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   OLG Hamm, 19.11.1997 - 20 U 61/96   

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https://dejure.org/1997,5479
OLG Hamm, 19.11.1997 - 20 U 61/96 (https://dejure.org/1997,5479)
OLG Hamm, Entscheidung vom 19.11.1997 - 20 U 61/96 (https://dejure.org/1997,5479)
OLG Hamm, Entscheidung vom 19. November 1997 - 20 U 61/96 (https://dejure.org/1997,5479)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    VVG § 12 Abs. 3; AUB 88 § 11
    Rückforderung einer Entschädigung nach Neubemessung der Invalidität

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AUB (88) § 11; VVG § 12 Abs. 3
    Überprüfung der Entscheidung des Versicherers bei Neufestsetzung der Invalidität in der Unfallversicherung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 1998, 1273
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 04.05.1994 - IV ZR 192/93

    Rechte und Pflichten der Parteien eines Unfallversicherungsvertrages nach

    Auszug aus OLG Hamm, 19.11.1997 - 20 U 61/96
    Für beide Zeiträume - dasselbe gilt, wenn auf Mai 1993 abzustellen wäre (BGH VersR 94, 971 mit Hinkelmann VersR 95, 902) - ist Invalidität des Beklagten in einer Höhe zu bejahen, die jedenfalls die von der Klägerin getätigten Zahlungen rechtfertigt.
  • OLG Düsseldorf, 06.08.2013 - 4 U 221/11

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Feststellung unfallbedingter Gesundheitsschäden in

    Diese Ansicht haben zumindest einige Oberlandesgerichte vertreten, und zwar für den Fall, dass sich die Vertragsparteien nicht (oder zumindest nicht fristgerecht) die Neubemessung des Invaliditätsgrades vorbehalten haben (vgl. OLG Hamm VersR 1998, 1273 und OLG Saarbrücken VersR 2009, 976; vgl. hierzu auch BGH in VersR 1994, 971).
  • OLG Hamm, 07.02.2001 - 20 U 117/00

    Unfallversicherung - Bemessung der Invalidität - Hinweispflicht

    Mit dieser Auffassung befinde sich die Beklagte in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Senats (VersR 1998, 1273).
  • OLG Hamm, 25.06.2014 - 20 U 61/14

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Bemessung des Invaliditätsgrades in der privaten

    Wartet der Versicherer in einem solchen Fall gem. Ziffer 9.1 AUB den Abschluss des Heilverfahrens ab und stützt seine Invaliditätserklärung auf ein danach im Einvernehmen mit dem Versicherten eingeholtes Gutachten, so ist davon auszugehen, dass sich beide Parteien mit dem Untersuchungszeitpunkt als maßgeblichem Stichtag einverstanden erklären (BGH aaO, Rn. 20; OLG Hamm, VersR 2001, 1549, Juris-Rn. 21; VersR 1998, 1273, Juris-Rn. 16).
  • OLG Dresden, 07.06.2002 - 3 U 589/02

    Klagefrist nach § 12 Abs. 3 VVG und Rechtsfolgen einer Fristversäumung:

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