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   OLG Düsseldorf, 19.12.1996 - 8 U 39/96   

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https://dejure.org/1996,16509
OLG Düsseldorf, 19.12.1996 - 8 U 39/96 (https://dejure.org/1996,16509)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 19.12.1996 - 8 U 39/96 (https://dejure.org/1996,16509)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 19. Dezember 1996 - 8 U 39/96 (https://dejure.org/1996,16509)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 823; BGB § 847
    Kausalitätsnachweis für HIV-Infektion nach Bluttransfusion

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • VersR 1998, 103
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • BGH, 14.06.2005 - VI ZR 179/04

    Verurteilung des Krankenhausträgers, der einem Notfallpatienten 1985

    Bei einer HIV-Infektion nach Bluttransfusion setzt das voraus, daß der Patient weder zu den HIV-gefährdeten Risikogruppen gehört noch durch die Art seiner Lebensführung einer gesteigerten Infektionsgefahr ausgesetzt ist, aber HIV-kontaminiertes Blut oder kontaminierte Blutprodukte erhalten hat (vgl. Senatsurteil BGHZ 114, 290; OLG Düsseldorf, NJW 1995, 3060; VersR 1996, 377, 378; VersR 1996, 1240; VersR 1998, 103; OLG Hamm, VersR 1995, 709; NJW-RR 1997, 217, 218; OLG Karlsruhe, OLGR 2002, 170; s.a. im Zusammenhang mit einer Hepatitis-Infektion OLG Brandenburg, NJW 2000, 1500; OLG Celle, NJW-RR 1997, 1456; LG Nürnberg-Fürth, VersR 1998, 461 mit Anm. Bender; MüKo-BGB/Wagner, 4. Aufl., § 823 Rn. 731; Hecker/Weimann, VersR 1997, 532, 534; a.A. OLG Koblenz, NJW-RR 1998, 167, 168).
  • BGH, 16.03.2010 - VI ZR 64/09

    Arzneimittelhaftung: Beweis des Ursachenzusammenhangs zwischen der

    Bei einer HIV-Infektion nach Bluttransfusion setzt das voraus, dass der Patient weder zu den HIV-gefährdeten Risikogruppen gehört noch durch die Art seiner Lebensführung einer gesteigerten Infektionsgefahr ausgesetzt ist, aber HIV-kontaminiertes Blut oder kontaminierte Blutprodukte erhalten hat (vgl. Senatsurteile BGHZ 114, 284, 290; 163, 209, 213; OLG Düsseldorf, NJW 1995, 3060; VersR 1996, 377, 378; 1996, 1240, 1241; 1998, 103, 104; OLG Hamm, VersR 1995, 709, 710; NJW-RR 1997, 217, 218; OLG Karlsruhe, OLGR 2002, 170, 172; s. a. im Zusammenhang mit einer Hepatitis-Infektion OLG Brandenburg, NJW 2000, 1500, 1502; OLG Celle, NJW-RR 1997, 1456, 1457; LG Nürnberg-Fürth, VersR 1998, 461, 462 ff. mit Anm. Bender; MünchKomm-BGB/Wagner, 5. Aufl., § 823, Rn. 805; Hecker/Weimann, VersR 1997, 532, 534; a. A. OLG Koblenz, NJW-RR 1998, 167, 168).
  • VG Köln, 09.05.2017 - 7 K 4029/15
    vom 19.12.1996 - 8 U 39/96 - vorgelegt, mit dem die Berufung gegen das Urteil des Landgerichts Mönchengladbach vom 07.12.1995 zurückgewiesen wurde.

    vom 19.12.1996 - 8 U 39/96 - steht fest, dass die Möglichkeit einer Verursachung der HIV-Infektion der Mutter des Klägers durch die am 29.07.1985 verabreichte Blutspende ausgeschlossen ist.

  • VG Köln, 21.03.2017 - 7 K 3771/15

    Ursächlichkeit eines verabreichten Blutprodukts für die vorliegende HIV-Infektion

    Mit Schreiben vom 19.09.2015 hat der Kläger das Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 19.12.1996 - 8 U 39/96 - vorgelegt, mit dem die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts Mönchengladbach vom 07.12.1995 zurückgewiesen wurde.

    Denn aufgrund des Urteils des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 19.12.1996 - 8 U 39/96 - steht fest, dass die Möglichkeit einer Verursachung der HIV-Infektion der Ehefrau des Klägers durch die am 29.07.1985 verabreichte Blutspende ausgeschlossen ist.

  • OLG Stuttgart, 26.09.2000 - 14 U 32/00

    Haftung nach dem AMG § 84

    Für die Zulassung des Anscheinsbeweises genügt nicht, wenn anhand der erwiesenen Tatsachen nur die Möglichkeit besteht, daß die Trägersubstanz infiziert war (OLG Düsseldorf VersR 1998, 103 - keine Anscheinsbeweis bei Transfusion einer mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht infizierten Blutkonserve; OLG Düsseldorf VersR 1996, 1240 - kein Anscheinsbeweis, wenn die verabreichte Blutkonserve nur möglicherweise HIV-infiziert war; LG Nürnberg-Fürth VersR 1998, 461).
  • OLG Koblenz, 16.02.2004 - 12 U 160/03

    Haftung für Arzneimittel: Übertragung eines Hepatits-C-Virus als

    Für die Zulassung des Anscheinsbeweises genügt es hingegen nicht, wenn anhand der erwiesenen Tatsachen nur die abstrakte Möglichkeit besteht, dass die Trägersubstanz infiziert war (vgl. OLG Düsseldorf VersR 1998, 103 - keine Anscheinsbeweis bei Transfusion einer mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht infizierten Blutkonserve; OLG Düsseldorf VersR 1996, 1240 - kein Anscheinsbeweis, wenn die verabreichte Blutkonserve nur möglicherweise HIV-infiziert war; s.a. LG Nürnberg-Fürth VersR 1998, 461).
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