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   OLG Köln, 21.05.1997 - 13 U 98/95   

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OLG Köln, 21.05.1997 - 13 U 98/95 (https://dejure.org/1997,9913)
OLG Köln, Entscheidung vom 21.05.1997 - 13 U 98/95 (https://dejure.org/1997,9913)
OLG Köln, Entscheidung vom 21. Mai 1997 - 13 U 98/95 (https://dejure.org/1997,9913)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Schadensersatz und Schmerzensgeld wegen eines Verkehrsunfalls; Haftungsrechtliche Zurechenbarkeit des gesundheitlichen Dauerschadens des Opfers als Unfallfolge; Anforderungen an eine unfallbedingte dauerhafte Erwerbsunfähigkeit; Feststellung einer ...

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 249; BGB § 823; BGB § 847; ZPO § 286; ZPO § 287; ZPO § 304
    Wesensveränderung als Unfallfolge

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB §§ 249 823 847; ZPO §§ 286 287 304
    Darlegungs- und Beweislast hinsichtlich einer durch Verkehrsunfall erlittenen Primärverletzung - Grundurteil

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 1998, 1247
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (19)

  • BGH, 30.04.1996 - VI ZR 55/95

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines

    Auszug aus OLG Köln, 21.05.1997 - 13 U 98/95
    Die Abhängigkeit psychischer Ausfälle von einer durch den Unfall bewirkten organischen Veränderung der Befindlichkeit ist nicht Voraussetzung für ihre Qualifizierung als Haftungsfolge; es genügt die hinreichende Gewißheit, daß die psychisch bedingten Ausfälle ohne den Unfall nicht eingetreten wären (st. Rspr. des BGH, z.B. NJW 1986, 777 [BGH 12.11.1985 - VI ZR 103/84] ; NJW 1991, 2347 [BGH 09.04.1991 - VI ZR 106/90] ; NJW 1993, 1523 [BGH 16.03.1993 - VI ZR 101/92] ; NJW 1996, 2425 [BGH 30.04.1996 - VI ZR 55/95] ).

    Das ist eine Frage des sog. haftungsausfüllenden Ursachenzusammenhangs, für den die erleichterten Beweisanforderungen des § 287 ZPO gelten (vgl. OLG Hamm, NJW-RR 1994, 481 [OLG Hamm 09.09.1993 - 6 U 58/89] ; OLG Köln, VersR 1996, 1551; BGH NJW 1996, 2425 und NJW 1997, 455).

    So hat die Rechtsprechung eine Haftung für Renten- und Begehrensneurosen in Fällen abgelehnt, in denen der Geschädigte den Unfall in dem neurotischen Bestreben nach Versorgung und Sicherheit lediglich zum Anlaß nimmt, den Schwierigkeiten und Belastungen des Erwerbslebens auszuweichen (siehe die Nachweise in BGH NJW 1996, 2425, [BGH 30.04.1996 - VI ZR 55/95] 2426 ).

    Diese Grundsätze gelten uneingeschränkt auch für die sog. Konversionsneurose (BGH NJW 1993, 1523, NJW 1996, 2425), die durch Verschiebung (Konversion) der psychischen Energie aus einem ungelösten psychischer Konflikt entsteht.

    Zum Vergleich sei nur auf die Ausführungen des BGH in der bereits mehrfach angeführten Entscheidung vom 30.4.1996 - VI ZR 55/95 - (NJW 1996, 2425 = LM Nr. 38 zu § 249 (Ba) BGB) zu der Überschreitung des dort mit mindestens 25.000,00 DM beantragten Schmerzensgeldes um das Doppelte verwiesen.

  • BGH, 16.03.1993 - VI ZR 101/92

    Ersatzpflicht bei Konversionsneurose

    Auszug aus OLG Köln, 21.05.1997 - 13 U 98/95
    Die Abhängigkeit psychischer Ausfälle von einer durch den Unfall bewirkten organischen Veränderung der Befindlichkeit ist nicht Voraussetzung für ihre Qualifizierung als Haftungsfolge; es genügt die hinreichende Gewißheit, daß die psychisch bedingten Ausfälle ohne den Unfall nicht eingetreten wären (st. Rspr. des BGH, z.B. NJW 1986, 777 [BGH 12.11.1985 - VI ZR 103/84] ; NJW 1991, 2347 [BGH 09.04.1991 - VI ZR 106/90] ; NJW 1993, 1523 [BGH 16.03.1993 - VI ZR 101/92] ; NJW 1996, 2425 [BGH 30.04.1996 - VI ZR 55/95] ).

    Allgemein gilt: Nimmt der Geschädigte aufgrund seiner besonderen Persönlichkeitsstruktur den Unfall lediglich zum Anlaß, latente innere Konflikte zu kompensieren, und flüchtet er sich so in eine Neurose, die keinen inneren Bezug zu dem Unfallgeschehen mehr aufweist, sondern bei der sich dieses Geschehen nur als ein durch beliebige andere Ereignisse auswechselbarer Kristallisationspunkt für die neurotische Fehlverarbeitung darstellt, so kann der erforderliche Rechtswidrigkeitszusammenhang zu verneinen sein (vgl. BGH NJW 1993, 1523 [BGH 16.03.1993 - VI ZR 101/92] m.w.Nachw.).

    Diese Grundsätze gelten uneingeschränkt auch für die sog. Konversionsneurose (BGH NJW 1993, 1523, NJW 1996, 2425), die durch Verschiebung (Konversion) der psychischen Energie aus einem ungelösten psychischer Konflikt entsteht.

  • BGH, 12.11.1985 - VI ZR 103/84

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines

    Auszug aus OLG Köln, 21.05.1997 - 13 U 98/95
    Die Abhängigkeit psychischer Ausfälle von einer durch den Unfall bewirkten organischen Veränderung der Befindlichkeit ist nicht Voraussetzung für ihre Qualifizierung als Haftungsfolge; es genügt die hinreichende Gewißheit, daß die psychisch bedingten Ausfälle ohne den Unfall nicht eingetreten wären (st. Rspr. des BGH, z.B. NJW 1986, 777 [BGH 12.11.1985 - VI ZR 103/84] ; NJW 1991, 2347 [BGH 09.04.1991 - VI ZR 106/90] ; NJW 1993, 1523 [BGH 16.03.1993 - VI ZR 101/92] ; NJW 1996, 2425 [BGH 30.04.1996 - VI ZR 55/95] ).

    Ähnlich wie bei der sog. Renten- oder Begehrensneurose handelt es sich dabei um eine Fehlverarbeitung des Unfallgeschehens, das unbewußt zum Anlaß genommen wird, latente innere Konflikte zu kompensieren, wenn auch in anderer Weise als gerade im Hinblick auf den Wunsch, nicht mehr arbeiten zu müssen (BGH NJW 1986, 777, [BGH 12.11.1985 - VI ZR 103/84] 779 ).

  • BGH, 09.04.1991 - VI ZR 106/90

    Wirkungen des Beziehens eines Feststellungsantrags allein auf noch nicht

    Auszug aus OLG Köln, 21.05.1997 - 13 U 98/95
    Insbesondere die Kernspintomographie ist als besonders aussagekräftige Untersuchungsmethode zur Erfassung von - auch zurückliegenden - kontusionellen Hirnschäden und Hirnsubstanzbeeinträchtigungen anerkannt, unbeschadet der Tatsache, daß Residuen feiner cerebraler Faserzerreißungen und Zellschädigungen auch der kernspintomographischen Untersuchung entgehen können (vgl. BGH NJW 1991, 2347, [BGH 09.04.1991 - VI ZR 106/90] 2348 ).

    Die Abhängigkeit psychischer Ausfälle von einer durch den Unfall bewirkten organischen Veränderung der Befindlichkeit ist nicht Voraussetzung für ihre Qualifizierung als Haftungsfolge; es genügt die hinreichende Gewißheit, daß die psychisch bedingten Ausfälle ohne den Unfall nicht eingetreten wären (st. Rspr. des BGH, z.B. NJW 1986, 777 [BGH 12.11.1985 - VI ZR 103/84] ; NJW 1991, 2347 [BGH 09.04.1991 - VI ZR 106/90] ; NJW 1993, 1523 [BGH 16.03.1993 - VI ZR 101/92] ; NJW 1996, 2425 [BGH 30.04.1996 - VI ZR 55/95] ).

  • OLG Frankfurt, 06.11.1991 - 17 U 72/88

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines

    Auszug aus OLG Köln, 21.05.1997 - 13 U 98/95
    So hatte sich die Rechtsprechung denn auch schon wiederholt mit der rechtlichen Qualifizierung von "psychogenen" Lähmungserscheinungen ohne organneurologischen Befund als Symptome einer Konversionsneurose in Anschluß an Unfallereignisse zu befassen (z.B. OLG Frankfurt, VersR 1993, 853; OLG Hamm, NJW 1997, 805).
  • BGH, 25.06.1996 - VI ZR 300/95

    Nachträgliche Beschränkung der Einstandspflicht des Haftpflichtversicherers auf

    Auszug aus OLG Köln, 21.05.1997 - 13 U 98/95
    Da es guter Übung entspricht, die vom Kfz-Haftpflichtversicherer geltend gemachte Beschränkung seiner Haftung auf die Versicherungssumme schon im Tenor eines Feststellungsurteils auszusprechen (BGH r + s 1996, 387), hat der Senat diese aus § 3 Nr. 1 PflVG unmittelbar folgende Anspruchsbeschränkung auch bereits in den Tenor dieses Urteils aufgenommen.
  • BGH, 31.03.1992 - VI ZR 143/91

    Erwerbsschaden des Unternehmers bei unfallbedingtem Einsatz zusätzlicher

    Auszug aus OLG Köln, 21.05.1997 - 13 U 98/95
    Diese Schadensberechnung des Landgerichts widerspricht in der Tat ständiger BGH-Rspr. seit dem sog. "Diplom-Chemiker" Fall (BGHZ 54, 45 = NJW 1970, 1411; BGH NJW-RR 1992, 852 = VersR 1992, 973 [BGH 31.03.1992 - VI ZR 143/91] ; BGH NJW 1993, 2673 [BGH 06.07.1993 - VI ZR 228/92] ; BGH NJW 1995, 1023 [BGH 17.01.1995 - VI ZR 62/94] ).
  • BGH, 17.01.1995 - VI ZR 62/94

    Bemessung eines Erwerbsschadens; Anforderungen an die Darlegung durch den

    Auszug aus OLG Köln, 21.05.1997 - 13 U 98/95
    Diese Schadensberechnung des Landgerichts widerspricht in der Tat ständiger BGH-Rspr. seit dem sog. "Diplom-Chemiker" Fall (BGHZ 54, 45 = NJW 1970, 1411; BGH NJW-RR 1992, 852 = VersR 1992, 973 [BGH 31.03.1992 - VI ZR 143/91] ; BGH NJW 1993, 2673 [BGH 06.07.1993 - VI ZR 228/92] ; BGH NJW 1995, 1023 [BGH 17.01.1995 - VI ZR 62/94] ).
  • BGH, 05.05.1970 - VI ZR 212/68

    Begriff des Schadens durch Wegfall der Arbeitskraft im haftungsrechtlichen Sinne

    Auszug aus OLG Köln, 21.05.1997 - 13 U 98/95
    Diese Schadensberechnung des Landgerichts widerspricht in der Tat ständiger BGH-Rspr. seit dem sog. "Diplom-Chemiker" Fall (BGHZ 54, 45 = NJW 1970, 1411; BGH NJW-RR 1992, 852 = VersR 1992, 973 [BGH 31.03.1992 - VI ZR 143/91] ; BGH NJW 1993, 2673 [BGH 06.07.1993 - VI ZR 228/92] ; BGH NJW 1995, 1023 [BGH 17.01.1995 - VI ZR 62/94] ).
  • BGH, 10.12.1996 - VI ZR 268/95

    Begriff des Erwerbsschadens; Ersatz von Aufwendungen für Ersatzarbeitskräfte oder

    Auszug aus OLG Köln, 21.05.1997 - 13 U 98/95
    Aufwendungen für Ersatzarbeitskräfte stellen regelmäßig in voller Höhe einen erstattungsfähigen Erwerbsschaden des verletzten Unternehmers dar, wenn dadurch ein Betriebsergebnis erzielt worden ist, das jedenfalls nicht höher lag, als es ohne das Schadensereignis durch den Unternehmer selbst hätte voraussichtlich erreicht werden können; im Rahmen der Prognose des erzielbaren Gewinns darf in aller Regel nicht davon ausgegangen werden, daß die Unternehmensergebnisse, wenn der verletzte Unternehmer selbst weiterhin einsatzfähig gewesen wäre, schlechter ausgefallen wären als sie ohne diesen tatsächlich erreicht worden sind (BGH NJW 1997, 941 [BGH 10.12.1996 - VI ZR 268/95] ).
  • BGH, 06.07.1993 - VI ZR 228/92

    Verdienstausfall eines Selbständigen bei neugegründetem Unternehmen

  • BGH, 28.05.1991 - VI ZR 250/90

    Zuerkennung des Verdienstausfallschadens - Schadensersatz für das durch die

  • BGH, 28.04.1992 - VI ZR 360/91

    Berücksichtigung von Steuervorteilen bei Feststellung unfallbedingten

  • BGH, 23.01.1996 - VI ZR 387/94

    Zulässigkeit eines einen geschätzten Mindestschaden feststellenden Teilurteils

  • BGH, 05.11.1996 - VI ZR 275/95

    Schmerzensgeldmindernde Berücksichtigung der Teilnahme am Straßenverkehr;

  • BGH, 05.03.1993 - V ZR 87/91

    Deliktische Ansprüche wegen Schäden an Hausgrundstück aufgrund Aushubarbeiten am

  • OLG Hamm, 01.10.1996 - 27 U 25/95

    Psychische Folgeschäden; Seelische Labilität; Verletzter; Bagatellfall;

  • OLG Hamm, 09.09.1993 - 6 U 58/89

    Degenerative Vorschäden - HWS-Trauma

  • OLG Köln, 23.03.1995 - 7 U 29/93

    Haftung des Schädigers für neurotische Fehlverarbeitung eines Schleudertraumas

  • BGH, 05.10.2010 - VI ZR 186/08

    Erwerbsschaden bei Körperverletzung: Schadensermittlung für ein jüngeres Kind

    Dieses Kriterium und nicht dogmatische Erwägungen sind deshalb maßgebend dafür, ob in einem Grundurteil nur der materiell-rechtliche Haftungsgrund oder auch die haftungsausfüllende Kausalität - ganz oder zum Teil - abzuhandeln ist; ob deren Einbeziehung in das Grundurteil prozessökonomisch vertretbar oder gar geboten ist, hängt wesentlich von der Natur des geltend gemachten Anspruchs ab (vgl. Senatsurteile vom 13. Mai 1980 - VI ZR 276/78, VersR 1980, 867, 868 und vom 10. Januar 1989 - VI ZR 43/88, VersR 1989, 603; OLG Köln, VersR 1998, 1247).
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