZR 12/96   

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https://dejure.org/1997,947
BGH, 19.02.1997 - IV ZR 12/96 (https://dejure.org/1997,947)
BGH, Entscheidung vom 19.02.1997 - IV ZR 12/96 (https://dejure.org/1997,947)
BGH, Entscheidung vom 19. Februar 1997 - IV ZR 12/96 (https://dejure.org/1997,947)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AKB § 12 Abs. 1 Ib; ZPO § 141
    Nachweis des äußeren Bildes eines Diebstahls

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1997, 663
  • MDR 1997, 546
  • NZV 1997, 305
  • VersR 1997, 691
 
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Wird zitiert von ... (35)Neu Zitiert selbst (8)

  • OLG Celle, 02.05.1990 - 8 U 61/89
    Auszug aus BGH, 19.02.1997 - IV ZR 12/96
    Das Berufungsgericht meint aber unter Bezugnahme auf eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Celle (r+s 1990, 329), der Nachweis des äußeren Bildes könne auch mit sogenannten "Rahmentatsachen" geführt werden, die mittelbar einen Schluß auf das Abstellen und Abhandenkommen des Fahrzeuges zulassen.
  • BGH, 17.05.1995 - IV ZR 279/94

    Darlegung des äußeren Bildes eines Kfz-Diebstahls

    Auszug aus BGH, 19.02.1997 - IV ZR 12/96
    Dieses Mindestmaß ist in der Regel dann erfüllt, wenn bewiesen wird, daß das Fahrzeug vom Versicherungsnehmer zu bestimmter Zeit an einem bestimmten Ort abgestellt, dort aber später nicht mehr vorgefunden worden ist (BGHZ 130, 1, 3).
  • BGH, 21.02.1996 - IV ZR 321/94

    Zur grob fahrlässigen Ermöglichung eines Autodiebstahls

    Auszug aus BGH, 19.02.1997 - IV ZR 12/96
    Dagegen gibt die Revisionsbegründung dem Senat keinen Anlaß, von seinen Ausführungen in dem Urteil vom 21. Februar 1996 (IV ZR 321/94 - VersR 1996, 576 = NJW 1996, 1411 = r+s 1996, 167) zur grob fahrlässigen Herbeiführung des Versicherungsfalls abzuweichen.
  • BGH, 24.04.1991 - IV ZR 172/90

    Umfang der Beweiserleichterung bei behaupteter Entwendung des versicherten

    Auszug aus BGH, 19.02.1997 - IV ZR 12/96
    b) Das vom Berufungsgericht in Bezug genommene Urteil des Oberlandesgerichts Celle hat der Senat aufgehoben (Senatsurteil vom 24. April 1991 - IV ZR 172/90 - VersR 1991, 917 = r+s 1991, 221 = VVGE § 12 AKB Nr. 18).
  • BGH, 21.02.1996 - IV ZR 300/94

    Glaubwürdigkeit des Versicherungsnehmers

    Auszug aus BGH, 19.02.1997 - IV ZR 12/96
    Voraussetzung dafür ist nach der Rechtsprechung des Senats aber immer, daß der Versicherungsnehmer glaubwürdig ist (ständige Rechtsprechung, z.B. Senatsurteil vom 21. Februar 1996 - IV ZR 300/94 - VersR 1996, 575, zur Veröffentlichung in BGHZ 132, 79 bestimmt, unter 2).
  • OLG Hamm, 03.02.1988 - 20 U 144/87

    Versicherungsfall; Kfz-Diebstahl; Glaubwürdigkeit; Nachweis

    Auszug aus BGH, 19.02.1997 - IV ZR 12/96
    Nach diesem Senatsurteil und auch nach dem vom Berufungsgericht weiter zitierten Urteil des Oberlandesgerichts Hamm (VersR 1989, 616) erbringen "Rahmentatsachen" noch nicht den Beweis für das äußere Bild.
  • BGH, 14.07.1993 - IV ZR 179/92

    Keine Beweiserleichterung im Rückforderungsprozeß

    Auszug aus BGH, 19.02.1997 - IV ZR 12/96
    Das Berufungsgericht hat mit einer unzureichenden Begründung angenommen, der Kläger habe den ihm obliegenden Beweis für das äußere Bild einer bedingungsgemäßen Entwendung erbracht, also für ein Mindestmaß an Tatsachen, die nach der Lebenserfahrung mit hinreichender Wahrscheinlichkeit den Schluß auf die Entwendung zulassen (BGHZ 123, 217, 220).
  • BGH, 21.02.1996 - IV ZR 351/94

    Beweiswürdigung im Rahmen der Inanspruchnahme des Fahrzeugversicherers wegen

    Auszug aus BGH, 19.02.1997 - IV ZR 12/96
    Der vorliegende Fall ist darum im Ergebnis ähnlich zu beurteilen wie der, in dem die Freundin des Versicherungsnehmers lediglich bekunden konnte, gemeinsam mit diesem das Fahrzeug abgestellt zu haben und 12 Tage später von ihm telefonisch über den Diebstahl unterrichtet worden zu sein: Entscheidend ist hier wie dort die Glaubwürdigkeit des Versicherungsnehmers (Senatsurteil vom 21. Februar 1996 - IV ZR 351/94 - VersR 1996, 703 unter 1 b aa).
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Rechtsprechung
   OLG Jena, 30.10.1996 - 4 U 819/95 (91)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,17318
OLG Jena, 30.10.1996 - 4 U 819/95 (91) (https://dejure.org/1996,17318)
OLG Jena, Entscheidung vom 30.10.1996 - 4 U 819/95 (91) (https://dejure.org/1996,17318)
OLG Jena, Entscheidung vom 30. Oktober 1996 - 4 U 819/95 (91) (https://dejure.org/1996,17318)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Grobe Fahrlässigkeit; Rotlicht; Kreuzung; Ampel; Fahrer; Kfz; Verschulden; Indizien

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    VVG § 61

Papierfundstellen

  • VersR 1997, 691
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • OLG Jena, 03.12.2003 - 4 U 760/03

    Rotlichtverstoß führt grds. zur Leistungsfreiheit nach § 61 VVG

    Anders als in Fällen, in denen das Rotlicht zunächst beachtet, dann aber trotz weiterhin bestehenden Rotlichts weitergefahren wurde (so auch in BGH, VersR 2003, 364), hat der Kläger sich durch die Nichtbeachtung des Lichtsignals in einer für den Straßenverkehr nicht mehr tolerierbaren Zeit pflichtwidrig unaufmerksam verhalten (vgl. OLG Jena, VersR 1997, 691, 692).
  • OLG Brandenburg, 25.09.2002 - 14 U 40/02

    Haftungsausschluss in der Kfz-Vollkaskoversicherung nur bei auf subjektiv schwer

    Ob dies schon dann zu verneinen ist, wenn der Fahrer des Pkws zunächst an der roten Ampel anhält und sich damit bewusst rechtstreu verhält (so OLG Jena VersR 1997, 691, 692), braucht der Senat nicht zu entscheiden.
  • OLG Bamberg, 31.10.2002 - 1 U 75/02

    Fallgruppen und Beweislast zum Freiwerden des Versicherers von der

    In diesem Zusammenhang ist nämlich der Grundgedanke des § 61 VVG zu beachten, wonach der Versicherungsnehmer, der sich in Bezug auf das versicherte Interesse völlig sorglos oder sogar unlauter verhält, keine unverdiente Vergünstigung erhalten soll (BGH VersR 1989, 582, 583; OLG Jena, VersR 1997, 691, 692).
  • OLG Hamm, 29.04.2005 - 20 U 25/05

    Fahrzeugversicherung - Kaskoversicherung: Keine grobe Fahrlässigkeit bei

    Das Landgericht hat nach umfassender Sachaufklarung zu Recht ein auch subjektiv grob fahrlässiges Verhalten verneint (vgl. BGH, VersR 2003, 364; OLG Koblenz, VersR 2004, 728; OLG Jena, VersR 1997, 691; Senat, r+s 2000, 232; VersR 1995, 92).
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