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   OLG Oldenburg, 25.06.1996 - 5 U 170/95   

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https://dejure.org/1996,10336
OLG Oldenburg, 25.06.1996 - 5 U 170/95 (https://dejure.org/1996,10336)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 25.06.1996 - 5 U 170/95 (https://dejure.org/1996,10336)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 25. Juni 1996 - 5 U 170/95 (https://dejure.org/1996,10336)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 823 BGB; § 831 BGB; § 847 BGB; § 249 BGB; § 278 BGB
    Umfang der ärztlichen Aufklärungspflichten über die Risiken bei einer Bandscheibenoperation; Voraussetzungen an die Wirksamkeit einer Einwilligung des Patienten in eine Operation; Unterrichtung eines Ausländers über die Risiken einer Operation mittels eines Wörterbuches

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 823; BGB § 847
    Umfang der Aufklärungspflicht bei Bandscheibenoperation

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Umfang der ärztlichen Aufklärungspflichten über die Risiken bei einer Bandscheibenoperation; Voraussetzungen an die Wirksamkeit einer Einwilligung des Patienten in eine Operation; Unterrichtung eines Ausländers über die Risiken einer Operation mittels eines Wörterbuches

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Umfang der ärztlichen Aufklärungspflichten über die Risiken bei einer Bandscheibenoperation; Voraussetzungen an die Wirksamkeit einer Einwilligung des Patienten in eine Operation; Unterrichtung eines Ausländers über die Risiken einer Operation mittels eines Wörterbuches

Papierfundstellen

  • VersR 1997, 978
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 14.02.1989 - VI ZR 65/88

    Aufklärungspflicht des Arztes bei intraartikulärer Injektion eines

    Auszug aus OLG Oldenburg, 25.06.1996 - 5 U 170/95
    Eine den ärztlichen Heileingriff rechtfertigende Einwilligung des Patienten setzt voraus, dass dieser über den Verlauf des Eingriffs, seine Erfolgsaussichten, seine Risiken, Chancen und Gefahren im Großen und Ganzen aufgeklärt worden ist (BGHZ 106, 391, 394) [BGH 14.02.1989 - VI ZR 65/88] .
  • OLG Oldenburg, 18.06.1996 - 5 U 191/94

    Wahl des dorsalen Zugangsweges bei Operation des thorakalen Bandscheibenvorfalls

    Auszug aus OLG Oldenburg, 25.06.1996 - 5 U 170/95
    Wie der Senat in seinem Urteil vom 18.6.1996 (5 U 191/94) ausgeführt hat, ist eine Aufklärung über die verschiedenen Zugangswege zum Gebiet des eigentlichen Eingriffs an der Wirbelsäule nicht geboten.
  • OLG Koblenz, 09.01.2006 - 12 U 958/04

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines

    Die Angemessenheit eines Schmerzensgeldes von 153.387,56 Euro (300.000 DM), wie es der Kläger erstrebt, trifft nur für Fälle noch schwererer Verletzungen, etwa mit der Folge vollständiger Lähmungen, zu (vgl. HansOLG Bremen, VersR 1997, 765 ; OLG Celle, Urt. vom 1. März 1990 - 14 U 307/88 und VersR 1997, 365; OLG Düsseldorf, VRS 1995, 256 ff.; OLG Frankfurt, NZV 1991, 191 und VersR 1996, 1553 ; OLG Hamm, VersR 1995, 832; KG, VersR 1987, 487 und Urt. vom 29. Juni 1989 - 12 U 3790/88; OLG Karlsruhe, ZfS 1990, 6; OLG Koblenz, Urt. vom 29. Oktober 1990 - 12 U 724/89; OLG Köln, R&S 1996, 310 f.; OLG Naumburg, VersR 2002, 1569; OLG Nürnberg, NJW-RR 2002, 448; OLG Oldenburg, VersR 1997, 978; OLG Schleswig, VersR 1996, 386 ).
  • LG Aurich, 26.02.2019 - 5 O 1141/16

    Der Kläger nimmt die Beklagten gesamtschuldnerisch auf Schadensersatz und

    Dieser darf regelmäßig davon ausgehen, dass der Patient der ärztlichen Entscheidung zur Durchführung der jeweiligen Maßnahme vertraut und keine eingehende Unterrichtung über spezielle medizinische Fragen erwartet (vgl. OLG Oldenburg, Urt. v. 25.06.1996, Az. 5 U 170/95, Rn. 22, zit. n. Juris).
  • OLG München, 29.11.2001 - 1 U 2554/01

    Zur freien Auswahlmöglichkeit eines Operateurs unter mehreren praktisch

    Nicht aber muß der Arzt den Patienten ungefragt und ohne einen konkreten Anlaß die vielerlei, im einzelnen unterschiedlichen operativen Zugangsarten zur Eröffnung des Bereichs, in dem ein Knochen entfernt und die Totalendoprothese eingesetzt werden soll, schildern (vgl. die Senatsentscheidung vom 4.3.1993, OLG München, VersR 1993, 752, und OLG Oldenburg, VersR 1997, 978 sowie VersR 1998, 1285).
  • OLG Dresden, 02.07.2010 - 4 U 307/10

    Arzthaftung; Aufklärung; Behandlungsalternativen; distalen Spiralfraktur;

    Letztere betreffen hingegen die Zugangswege, auf die die Aufklärung regelmäßig nicht zu erstrecken ist (vgl. OLG Oldenburg VersR 1997, 978; Geiß/Greiner aaO. C Rn 24 m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 14.12.2000 - 8 U 193/99

    Operationsverfahren zur Durchführung einer Spondylodese; Beginn der

    Dabei kann dahingestellt bleiben, ob der Kläger präoperativ über das Risiko der Impotenz ausdrücklich informiert wurde; auch braucht nicht entschieden zu werden, ob es in dem Gespräch mit dem Patienten angebracht gewesen wäre, ihn über die Vor- und Nachteile des ventralen Zugangs einerseits und der dorsalen Technik andererseits zu belehren (vgl. hierzu: OLG Oldenburg VersR 1997, 978 f.).
  • LG Aschaffenburg, 09.08.2000 - 3 O 199/00

    Zahlung von Schmerzensgeld wegen einer durch einen Sturz beim Klettern erlittenen

    Bei diesen Verletzungen erscheint ein Schmerzensgeld in Höhe von 200.000,- DM auch angesichts des Umstands, dass ein Sportunfall bei gemeinsamer Ausübung des Klettersports vorliegt, angemessen (vgl. OLG Oldenburg VersR 97, 978 für einen Schmerzensgeldanspruch beiähnlichen Verletzungen).
  • LG Aurich, 05.02.2019 - 5 O 606/17
    Dieser darf regelmäßig davon ausgehen, dass der Patient der ärztlichen Entscheidung zur Durchführung der jeweiligen Maßnahme vertraut und keine eingehende Unterrichtung über spezielle medizinische Fragen erwartet (vgl. OLG Oldenburg, Urteil vom 25.06.1996 - 5 U 170/95 -, Rn. 22, juris).
  • LG Aurich, 03.11.2020 - 5 O 1507/18

    Anspruch auf Schadensersatz und Schmerzensgeld wegen fehlerhafter ärztlicher

    Dieser darf regelmäßig davon ausgehen, dass der Patient der ärztlichen Entscheidung zur Durchführung der jeweiligen Maßnahme vertraut und keine eingehende Unterrichtung über spezielle medizinische Fragen erwartet (vgl. OLG Oldenburg, Urteil vom 20.06.1996, - 5 U 170/95 -, juris Rn. 22).
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